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@mm - klasse Beitrag, so macht Geldtheorie Spass - meine 2 Cent: Termin nicht vergessen

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 04.06.2009, 00:33 (vor 6183 Tagen) @ moneymind

Hi Bill,

Hi mm,

Ja, die Frage, was genau eigentlich eine Schuld umlauffähig (d.h. zu
einem Zahlungsmittel, also zu einer Form von "Geld") macht, sehe ich auch
als ganz wichtig an.

Und zwar unter anderem aus folgendem Grund:

Wenn man JEDE Schuld als Geld betrachten würde, d.h. jegliche Schuld auch
als Zahlungsmittel weitergereicht werden könnte, dann wäre ja
tatsächlich die Summe aller Schulden (Nominalverbindlichkeiten) gleich der
Summe allen "Geldes" (Nominalforderungen), und es gäbe kein prinzipielles
Geldknappheits- und Nachschuldnerproblem.

Zwei Wirtschaftsteilnehmer könnten sich dann gegenseitig jederzeit mit zusätzlichen Zahlungsmitteln ausstatten. Es gäbe zwar kein Geldknappheitsproblem vermutlich aber ein Inflationsproblem. H/S würden das wohl "Jedermanns-Geld" oder "Willkürgeld" nennen. Das kann nicht unser Ziel sein. Also: auf die Suche nach den "Umlauffähigmachern".

Bankingtheoretiker wie Mitchell Innes oder J.P. v. Bethmann scheinen das
ja so zu sehen (wenn ich das recht verstehe).

Hättest du ein paar konkrete Literaturhinweise dazu?

Ich würde zur Frage, was aus einer bloßen Nominalforderung (wie der
obigen vom Metzger an den Bäcker) "Geld" (Zahlungsmittel) macht, nochmal
eine kurze Überlegung in die Diskussion werfen, wobei ich an
früheres
anknüpfe.

Wikipedia schreibt zum Wechsel folgendes:

"Ein einmal angenommener Wechsel kann wegen seiner guten Umlauffähigkeit
(Indossierung, gutgläubiger Erwerb) gut als Zahlungsmittel verwendet
werden. Selbst ein noch nicht angenommener Wechsel eignet sich wegen der
Annahmehaftung des Ausstellers dafür. Kann z. B. ein Käufer seine
Kaufpreisschuld nicht in bar zahlen, weil er kein Geld hat, kann er auch
einen vom Verkäufer ausgestellten Wechsel annehmen. Anzahlungshalber ist
der Verkäufer dann Gläubiger eines, durch Annahme des Wechsels
begründeten, abstrakten Schuldverhältnisses. Durch Indossierung des
Wechsels kann er mit dem Wechsel seinerseits zahlen."
(Wikipedia:
"Wechsel", Abschn. "Funktionen des Wechsels"
)

Kernsatz ist hier, "durch Indossierung des Wechsels kann er mit dem
Wechsel seinerseits zahlen".

Ja. Wobei ein x-beliebiger Vermieter vermutlich Schwierigkeiten hätte, wenn der Mieter ihm am Ende des Monats ihm nen Wechsel unter die Nase hält. Einfach weil für ihn zwar die kurzen Verbindlichkeiten der Bank um die Ecke "Geld" sind, mit dem Wechsel aber - und sei er noch so oft indossiert worden - kann er erst mal nix anfangen. Und wenn er ihn denn doch akzeptierte, dann würde er diesen sofort zum Diskont tragen um dafür von der GB "Geld" zu bekommen. Was ich sagen will: die Verfügbarkeit/Übertragbarkeit (im technisch-praktischen Sinne) spielt definitiv auch eine Rolle. Das Internet könnte zu diesem Zweck noch ein sehr, sehr interessantes Tool werden. Es gibt ja jetzt schon Vertrauenssysteme à la e-bay und Co. - auch gute Verschlüsselungstools sind zu haben. OpenSourceMoneySystem gefällig?

Wie funktioniert dieses Indossament? Dazu gleich mehr, aber eine kurze
Zwischenbemerkung:

Interessanterweise haben Heinsohn und Steiger den Wechsel in "Eigentum,
Zins und Geld" diskutiert (Ausgabe Rohwolt 1996, S. 267ff) - aber eher am
Rande, ohne daß es einen systematischen Einfluß auf ihre Geldtheorie
gehabt hätte (soweit ich sehe). Sie sehen den Wechsel nur als "die
geeigneten Vermögenswerte zur Deckung der Geldemission". In der
"Eigentumsökonomik" taucht der Wechsel dann nicht mehr auf.

