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Finanzmarktspielereien

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 27.01.2008, 08:56 (vor 6577 Tagen) @ sensortimecom

@eisenherz schrieb:

Zur Löschung der Grundschuld:
Die erfolgt nicht automatisch, jedenfalls muss sie nicht automatisch
erfolgen. Hat aber aus meiner Sicht, trotz der vielen Aufregung um die
Grundschuld in der letzten Zeit, bei einem abgezahlten Grundstück auch
keine Bedeutung mehr. Die Banken lassen die Grundschuld ganz gerne im
Grundbuch stehen, weil sie sich erhoffen, das der Eigentümer, mit Hilfe
der Grundschuld, einen weiteren Kredit bei ihnen beantragt, denn
immerhin, von den Krediten und den Zinsen leben ja die Banken. Die
Grundschuld ist so gesehen, nach dem Abbezahlen der Hypothek, wie ein
Schaufenster der Bank, mit einer verlockenden Ware, die jemanden die
Möglichkeit anbietet, bei der Bank einen weiteren Kredit zu bekommen, zu
besseren und Konditionen und in kürzerer Zeit, als der Interessent diesen > > Kredit sonst bekommen würde. Auch dafür dient die immobile als Pfand.


Als Laie bin immer noch im Lernprozess drinnen. Ich starre und staune. Mir
bleibt immer noch die Spucke weg, was der Bankenapparat mit Hilfe guter
Anwälte und mittels Gesetzesinitiativen auf Grund willfähriger Juristen
aus dem Umkreis des Finanzministeriums auf Kosten der kleinen Kreditnehmer
alles aufführen kann.

Hi Erich,

vorab, die Beitraege zum Thema unseres eisenherzigen Board-Prinzen sind mit ziemlicher Vorsicht zu geniessen, weil er teilweise wahllos mit Begriffen um sich wirft, deren rechtliche Bedeutung er offensichtlich nicht ausreichend verinnerlicht hat, was ihn wiederum auf falsche Faehrten bringt, auf denen er anschliessend wiederum gleiche Fehler begeht, was in sich von Konsistenz zeugt.

Wer z.B. nicht saeuberlich zwischen einem Darlehen, einer Hypothek und einer Grundschuld zu unterscheiden und zu trennen vermag, dem kann wohl nicht geholfen werden.

Löschung der Grundschuld?
Sind die gesicherten Kredite zurückgezahlt kann der Eigentümer die
Löschung der Grundschuld vom Gläubiger verlangen. Die Löschung erfolgt
allerdings nicht "automatisch". Vielmehr muss der Gläubiger hierzu eine
sog. Löschungsbewilligung abgeben und der Eigentümer der Löschung (beim
Notar) zustimmen und den Vollzug beantragen.
Die oft erschreckend hohen Grundschuldzinsen (meist zwischen 12 %
und 20 %) sind keine Zinsen, die tatsächlich bezahlt werden. Vielmehr
erhöhen diese Zinsen nur den Sicherungsumfang der Grundschuld. Steht
also im Grundbuch z.B. eine Grundschuld zu 100.000,-- EUR samt 15 % Zinsen
jährlich, ist die Bank nach zwei Jahren bis zu einem Betrag von
130.000,-- EUR gesichert, auch wenn die tatsächliche Schuld dann nur noch
(z.B.) 90.000,-- EUR beträgt.


Als quasi unbedarfter Zuschauer, als „Mann ohne Eigenschaften“, wird mir
langsam alles klar, was international so läuft, und es deckt sich mit dem,
Experten wie @dottore schreiben. Ich fasse der daher mal zusammen und
postuliere<img src=" /> folgendes (man möge mich bitte korrigieren, wenn ich irre):
Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“
, die nichts mit einem eigentlichen Bankkredit für einen Hausbau zu tun
haben,

Mein grundsaetzliches JA, die Affinitaet zu Bankkrediten/Darlehen
BELIEBIGER ART wird, falls solche zu einem gegebenen Zeitpunkt X ueberhaupt existieren, ueber zusaetzliche Vertragskonstrukte bewerkstelligt.

