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Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ...

Literaturhinweis @, Samstag, 27.05.2017, 22:59 (vor 3251 Tagen) @ SevenSamurai

... aber die Frage ist immer: was wäre die Alternative?

Wer ist eher dafür verantwortlich, daß irgendwo Gas entnommen und nicht bezahlt wird? Ein Eigentümer, der sich einen -evtl. von vornherein zahlungsunwilligen- Mieter in den Pelz setzt:

Der Mieter ist inzwischen per Räumung ausgezogen

Oder der Gasversorger, der mit alle seinen Vorleistungen erst ermöglicht, daß ein Vermieter überhaupt erst vermieten kann?

Wenn man das weiterdenkt, kommt man zu Aussagen wie:

"Herr Metzger, die Wurst, die Sie mir gestern verkauft haben, ist schlecht, ich hätte gern mein Geld wieder!" - "Ja, warum war die denn schlecht, die hält gekühlt doch mindestens zwei Wochen!" - "Ja, aber mein Kühlschrank ging gestern kaputt - ist das nicht ungerecht, daß ich für eine Wurst bezahlt habe, die ich nun nicht genießen kann? Denken Sie mal: ich muß sogar noch den Kühlschrank reinigen, den Abfall entsorgen - wäre es da nicht ...?"

Das Recht unterscheidet hier halt Verantwortungssphären, es kann niemals für jeden Einzelfall jedes Risiko entschärfen. Das ist Aufgabe von Versicherungen.

Aber hier:
Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus?

Durch Umsicht. Es hätte genausogut ein starker Raucher sein können, der nachts mit der Zigarette einschläft und das ganze Haus abfackelt - auch da muß derjenige, der am meisten zu verlieren hat, auch die meiste Umsicht walten lassen.

Und: ein Hauseigentümer ist nicht gerade ein "kleiner Mann".

Das ist jemand, der sich auf ein Gebiet vorwagt, das selbst Profis oft schlaflose Nächte bereitet.

Es gab (und eigentlich ist es immer noch so) Zeiten bei mir, da hätte mir so etwas das Genick gebrochen.

Vieles, nicht alles, ist durch Versicherungen abzudecken.

Und für alles, was nicht abdeckbar ist, muß man Rückstellungen bilden. Ich denke, Du baust da eine Konstruktion auf, die es zu dem Zeitpunkt in deinem Leben nicht gab. Ohne Hausbesitzer zu sein, kann man in die Lage, die Ausgangspunkt des Threads war, gar nicht geraten!

Ich hätte nicht zahlen können -

Aber auch nicht müssen. Wer kein Auto hat, kann auch keinen Autounfall bauen.

wegen Arbeitslosigkeit - und wäre wohl in den Knast gewandert.

Nein - Schuldturm gibt es nicht mehr.

Andererseits hatte ich in der Zeit auch kein Geld, um Urlaub zu machen ...

Und daher erst recht nicht, um einen Mieter zu haben, der nicht zahlt.

Ich kann aber nur immer wieder betonen: wer sich eine Wohn-Immobilie anschafft mit weniger als fünf unabhängig vermietbaren Einheiten, muß große Rückstellungen machen (können).

Sonst ist er ungeeignet.

Derzeit aber ist eine Manie ausgebrochen.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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  • Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter - aliter, 27.05.2017, 15:45 [*]
    • Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. - Literaturhinweis, 27.05.2017, 16:31
      • Handelsrecht? - aliter, 27.05.2017, 21:12
        • Schwer zu beantworten - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:06
          • Rechtsverhältnis - aliter, 28.05.2017, 19:40
      • Gasanschlüsse können einzeln abgestellt werden - Rainer, 28.05.2017, 07:58
        • Ja, sag' ich doch ... - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:42
    • mal hier reinschauen: - Weiner, 27.05.2017, 17:46
      • Ich halte Anwalt RATErings Meinung für nicht gut begründet - Literaturhinweis, 27.05.2017, 18:25
    • Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit? - Literaturhinweis, 27.05.2017, 21:34
      • Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen - SevenSamurai, 27.05.2017, 21:46
        • Ich würde es nicht gar so hoch hängen - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:14
          • Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? - SevenSamurai, 27.05.2017, 22:32
            • Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:59
              • Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
              • Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen? (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 07:55
                • Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:47
                  • Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
                  • Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 23:37
                    • Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt - Literaturhinweis, 29.05.2017, 02:22
                      • Du führtest an: - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:08
                        • Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:15
                          • Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun? - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:17
                  • Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing. - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:29
                    • Zulässige Generalaussagen ... - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:26
                      • Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:05
                        • Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum - Literaturhinweis, 29.05.2017, 14:58
                          • "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
                      • Und wieder Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 13:41
              • Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 02:19
                • Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden - Literaturhinweis, 29.05.2017, 02:26
                  • Und wieder völliger Unsinn. Du machst eine Gewohnheit daraus? - burakumin, 29.05.2017, 11:25

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