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Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden?

prinz_eisenherz, Sonntag, 13.01.2008, 05:03 (vor 6585 Tagen) @ Taxass

Hallo Taxass,
ich schließe mich weissgarnix an, der Eintelfall muss mit allen Umständen bekannt sein, erst dann kann man sich ein Urteil erlauben.

Aber hier wird wohl nicht die Küchenfirma die Eintragung der Grundschuld verlangt haben, sondern eher die Bank, die für die Kücheneinrichtung den Kredit gewährt hat.

Und bei solchen dubiosen Rückversicherungen der Bank, selbst bei einem Kredit für eine Kücheneinrichtung, das lässt nur den Schluss zu, das die Käufer eigentlich schon längst mit ihren finanziellen Möglichkeiten für den Kauf am Ende waren. Klar gibt ihnen dann weder die Firma, noch eine Bank einen Kredit, außer das Haus und das Grundstück wird ihnen über die Grundschuld wie ein Pfand übergeben. Darüber können sie beim Ausbleiben der Zahlungen jederzeit die ZV beantragen und sich so mit Sicherheit ihr Geld wiederholen, bei diesen kleinen Beträgen im Verhältnis zum Wert der Immobilie sowieso.

eisenherz

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  • Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld - yak, 13.01.2008, 02:54 [*]
    • Link: neuer Versuch - yak, 13.01.2008, 03:01
      • fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch - weissgarnix, 13.01.2008, 04:01
        • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Taxass, 13.01.2008, 04:23
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          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 05:03
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Bambus, 13.01.2008, 06:52
            • Damke, schöne Zusammenstellung, hilfreich für Interessenten bei einer Zangsversteigerung - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 07:18
            • Zustimmung zu Bambus und Nachtrag: - LenzHannover, 13.01.2008, 07:20
              • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Mephistopheles, 13.01.2008, 07:38
                • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Bambus, 13.01.2008, 08:15
                  • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Bambus, 13.01.2008, 08:41
                    • Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel - Bambus, 14.01.2008, 01:03
                  • Anmerkung: Fahrzeugbrief - fridolin, 13.01.2008, 08:49
                    • Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein - Tassie Devil, 13.01.2008, 16:32
                      • Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird - LenzHannover, 13.01.2008, 19:25
                        • Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts - Tassie Devil, 13.01.2008, 21:27
                • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - dottore, 13.01.2008, 08:26
              • Oha, Wohnrechte sind kompliziert... - Bambus, 13.01.2008, 08:02
            • Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 08:12
              • Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - Land der Alten, 13.01.2008, 08:18
              • Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - Bambus, 13.01.2008, 08:19
    • Page Not Found, aber trotzdem - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 04:36
      • Grundschuld = Allgemeinwissen? - yak, 13.01.2008, 11:40
        • Grundschuld = Poisson pill? - Mephistopheles, 14.01.2008, 01:01
          • Grundschuld = Poisson pill? - yak, 14.01.2008, 04:27
          • Grundschuld = Poisson pill? aus der Praxis.... - Bambus, 14.01.2008, 09:28
            • Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ... - LenzHannover, 14.01.2008, 15:24

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