Mithin, eine Grundschuld kann fuer sich allein durchaus bestehen, ohne dass auch nur 1 einziger weiterer Vertrag (noch) existiert.

Nicht wenige der Boardschreiber haben ganz offensichtlich die Schwierigkeit, statt einem Immo-Darlehen eine Grundschuld ins Zentrum ihrer Perspektiven zu stellen, womit sich logischer Weise ganz andere Aspekte auftun, womit diese Leute verstaendnishalber dann ihre liebe Mueh und Not haben.

sondern die auch dann weiter im Grundbuch stehen, wenn der Kredit
gekündigt, früher rückgezahlt, oder wenn in eine andere Währung geswitcht
worden ist, und die extra und meist unter hohen Kosten (Zinsen bis zu 15%
und mehr) aus dem Grundbuch entfernt werden können, und die auch zum
Erwerb beliebiger anderer Anlagen beispielsweise Aktien oder Zertifikate
nützen können, emergieren Forderungen X, die nach Belieben vom sog.
„Originator“ (das ist jene Bank bzw. Finanzinstitut, das den besagten
grundschuldbesicherten Kredit an einen Häuslbauer vergeben hat) an
juristische Personen („Zweckgesellschaften“) weiterverkauft und dort über
die Emission von anonymen, in beliebiger Währung lautenden „Commercial
Papers“ (ABCP`s etc) „transformiert“ werden, wobei der letztgenannte
Prozess als „Conduit“ bezeichnet wird.

Eine Grundschuld ist ein abstraktes Pfand, das eine Bank sehr gerne weiter in ihren Haenden behaelt, auch wenn das bezuegliche Ur-Darlehen und ggf. weitere Kredite bereits lange Zeit zuvor vollstaendig abgeloest wurden.

Voellig unbesehen des Umstands, ob der Grundschuldner noch seinerseits Darlehen beliebiger Art am Laufen hat, die ihrerseits pfandbezueglich zur Grundschuld referieren, JEDE Bank, die Glaeubiger einer Grundschuld ist, vermag ihrerseits mit diesem Schuldtitel Geschaefte beliebiger Art nach ihrem Geschmack zu taetigen, soweit sie nicht explizit vertragsindividuelle Einschraenkungen beachten muss, die sie im Falle von Verstoessen teuer zu stehen kommen KOENNTEN!

Eines muss man jedoch ganz klar sehen, dass naemlich selbst im Falle der besten vertraglichen Fesselung und Knebelung einer Bank, eine Grundschuld unter keinen Umstaenden wie auch immer aus ihrer Hand zu geben, diese sich immer zumindest die Option offen halten muss, diese Grundschuld in voller Hoehe als Pfand bei der ZB zwecks ihrer Refinanzierung einreichen zu koennen, was sie natuerlich auch dann tut, wenn die Grundschuld als abstraktes Pfand schon laengst obsolet wurde!

Darueber hinaus vermag ich nicht auszuschliessen, d.h. ich weiss es also definitiv nicht, dass und ob der in der Regel hohe Grundschuldzins, der ausschliesslich dazu dient, die anfaenglich einmal festgeschriebene Betragshoehe einer Grundschuld in jaehrlichem Rhythmus nach oben anzupassen, gleichfalls fuer die ZB-Refi-Massnahmen einer Bank on Top der fixen Grundschuld herangezogen werden koennen und auch werden, was natuerlich bei einigen Jahrzehnten Laufzeit insbesonderer fiktiver Grundschulden fiktiver Grundschuldner ohne jegliche tatsaechlich noch offene Verschuldung derselben gewaltige Zinsbetraege nach sich zieht.

