Ich würde es nicht gar so hoch hängen
Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen. Gegen eine Rechtsabteilung einer grossen Firma hat mein keine Chance.
Das klingt jetzt gar so, als wolle das Gaswerrk @aliter wegen Lieferungen in Anspruch nehmen, die er nicht erhalten hat.
Dem ist aber nunmal nicht so.
Und: Was ist mit den existenzbedrohenden Sammelklagen?
Ich finde diese Sichtweise in der (deutschen) Realität kaum bestätigt.
Hier hat jemand Gas aus einem Netz entnommen, ohne bezahlen zu wollen. Das ist analog Ladendiebstahl. Und der Vermieter hat weggeschaut. So sieht das aus Sicht des Gaswerks aus.
Es gab vor vielen Jahrzehnten mal den Fall, da brach jemand bei einer Familie ein, die in Urlaub war, rief eine teure Nummer an, legte den Hörer daneben und verschwand. Bis zur Rückkunft waren mehrere tausend Mark Telefongebühren aufgelaufen. Auch da geschah die "Leistungsentnahme" im Verantwortungsbereich des Anschlußinhabers!
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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften
gesamter Thread:
- Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter -
aliter,
27.05.2017, 15:45
- Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 16:31
- Handelsrecht? -
aliter,
27.05.2017, 21:12
- Schwer zu beantworten -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:06
- Rechtsverhältnis - aliter, 28.05.2017, 19:40
- Schwer zu beantworten -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:06
- Gasanschlüsse können einzeln abgestellt werden -
Rainer,
28.05.2017, 07:58
- Ja, sag' ich doch ... - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:42
- Handelsrecht? -
aliter,
27.05.2017, 21:12
- mal hier reinschauen: -
Weiner,
27.05.2017, 17:46
- Ich halte Anwalt RATErings Meinung für nicht gut begründet - Literaturhinweis, 27.05.2017, 18:25
- Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit? -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 21:34
- Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen -
SevenSamurai,
27.05.2017, 21:46
- Ich würde es nicht gar so hoch hängen -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:14
- Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? -
SevenSamurai,
27.05.2017, 22:32
- Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:59
- Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
- Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen? (oT)
-
FOX-NEWS,
28.05.2017, 07:55
- Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! -
Literaturhinweis,
28.05.2017, 10:47
- Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
- Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT)
-
FOX-NEWS,
28.05.2017, 23:37
- Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:22
- Du führtest an: -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:08
- Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:15
- Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun? - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:17
- Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:15
- Du führtest an: -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:08
- Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:22
- Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing. -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:29
- Zulässige Generalaussagen ... -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:26
- Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 13:05
- Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 14:58
- "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
- Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 14:58
- Und wieder Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 13:41
- Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 13:05
- Zulässige Generalaussagen ... -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:26
- Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! -
Literaturhinweis,
28.05.2017, 10:47
- Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat. -
burakumin,
29.05.2017, 02:19
- Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:26
- Und wieder völliger Unsinn. Du machst eine Gewohnheit daraus? - burakumin, 29.05.2017, 11:25
- Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:26
- Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:59
- Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? -
SevenSamurai,
27.05.2017, 22:32
- Ich würde es nicht gar so hoch hängen -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:14
- Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen -
SevenSamurai,
27.05.2017, 21:46
- Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 16:31