"Eigentum" alleine ist zu wenig. Die Beleihung ist zu wenig offenbar. Oder im H/S-Sprech: die (übrig gebliebene) Eigentumsprämie - insbesondere bei illiquiden Eigentumstiteln - ist nicht (immer) quantifizierbar.

Sicher: bei einem Effektenlombardkredit wird als Besicherung nur hochliquides Eigentum (z.B. Aktien) verwendet. Wenn die Beleihungsgrenze überschritten ist (Wert der Position fällt) gibt's den Margin Call und wenn nicht nachgeschossen wird ist schneller liquidiert als der Schuldner gucken kann. Hier ist die Eigentumsbesicherung von Krediten (und damit des Zahlungsmittels auf der anderen Seite) sehr leicht einsehbar.

Was aber wäre, wenn wir am Wechsel das Prinzip der Geldschöpfung
sozusagen in Reinform studieren könnten?

Zumindest mal einen Aspekt davon (Haftung des Zahlenden).

Schauen wir uns aber den Wechsel genauer an, und vergleichen ihn mit einem
Geschäftsbankenkredit, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede festzustellen.

Ich bin gespannt!

Ein "Wechsel" ist zunächst einfach eine Nominalforderung eines
Gläubigers A ("Aussteller") an einen Schuldner B ("Bezogener"). Der
Schuldner B kann nicht sofort zahlen und erhält vom Gläubiger A
Zahlungsaufschub. B "zahlt mit einer Forderung gegen sich selbst", die
allerdings einen Fälligkeitstermin hat und daher zu einem definierten
späteren Zeitpunkt mithilfe eines Zahlungsmittels (Geld) erfüllt werden
muß.

Der Gläubiger A kann nun diese Forderung seinerseits zu Zahlungszwecken
weiterreichen:

"Durch Indossierung des Wechsels kann er mit dem Wechsel seinerseits
zahlen." (wikipedia, s.o.)

Wie funktioniert nun ein solches
Indossament?

B kann eine Nominalforderung, die der C gegen ihn hat (z.B. aus einem
Kaufvertrag), mithilfe seiner (des B) Forderung gegen den A bezahlen.

A und B verwechselt? Oben war A noch der Gläubiger.

Doch warum nimmt C die Forderung des B gegen den A als Zahlungsmittel
an?!? Was genau ist es, das die Forderung des B gegen den A zum
"Zahlungsmittel", also "umlauffähig" macht?

Der wikipedia-Artikel listet 3 rechtliche Wirkungen des Indossaments auf:


1. Transportfunktion oder Übertragungswirkung: Der Indossatar erhält
alle Rechte des Wertpapiers
2. Legitimationsfunktion oder Ausweiswirkung: Als rechtmäßiger
Inhaber eines Orderpapieres gilt, wer sich durch eine lückenlose
Indossamentenkette ausweisen kann.
3. Garantiefunktion oder Haftungswirkung: Dies gilt vor allem beim
Wechsel und bedeutet, dass der Indossant als Rückgriffsschuldner für die
Zahlung des Wechsels haftet.


Entscheidend für die Umlauffähigkeit der Forderung scheint mir Punkt 3
zu sein, nämlich "dass der Indossant als Rückgriffsschuldner für die
Zahlung des Wechsels haftet."

Spannend. Ließe sich das nicht in einem e-bay-like Vertrauenssystem wirkungsähnlich abbilden? Wer einmal mit einem "schlechten Zahlungsmittel" (Wechsel - oder vergleichbares) gezahlt hat bekommt eine negative Bewertung und haftet somit in gewissem Sinne?

Der C wird von B verlangen, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des A
die Zahlung von B verlangen (bzw. bei Zahlungsunfähigkeit vollstrecken
lassn) zu können.

Warum?

Weil C weiß, daß B in diesem Fall selbst darauf achten wird, daß A ein
"guter Schuldner" ist, denn er will ja nicht für dessen eventuellen
Ausfall regreßpflichtig gemacht werden und so einen Verlust erleiden.

Würde C vom B diese Haftung NICHT verlangen, dann könnte sie B verleitet
fühlen, seine Schuld gegenüber C mithilfe einer Forderung gegen einen
"schlechten" Schuldner zu begleichen und sozusagen ein Verlustrisiko an den
C weiterzureichen.

Würde also der C von B NICHT verlangen, zusätzlich zum A selbst
zusätzlich auch selbst für die Erfüllung der Forderung zu haften, dann
müßte C, BEVOR er die Forderung des B gegen den A zu Zahlungszwecken
annimmt, SELBST prüfen, inwieweit der A ein "guter Schuldner" ist.

