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Mein letzer Kommentar, versprochen und dann ist es für mich abgehakt

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 12:30 (vor 6573 Tagen) @ beni

Hallo beni,
## Wenn Du eine Grundschuld auf Deinen Besitz eintragen lässt lieferst Du diesen dem Gläubiger auf Gedeih und Verderb aus.##

Wenn du eine schon abgezahlte Immobilie beleihen willst, dann schon. Aber die dann eingetragene Grundschuld ist nicht zwingend die Höhe es Kaufpreises der Immobile, sondern die Höhe des Kredites.

Gerade bei meiner letzen Aktion bei einer Zwangsversteigerung, wurde diese ausgelöst, bei einem interessanten Objekt, wegen der rückständigen Raten für einen Kredit über 50 000 Euro, den die Bank mit dem Eintrag genau dieser Summe im Grundbuch als Grundschuld abgesichert hatte.

Jedesmal, wenn ich eine Immobile ins Auge gefaßt hatte, habe ich ins Grundbuch nach den Eintragungen der Grundschuld gesehen. In dem hier genannten speziellen Fall standen hintereinander, im Abstand von kurzen Zeiträumen, insgesamt fünf Grundschuldeintragungen im Grundbuch, wovon die ersten vier schon wieder gestrichen waren, weil der Schuldner seine Kredite an die Bank abgezahlt hatte. Auch beim fünften Eintrag ist es nicht zu Versteigerung gekommen, weil kurz vorher der Schuldner seinen Kredit bezahlt hatte, auf einem Schlag.

Herausbekommen hatte ich, eher ein Zufall, das der letzte Kredit tatsächlich von dem Schuldner so verwendet wurde, um ein Bordell zu eröffnen. Die vier anderen Kredite hatten einen vergleichbaren Hintergrund. Dafür hätte der Herr im mittleren Alter bei einer anderen Bank niemals einen Kredit bekommen, ohne Grundschuldeintrag. Das alles geht. Und wird Zwangsversteigert, nach der Aussage des zuständigen Rechtspflegers auf dem Amtsgericht, dann bekommt die Bank ihre 50 000 Euro plus Nebenkosten und den Rest erhält der Schuldner.

In diesem Fall sogar leicht vorhersehbar, weil die angepeilte Wohnung, selbst bei schlechter Schätzung für den Schuldner, mindesten 100 000 Euro in der Versteigerung gebracht hätte, denn die war super geschnitten und hatte eine excellente Lage. So kenne ich das und so habe ich das verstanden. Das ist das schnöde Alltagsgeschäft hierbei.

Alles was darüber hinausgeht, wie die Grundschuld und nur die Grundschuld zu verkaufen, eine Schuld die im Grundbuch eingetragen ist, tut mit wirklich leid, da steige ich aus, was von dieser Grundschuld, losgelöst von seiner Entstehung, an Möglichkeiten alles noch denkbar sein soll.

bis denne
eisenherz

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      • Mein letzer Kommentar, versprochen und dann ist es für mich abgehakt - prinz_eisenherz, 27.01.2008, 12:30
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