Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät?
Muß dann der Anschlußinhaber keinen Gasverbrauch bezahlen, war er doch nicht Nutznießer des verbrauchten Gases?
Sollte das Gaswerk nicht vielleicht auch noch vorbeikommen, das Ei ersetzen und die Pfanne spülen?
"Es gab vor vielen Jahrzehnten mal den Fall, da brach jemand bei einer Familie ein, die in Urlaub war, rief eine teure Nummer an, legte den Hörer daneben und verschwand. Bis zur Rückkunft waren mehrere tausend Mark Telefongebühren aufgelaufen. Auch da geschah die "Leistungsentnahme" im Verantwortungsbereich des Anschlußinhabers!"
Meine Frage dazu:
"Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen?"
Grundsätzlich ist der Anschlußinhaber "näher dran", als der Gasversorger. Wer muß denn den Schaden ersetzen, wenn jemand in die Bank einbricht und Dein Schließfach aufbricht? In der Regel die Bank, denn die hatte die Möglichkeit, es zu verhindern, hatte den Gewahrsam und Sorgfaltspflichten.
Da ist keine Rede von wahlwiederholenden Kleinkindern! Übrigens: Beinhaltet diese Umsicht auch den Telefonverteiler im Keller eines Mietshauses?
Natürlich. Nochmal: wer von den Betrieben würde denn noch Leitungen in ein Haus verlegen, wenn er gewärtigen müßte, jeder könnte sich herausreden, daß jemand anders der Leistungsempfänger sei?
--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften
gesamter Thread:
- Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter -
aliter,
27.05.2017, 15:45
- Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 16:31
- Handelsrecht? -
aliter,
27.05.2017, 21:12
- Schwer zu beantworten -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:06
- Rechtsverhältnis - aliter, 28.05.2017, 19:40
- Schwer zu beantworten -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:06
- Gasanschlüsse können einzeln abgestellt werden -
Rainer,
28.05.2017, 07:58
- Ja, sag' ich doch ... - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:42
- Handelsrecht? -
aliter,
27.05.2017, 21:12
- mal hier reinschauen: -
Weiner,
27.05.2017, 17:46
- Ich halte Anwalt RATErings Meinung für nicht gut begründet - Literaturhinweis, 27.05.2017, 18:25
- Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit? -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 21:34
- Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen -
SevenSamurai,
27.05.2017, 21:46
- Ich würde es nicht gar so hoch hängen -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:14
- Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? -
SevenSamurai,
27.05.2017, 22:32
- Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:59
- Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
- Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen? (oT)
-
FOX-NEWS,
28.05.2017, 07:55
- Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! -
Literaturhinweis,
28.05.2017, 10:47
- Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
- Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT)
-
FOX-NEWS,
28.05.2017, 23:37
- Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:22
- Du führtest an: -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:08
- Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:15
- Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun? - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:17
- Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:15
- Du führtest an: -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:08
- Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:22
- Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing. -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 10:29
- Zulässige Generalaussagen ... -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:26
- Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 13:05
- Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 14:58
- "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
- Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 14:58
- Und wieder Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 13:41
- Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel -
FOX-NEWS,
29.05.2017, 13:05
- Zulässige Generalaussagen ... -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 11:26
- Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! -
Literaturhinweis,
28.05.2017, 10:47
- Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat. -
burakumin,
29.05.2017, 02:19
- Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:26
- Und wieder völliger Unsinn. Du machst eine Gewohnheit daraus? - burakumin, 29.05.2017, 11:25
- Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden -
Literaturhinweis,
29.05.2017, 02:26
- Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:59
- Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? -
SevenSamurai,
27.05.2017, 22:32
- Ich würde es nicht gar so hoch hängen -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 22:14
- Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen -
SevenSamurai,
27.05.2017, 21:46
- Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. -
Literaturhinweis,
27.05.2017, 16:31