Heinsohn/Steiger sehen das durchaus, aber beziehen es nicht systematisch
auf ihre Geldtheorie, weil sie sich nur für den Wechsel als
Refinanzierungsinstrument der GBen bei der ZB interessieren.

Schauen wir aber näher hin:

Wir sehen hier ein wesentliches Prinzip. Dadurch, daß der C die Forderung
des B gegen den A nur annimmt, wenn auch B für die Erfüllung
haftungsmäßig einsteht, ermöglicht es dem C, die Forderung gegen den A
zu Zahlungszwecken zu akzeptieren, OBWOHL ER DEN A ÜBERHAUPT NICHT GENAU
KENNT Er sieht ja nur den Namen des Bezogenen auf dem Wechseldokument,
woraus allein er über dessen Zahlungsfähigkeit / Haftungsfähigkeit kaum
etwas entnehmen kann.

Dieser Unterschied zu Tauschverhältnissen auf der Basis bloßer
"Solidarität", in denen es KEINE Haftung gibt, macht relativ anonymisierte
"Wertpapiere", die dann unter beliebigen Rechtspersonen "umlaufen" können,
überhaupt erst möglich!

Guter Punkt. Frage mich aber inwiefern es möglich ist, dass trotz dieses Systems der Mithaftung die Gefahr besteht, dass (bestimmte) Verbindlichkeiten als Zahlungsmittel kursieren, die eigentlich nicht als solche kursieren dürften (weil sie von den Schuldnern nicht bedienbar wären). Solange sie jedoch weiterhin als Zahlungsmittel kursieren passiert nichts. Siehe Run auf den Goldschmied, der mehr Schulden (Anrechte auf Gold) gemacht hat, als er bedienen kann - oder Run auf die Geschäftsbank heute, die mehr kurze Verbindlichkeiten hat als sie bar auszahlen könnte. So lange aber das - eigentlich schlechte - Zahlungsmittel als solches kursiert passiert nichts. Der Kern scheint mir hier einmal mehr der Termin zu sein. Wenn tatsächlich nur solche Schuldverhältnisse als Zahlungsmittel akzeptiert würden, die noch Laufzeit haben sollte an der Stelle eigentlich nichts passieren. Denn das Bank-Run-Problem tritt ja nur auf, weil die Gläubiger der GBen ihre Forderungen nicht zum Termin einfordern, sondern diesen regelmäßig verstreichen lassen. Noch besser macht es die ZB: deren Verbindlichkeiten haben de jure gleich gar keinen Termin mehr, weil ihre Verbindlichkeiten die höchste Form der Liquidität darstellen.

Wesentlich für die Fragestellung nach der Umlauffähigkeit ist also das
Prinzip, jeweils denjenigen, der die Nominalforderung weiterreicht, für
die Erfüllung ebenfalls haften zu lassen - zusätzlich zum
eigentlichen Schuldner (Bezogenen). Jeder weitere, der den Wechsel zu
Zahlungszwecken annimmt, kann - wenn es eine lückenlose Kette haftender
vorheriger Inhaber gibt - darauf vertrauen, daß er zum Termin der
Fälligkeit seine Forderung erfüllt bekommt - wenn nicht vom eigentlichen
Schuldner A, dann vom nächsten Haftenden in der Haftungskette, etc.

Der Termin ist wichtig. Wir müssten es aus dieser Sicht ab morgen sofort ablehnen Bargeld zu akzeptieren, da es eine Verbindlichkeit ist, die keinen Termin mehr hat.

Im Fall des Wechsels wird also eine Nominalforderung dadurch zu einem
"Zahlungsmittel", daß weitere Haftende hinzukommen, die die Forderung
"sicherer" und "vertrauenswürdiger" machen.

Nochmal wikipedia, zur Geschichte des Wechsels (Hervorhebungen von mir):

"Nachdem der Wechsel im 15. Jahrhundert indossierbar (d.h. durch bloße
Unterschrift übertragbar) wurde, wurde er schnell zum Papiergeld der
Kaufleute
und damit zum wichtigsten Finanzierungsmittel für den
internationalen Warenhandel. Das Indossament erhielt diesen Namen, weil auf
der Rückseite das Handzeichen des Weiterreichenden erscheinen musste.
Doch die Indossierbarkeit reichte keineswegs aus. Der Wechsel musste
auch vor einem weltlichen Gericht einklagbar sein.
Dies wurde erstmals
1405 in Barcelona durchgesetzt. Solange er nicht einklagbar war, waren
seinem Gebrauch Grenzen gesetzt."
(Wikipedia:
"Geschichte des Wechsels"
)


Vergleichen wir das nun mit einem Geschäftsbankenkredit.

