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Ich verstehe dich zwar, kann dir aber nicht folgen

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 10:50 (vor 6576 Tagen) @ sensortimecom

Vorab, einige Sachen sind wegen der verwendeten Begriffe unsauber formuliert. Aber wenn ich darauf auch noch achten würde, wäre ich morgen früh noch nicht fertig.

Hallo sensortimecom,
deine Zusammenfassung von weiter unten der kann ich erst einmal zustimmen. Wobei die Handhabung von Immobilieneigentum in den USA und in Europa, in Deutschland, durchaus völlig anders gesetzlich geregelt sein kann und auch so ist, wenn du dich an diese kleine Praline von vor drei Wochen erinnerst, wo die Anwälte der Deutschen Bank die Zwangsversteigerung vor einem US – amerikanischen Richter erzwingen wollte, ihre gekauften Schuldpapiere dort vorlegten, der Richter aber die Horde wieder nach Hause schickte, weil die, nach US – Recht, zum Nachweis der Eigentümer von der Immobilie zu sein, nicht hinlangten. Ich habe gelacht, gebe ich zu.

Ich halte mal fest, das ist mein Wissen dazu und so ist es aus meiner Sicht auch klar und überschaubar, es ist wie eine Waage, auf der einen Seite liegen dazu das Grundstück, mit einem bestimmten Wert, für die Bank gesetzlich gesichert über den Grundschuldeintrag im Grundbuch, nach deutschen Recht. Dieser Betrag dort, der kann beliehen werden oder der ist schon beliehen, nämlich durch die vergebene Hypothek.

Auf der anderen Seite der Waage kann die Bank, möglichst mit identischen Wert dem, auf dem der Besitz und die Grundschuld eingetragen ist, in Höhe des Wertes der Grundschuld einen Kredit gewähren. So, ich bin da angelangt, wo ich dir nicht mehr weiterhelfen kann, denn natürlich können Schulden weiterverkauft werden, aber aus meiner Sicht nur zu den Vertragsbedingungen, die der Verkäufer, die Bank, mit dem Käufer vereinbart hat. Der Weiterverkauf bricht nicht die Vertragsabsprachen, jedenfalls nicht einseitig, sondern nur mit dem Einverständnis beider Seiten, hochoffiziell vor dem Noter beglaubigt und als Anhang zum alten Vertrag dokumentiert. Das ist ein weites Feld, dabei geht es nicht nur um Grundschuld, sondern auch um Mietrechte und alle Ableger davon.


## Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“, abstrakten juristischen Konstrukten, die zwar durch Abschluss eines Kreditvertrags entstehen, jedoch für sich allein weiter bestehen können wenn Kredite gekündigt, vorzeitig abgewickelt oder in eine andere Währung transformiert (geswicht) werden##

Ich kann das nur mit meinem Wissen beantworten, welches ich noch in Zeiten erworben habe, als alles per Handschlag und überschaubar geregelt wurde. Der Ratenverzug kann die Zwangvolllst4rechung nach sich ziehen, schon immer. Mit der Grundschuld kann die Bank diese Zwangsvollstreckung sogar schnell herbeiführen.

Alles was du beschreibst, die Zusammenlegung der gekauften Schulden, in den USA, das Verkaufen wie ein Wertpapier, das mehrmalige Handeln dieser Papiere, die Derivatewetten darauf, eben alles was die Spielkiste der Finanzindustrie noch so parat hat, das ist sicher denkbar und wird offenkundig auch gemacht, das ist aber aus der Sicht des Schuldners keine Sache um die er sich zu kümmern braucht, solange er regelmäßig, vertragsgemäß seine Hypothekenraten bezahlt, bis zum Schluss, bis der Kredit abgezahlt ist. Ob dann die Grundschuld im Grundbuch steht oder auch nicht, war bisher nach meinem Kenntnisstand unwichtig. Und ob die Löschung eine sehr teure Angelegenheit ist, weiß ich auch nicht, denn meine Grundschuld hatte, als ich meinen Kredit vorzeitig abgelöst hatte, und bei allen anderen Krediten die ich kenne, die Bank automatisch zusammen mit dem Notar aus dem Grundbuch streichen lassen, was mir der Notar auch so mitgeteilt hat.

Und überfragt bin ich deswegen, weil die Finanzverschiebungen, die Schuldenverkäufe immer noch eine Angelegenheit der beteiligten Banken oder sonstiger Geldsammenstellen sind. Bezahle ich regelmäßig und pünktlich, dann können die mir mal im Dunkel begegnen. Dachte ich jedenfalls bisher. Sicher bin ich mir dabei auch nicht mehr.

Wer da auf der anderen Seite wen über den Tisch zeiht, das weiß ich nicht, Das kann dann soweit kommen, das am Ende keiner mehr weiß, wem das Haus eigentlich gehört, der Schuldner gar nicht bezahlt, aber trotzdem im Haus wohnen bleiben kann. Die geniale Selbstüberlistung hat sich Platz verschafft, oder wie bei der Geschichte vom Blaumilchkanal, wo im Stadtzentrum von Tel Aviv einer aus dem Irrenhaus mit einem Presslufthammer anfängt die Straße aufzustemmen und am Ende daraus ein Bauprojekt sich entwickelt, ein Kanal soll vom Mittelmeer bis ins Zentrum gebaut werden. Irrsinn mit dem höchsten Einsatz praktiziert, von allen schlauen Leuten, nur um sich nicht selber einzugestehen einem Geisteskranken auf den Leim gekrochen zu sein.


## Diese Usancen wurden staatlicherseits seit Jahren gefördert anstatt bekämpft, weil sie den Originatoren (kleinen Banken etc.) zusätzliche Liquidität bereitstellt, ##

Also das einfache Recht, so wie ich es geschrieben habe, die gab es schon immer. Das schützt in der Tat die Geldverleiher so gut es geht vor dem Verlust ihrer Kredite. Bei Immobilen liegt als Sicherheit die Immobilie selbst nahe, der Wert der Immobile. Das ist ein ganz alter Hut. Bestimmte Gesetze schützen aber auch den Schuldner, wie zum Beispiel vor Wucherzinsen und das Insolvenzrecht. Was allerdings aus den Gesetzen in jüngster Zeit alles abgeleitet wurde, ob zu recht oder zu unrecht, das hat selbst die staatlichen Behörden überrascht, da bin ich sicher.

Den gesamten Komplex die Immobilienfinanzierung in Fremdwährungen, sie dem Auf und Ab von Währungsdifferenzen auszusetzen, da bist du der Experte, davon habe ich keine Ahnung, weil ich diese Sachen zwar kenne, aber niemals anfassen würde, weil zuviel Risiko. Man muss auch wissen wo man seine Grenzen hat.

bis denne
eisenherz

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