Rechtsverhältnis
Vielen Dank für die rege Teilnahme, aber wie ich schrieb, geht es um sehr hohe Summen, sodass ich nicht alle möglichen anderen Konstellationen erörtern möchte, sondern versuche ggf. dem Anwalt auf die Sprünge zu helfen oder dem Gericht Argumente entgegenzuhalten.
Zur Sachlage, von ETW war keine Rede, auch nicht von gemeinsamen Gaszähler. Ich hatte zu dem Zeitpunkt an 3 Parteien vermietet, jeder hat einen Gaszähler und eine eigenen Heizung. Normalerweise gibt es vertraglich da keine Probleme, da das EVU sich an die Mieter hält. In dem strittigen Fall des EG-Mieters (Sozialfall..) hat er sich damals offensichtlich nicht an das EVU gewendet. Ich räume ein, dass ich versäumt habe, meinerseits das EVU zu informieren.
Viel wichtiger ist für mich, dass ich als ich erstmals vom EVU informiert wurde, dass der Mieter jahrelang nicht zahlte (ohne Konsequenz des EVUs!) sofort (!) schriftlich auf dessen Zahlungspflicht hinwies und hilfsweise, falls ein Vertrag mit mir existieren sollte, kündigte.
Eine andere Möglichkeit hatte ich gar nicht. Der Gaszähler, der zu der Wohnung gehört, ist Eigentum des EVUs, den durfte ich nicht ausbauen und die Leitung verblomben, das wäre die einzige Möglichkeit, Gaszufuhr zu verhindern, das darf nur das EVU.
Auf diese Kündigung hat das EVU nicht reagiert, sondern hat nach meiner Kündigung 3 Jahre lang weiter geliefert, dem Mieter Rechnungen geschrieben, als der nicht zahlte nach dieser Zeit die Forderung gegen mich geltend gemacht.
So ist der Sachstand. Ich suche nun Argumente, die ich dem EVU wegen den Umgang mit meiner Kündigung juristisch um die Ohren schlagen kann. So ist der Sachstand.
gesamter Thread:
- Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter -
aliter,
27.05.2017, 15:45
- Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 16:31
- Handelsrecht? -
aliter,
27.05.2017, 21:12
- Schwer zu beantworten -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:06
- Rechtsverhältnis - aliter, 28.05.2017, 19:40
- Schwer zu beantworten -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:06
- Gasanschlüsse können einzeln abgestellt werden -
Rainer,
28.05.2017, 07:58
- Ja, sag' ich doch ... - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:42
- Handelsrecht? -
aliter,
27.05.2017, 21:12
- mal hier reinschauen: -
Weiner,
27.05.2017, 17:46
- Ich halte Anwalt RATErings Meinung für nicht gut begründet - Literaturhinweis, 27.05.2017, 18:25
- Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit? -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 21:34
- Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen -
SevenSamurai,
27.05.2017, 21:46
- Ich würde es nicht gar so hoch hängen -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:14
- Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? -
SevenSamurai,
27.05.2017, 22:32
- Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:59
- Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
- Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen? (oT)
-
FOX-NEWS,
28.05.2017, 07:55
- Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! -
Literaturhinweis,
28.05.2017, 10:47
- Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
- Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT)
-
FOX-NEWS,
28.05.2017, 23:37
- Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:22
- Du führtest an: -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:08
- Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:15
- Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun? - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:17
- Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:15
- Du führtest an: -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:08
- Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:22
- Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing. -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:29
- Zulässige Generalaussagen ... -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:26
- Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 13:05
- Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 14:58
- "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
- Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 14:58
- Und wieder Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 13:41
- Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 13:05
- Zulässige Generalaussagen ... -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:26
- Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! -
Literaturhinweis,
28.05.2017, 10:47
- Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat. -
burakumin,
29.05.2017, 02:19
- Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:26
- Und wieder völliger Unsinn. Du machst eine Gewohnheit daraus? - burakumin, 29.05.2017, 11:25
- Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:26
- Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:59
- Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? -
SevenSamurai,
27.05.2017, 22:32
- Ich würde es nicht gar so hoch hängen -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:14
- Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen -
SevenSamurai,
27.05.2017, 21:46
- Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 16:31