Selbstverstaendlich vermag jeder Grundschuldner seinerseits wiederum mit einer Bank Kreditvertraege beliebiger Art abzuschliessen, darunter Immobiliendarlehen in Fremdwaehrungen, Kredite zum Ankauf beliebiger Aktien, Zertifikate oder tollster Produktraketen neuester Bauart der Finanzindustrie, die ALLE samt und sonders ueber das abstrakte Pfand der Grundschuld banktechnisch abgesichert sind.

Der Vorteil besteht jetzt, dass das
anonyme Papierchen a) Zugang zum Wertpapiermarkt hat b) weiterer
derivativer Prozesse (CDO`s, CDS`usw.) unterworfen werden kann und noch
dazu c) gute Besicherung aufweist, weil den Grundschuldnern ja jederzeit
mittels Staatsgewalt der Boden unter den Füßen entzogen werden kann, und
die daher nur, und zwar NUR dann, wenn eine Wertsteigerungskette abreißt
(wie es z.B. im Immo-Sektor in den USA passiert ist) in Frage gestellt
ist.
.

Es ist alles moeglich, 1 Grundschuld kann grundsaetzlich parallel 1 Mal von 2 Seiten, und somit 2 Male, fuer Finanzmarktspielereien beliebigen Geschmacks herangezogen werden, falls keine Einschraenkungen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden, naemlich 1 Mal von Seiten der Bank und 1 Mal von Seiten des Grundschuldners.

Diese Usancen wurden staatlicherseits seit Jahren gefördert anstatt
bekämpft, weil sie den Originatoren (kleinen Banken etc.) zusätzliche
Liquidität bereitstellt, die Refinanzierung erleichtert, und sie so in der
Lage sind, weitere Kredite zu günstigeren Zinsen zu vergeben, als dies das
rezente Leitzinsen-Szenario de facto erlauben würde. Die Gepflogenheiten
ermöglichen es außerdem, das Kreditanteile von Carry-Trade-Währungen (z.B.
YEN) in Kreditvergaben lautend auf festen Währungen (EURO, GBP usw.)
enthalten sein können, was deren Effektivzinssatz am Schalter der kleinen
Bank ebenfalls senken kann, und last but not least(!) erleichtert die
gigantische Zahl umlaufender CP`s (davon ein Großteil ABCP`s) die ja in
verschiedensten Währungen, auch in YEN, lauten können, die
Aufrechterhaltung eines Carry-Trading-Szenarios und die Refinanzierung von
Aktienkäufen etc.

Ja.

So weit so gut. Wenn ich was falsch verstanden habe, bitte um
Berichtigung

Ich habe mich bemueht

Erich B.

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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  • @dottore, @eisenherz: Grundschuld, Conduits, ABCP`s und Märkte für Derivate a la CDO`s, CDS`s etc - sensortimecom, 27.01.2008, 04:21 [*]
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      • @eisenherz: Neuformulierung, hier: - sensortimecom, 27.01.2008, 08:45
        • Ich verstehe dich zwar, kann dir aber nicht folgen - prinz_eisenherz, 27.01.2008, 10:50
    • Finanzmarktspielereien - Tassie Devil, 27.01.2008, 08:56
      • Das trennt eben Genalität vom Hauptschüler. - prinz_eisenherz, 27.01.2008, 09:30
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      • Vielen Dank, TD. Ich habs neu formuliert. Mich interessieren die KONSEQUENZEN an sich. (oT) [ [ kein Text ] ] - sensortimecom, 27.01.2008, 09:34
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        • Wikipedia Links zur Hypothethek und Grundschuld - Tassie Devil, 27.01.2008, 11:55
      • Mein letzer Kommentar, versprochen und dann ist es für mich abgehakt - prinz_eisenherz, 27.01.2008, 12:30
      • Worum es mir in diesemThread gegangen ist, und was das mit @dottores Theorie zu tun hat. - sensortimecom, 27.01.2008, 13:41
        • Hypothek & Grundschuld in AT - Periskop, 28.01.2008, 21:46

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