Was tut die Geschäftsbank im Grunde, wenn sie (per Bilanzverlängerung)
einen solchen Kredit vergibt? Sie verzichtet auf keinerlei Vermögen, und
sie muß auch nichts "für eine jederzeitige Einlösung vorhalten", wie H/S
suggerieren.

Naja, sie muss schon zumindest soviel Bargeld haben, dass wenigstens der Schein gewahrt ist man könnte sein Geld jederzeit abholen.

Vielmehr muß sie - der Kreditnehmer seinen Kredit in ZBG ausgezahlt haben
möchte - einfach nur die Forderung gegen den Kreditnehmer an die ZB
weiterreichen und sich selbst dazu bereiterklären, im Fall des
Schuldnerausfalls der ZB gegenüber ebenfalls zu haften
, um die
Forderung zu "refinanzieren" (Aktivtausch).

Die ZB wird keine Schuldscheine akzeptieren. Die nimmt nur Schuldtitel. Die Kreditforderung gegen einen x-beliebigen Konsumenten wird die GB nicht einreichen können. Das muss anders refinanziert werden (wenngleich bei großen Banken nicht 100% refinanziert werden muss, sondern nur die tatsächlichen ZB-Geld-Abflüsse).

Wiederum sehen wir also, daß "Geld" dadurch entsteht, daß "zusätzliche
haftende" auftreten. Man kann das nun "Eigentumsbelastung" nennen, wie H/S,
sollte aber nicht glauben, daß da irgendwelches Eigentum "zur Einlösung
vorgehalten werden" muß. Das ist nicht der Fall, und deswegen kann die
Eigenkapitalquote einer GB auch so niedrig wie 2% sein.

Das Bargeld in der Kassa stellt schon Eigentum der GB dar. Die niedrige EK-Quote rührt daher, dass so wenige "sehen wollen" und der Bluff der Banken daher nicht auffliegt. Sehen wollen heißt nichts anderes als dass Schulden bezahlt werden müssen - es ist die Überprüfung der Eigentumsdeckung im Sinne von H/S. Genau diese Überprüfung ist es, die im heutigen System mit allen Mitteln vermieden wird ("dafür steht die Bundesregierung ein") - womit unser Bank-System nach H/S längst Willkürgeld herstellt.

Wir können also festhalten, daß Geld dadurch entsteht, daß einen
Nominalforderung ganz einfach durch das Auftreten zusätzlicher haftender
Eigentümer umlauffähig gemacht wird.

Irgendwie schon, aber das Gefühl es jetzt so richtig durchstiegen zu haben will sich bei mir bislang noch nicht einstellen.

Ausgehend von dieser Frage müßte ich jetzt noch die Frage des Zinses
diskutieren, von dem ich oben noch abgesehen habe (wofür wird er gezahlt,
wo genau taucht er beim Wechsel auf, etc.?). Das verschiebe ich aus
Zeitmangel erstmal auf später, bin aber gespannt auf Eure Reaktionen zu
obigem.

Du spielst auf den Diskont an. Dort bekommt man jetzt statt des Wechsels, der noch Laufzeit hat, vor Ablauf eben dieser Bargeld in die Hand (abzüglich Diskont), welches keine Laufzeit hat, da es nur noch ein scheinbares Schuldverhältnis darstellt.

Würde der Wechselbesitzer einen Diskont zahlen, wenn er dafür statt Bargeld ein Schuldverhältnis bekäme, das ebenfalls noch Laufzeit hat (aber "liquider" ist als der Wechsel, den er in der Hand hält)? Welchen Sinn würde der Diskont machen und wie hoch wäre er? Wie misst man "Liquidität" bei Zahlungsmitteln?

Fragen über Fragen.

Der Zins ist natürlich essentiell, denn er führt dazu, daß "Geld"
gegenüber bloßen "Nominalforderungen" knapp ist und damit zum
Nachschuldnerproblem, das H/S übersehen, dessen Folgen aber ja der dottore
wunderbar ausgeleuchet hat.

Soweit erstmal - gespannt auf Eure Reaktionen.

Irgendwie ist heute nicht mein Tag. Hoffentlich hab ich mich nicht völlig vergaloppiert und konnte rüber bringen was ich meine.

Gruß
moneymind

Beste Grüße zurück!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

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