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Weiner, Samstag, 27.05.2017, 17:46 (vor 3247 Tagen) @ aliter

http://www.rechtsanwalt-ratering.de/2014/07/24/vermieter-haften-nicht-fur-energieverbra...

Es kommt immer auf den Einzelfall an, und der hier vorliegede wurde nicht bis in alle notwendigen Details dargestellt.

Mein Beispiel sieht folgendermaßen aus. Die Stadtwerke hier machen es sich bequem, wenn ein neuer Mieter sich nicht bei Ihnen anmeldet: sie schicken dann dem Vermieter einen Vertrag, genauer ein Vertragsangebot, und fordern ihn zur Annahme bzw. zum Widerruf auf. Falls er nicht widerspricht, ist der Vermieter für die Stadtwerke von nun an Vertragsnehmer. Doch das ist nur die Auffassung der Stadtwerke, die juristisch nicht durchgehen kann. Die hiesigen Stadtwerke sind sogar so bequem, dass sie nichtmal den Vermieter korrekt ermitteln - obwohl sie ihn in ihrer Datenbank haben, nämlich als Anschlußnehmer (das heißt, die Mitarbeiter schaffen es nicht, beim Kollegen nachzufragen oder auf ihrem Rechner die Anwendung zu wechseln!). Stattdessen fragen sie u.U. beim ausziehenden Mieter nach dem Vermieter, und wenn der Mieter die deutsche Sprache nicht richtig beherrscht, dann kommen ganz kuriose Dinge heraus ...

Ich habe vergleichbare Fälle zwei Male mit den hiesigen Stadtwerken durchgezogen, habe ihnen die Rechtslage genau dargestellt und gesagt, dass ich mit ihnen gern vor den BGH gehen wollte - was mir überdies die Gelegenheit geben würde, die unsaubere Praxis eines Monopolisten vor Ort der hiesigen Öffentlichkeit bekannt zu geben (Lokalpresse). Seither habe ich Ruhe.

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  • Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter - aliter, 27.05.2017, 15:45 [*]
    • Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. - Literaturhinweis, 27.05.2017, 16:31
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      • Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen - SevenSamurai, 27.05.2017, 21:46
        • Ich würde es nicht gar so hoch hängen - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:14
          • Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? - SevenSamurai, 27.05.2017, 22:32
            • Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:59
              • Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
              • Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen? (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 07:55
                • Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:47
                  • Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
                  • Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 23:37
                    • Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt - Literaturhinweis, 29.05.2017, 02:22
                      • Du führtest an: - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:08
                        • Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:15
                          • Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun? - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:17
                  • Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing. - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:29
                    • Zulässige Generalaussagen ... - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:26
                      • Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:05
                        • Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum - Literaturhinweis, 29.05.2017, 14:58
                          • "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
                      • Und wieder Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 13:41
              • Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 02:19
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