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Kreditfaehigkeit und Sicherungsleistungsfaehigkeit

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Dienstag, 29.01.2008, 05:27 (vor 6571 Tagen) @ yak

Selbstverstaendlich ist dem so, Du moechtest uns doch hoffentlich wohl
nicht weiss machen wollen, dass eine Bank im Grundbuch Grundschulden
i.H.v. EUR X eintragen zu lassen begehrt, dem Grundschuldner hingegen nur
EUR X-Y Kreditrahmen zugesteht, das ist doch voellig absurd!

Die Bank prüft immer noch einmal, ob das Objekt tatsächlich so hoch im
Wert ist, das sie im Notfall, über die Zanksversteigerung, sich das Geld
wiederholen kann...


Hallo Tassie,

Hi Yak,

eine kleine Frage dazu am Rande. Dazu die Vorgeschichte:
Es wurde vor zwei Jahren eine Grundschuld über z.B. 100.000,00 eingetragen
und ein Kredit über 60.000,00 aufgenommen. Ein zweiter Kredit bis zur
vollen Grundschuldhöhe war damals geplant und bewilligt, wurde aber
meinerseits bislang nicht in Anspruch genommen.

letzte Woche ein Anruf beim Immo-Berater meiner Bank bei der eine
eingetragene Grundschuld existiert.
Meine Frage: "Ich überlege grad, die Grundschuld zu reduzieren oder den
ausstehenden Kredit noch zwecks weiterem Ausbau zu nehmen. Kann ich den
zweiten Kredit nun nehmen, ohne dass eine erneute Prüfung unter den
aktuellen, verschärften Bedingungen stattfindet?"
Antwort: "Kein Problem, wie Sie wünschen. Nachdem nun zwei Jahre
verstrichen sind, muss allerdings im Falle der Inanspruchnahme des Kredits
nochmal eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden".

Und das, obwohl die Grundschuld nur ca. ein Viertel des aktuellen
Gesamtwertes des Objektes ausmacht! Im Falle, dass die Bank nun meine
Zahlungsfähigkeit nicht mehr so positiv bewertet und den Kredit trotzt
eingetragener Grundschuld verwehrt, wäre ja Deine Aussage oben nicht
zutreffend?

Der Fokus obigen Disputs zwischen Eisenherz und mir war ausschliesslich auf die Betragshoehe des Grundschuldrahmens als Pfand fuer ein oder mehrere Darlehen gerichtet, die aus Gruenden der Pruefung der Kreditfaehigkeit des Kreditnehmers in zeitlich engem Zusammenhang stehen.

Bevor die Bank einem Kreditnehmer einen beantragten Kredit gewaehrt, muss sie primaer stets dessen aktuelle Kreditfaehigkeit pruefen.

Faellt nun diese Kreditfaehigkeit des Kreditnehmers mit einem negativem Entscheid der Bank aus, was heissen soll, dass die Bank die Faehigkeit des Kreditnehmers zur Rueckzahlung des Kredits negativ beurteilt, dann wird sie mit Recht die Vergabe des Kredits verweigern, weil ein Kredit stets eine rueckzahlbare Geldleihe zur Geschaeftsgrundlage hat und nicht die Verwertung von Pfaendern!

Erst dann, wenn die Kreditfaehigkeit des Kreditnehmers positiv seitens der Bank beurteilt wird, folgt die Entscheidungsstufe der Pfandfaehigkeit des Kreditnehmers als eine weitere Vorraussetzung fuer die Kreditvergabe, welche in obigem Disput adressiert war.

Konkret heisst das, dass selbst dann, wenn eine Immobilie voellig unbelastet ist und sich aus diesem Grunde hervorragend als Pfand eignet, dennoch die Bank den Kreditantrag eines Kreditnehmers infolge einer negativ beurteilten Kreditfaehigkeit zurecht ausschlaegt!

Es gilt also, die primaere jeweils aktuelle Kreditfaehigkeit und die sekundaere jeweils aktuelle Pfandfaehigkeit/Pfaendungsfaehigkeit/Sicherheitsleistungsfaehigkeit eines Kreditnehmers und Schuldners auseinander zu halten.

Eine positiv beurteilte Kreditfaehigkeit muss nicht stets eine gleichfalls positiv beurteilte Pfandfaehigkeit/Pfaendungsfaehigkeit/Sicherheitsleistungsfaehigkeit zur Folge haben, und umgekehrt.

Wird die aktuelle Kreditfaehigkeit eines Kreditnehmers im Rahmen einer Betragshoehe eines gegebenen Grundschuldrahmens von einer Bank positiv beurteilt (der Grundschuldrahmen dient zunaechst lediglich zur Ermittlung des Kreditbetrags, in dessen Hoehe der Kreditnehmer den Kredit beantragt, was die Bank dazu veranlasst, zuerst die Kreditfaehigkeit in dieser Betragshoehe und erst danach die Pfaendungsfaehigkeit/Sicherheitsleistungshoehe in gleicher Betragshoehe zu beurteilen), dann muss die Bank diesen Grundschuldrahmen als Pfand! akzeptieren und kann nicht eine Pfandalternative fordern.

Mein obiges Beispiel im Disput mit Eisenherz hat eine aktuelle positive Kreditfaehigkeit vorrausgesetzt, die im gleichen aktuellen Zeitrahmen zu einem unterschiedlichen Kreditrahmen und Grundschuldrahmen Stellung bezieht.

Dein Vortrag hingegen zeigt auf, dass ein Kreditantrag Deinerseits i.H.v. 40.000.00 aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit wie ein Neuantrag von der Bank korrekter Weise behandelt werden wuerde, was dann zuerst eine Pruefung Deiner aktuellen Kreditfaehigkeit in dieser Betragshoehe zur Folge haette, und falls diese positiv ausfallen wuerde, erst dann haettest Du Anspruch auf eine volle Ausschoepfung des seit Jahren gegebenen Grundschuldrahmens in gleicher Betragshoehe von 40.000.00 als Pfand!

Alles klar bei Dir jetzt?

Nebenbei: Ich werde eh die Grundschuld auf den ausstehenden Betrag
reduzieren (lassen). Da gibt es doch ein BGH-Urteil dazu, dass Banken
diesem Wunsch nachkommen müssen. Hat hier jemand eine Quelle dazu, ich
kann sie nämlich nicht mehr finden?

Tut mir leid, dabei kann ich Dir nicht helfen.

Grüße,
Yak

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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