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Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel

Bambus @, Montag, 14.01.2008, 01:03 (vor 6585 Tagen) @ Bambus

Hi allerseits,

mit dem Begriff Titel ist das etwas komplizierter in Deutschland:

Ein Kreditvertrag, Kaufvertrag u.s.w. ist an sich noch kein Titel.

Ein Titel ist im rechtssinn Z.B. ein Urteil eines deutschen Gerichtes darüber, das man einen Anspruch z.B. aus einem Vertrag (z.B. Kreditvertrag) hat.

Nach Wikipedia:

"Ein Titel (lat. titulus) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein verbrieftes Recht, das nicht nur in materiellem Sinne begründet ist und weiterhin besteht, sondern gerade von einer Autorität verifiziert und perpetuiert wurde, um bei uneingeschränkter Anerkennung geltend gemacht werden zu können, ohne dass es weiter hinterfragt werden darf.

Die Titulierung sichert durch Formstrenge und -Einheitlichkeit einen fluiden Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Daher bedarf es zur Verkehrsfähigkeit meist eines Dokuments.

International bezeichnet man im Rechtsverkehr über den Titel auch den Rechtsinhaber: etwa frz. titulaire = Inhaber. In Deutschland ist dies nicht üblich."

Um aus einem Titel zu vollstrecken benötigt man einen vollstreckbaren Titel.
Ein Gerichtsurteil ist also ein Titel und vollstreckbar wird dieser Titel mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel, die ausdrücklich beantragt werden muß!

Es gibt wohl einen riesigen Unterschied in der Begriffsdefinition in Deutschland und USA!! In USA ist wohl schon der Vertrag ein Titel. (bin mir hier unsicher!)

So ist eine Grundschuld noch kein Titel. Erst mit einem Urteil über die Grundschuld durch ein Gericht hat man einen Titel. Um diesen Arbeitsschritt zu umgehen wird die Grundschuld vor einem Notar mit einer Vollstreckungsklausel versehen und notariell beurkundet. Damit haben sich dann die Vertragspartner auf die sofortige Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung geeinigt.


Beste Grüße
Bambus

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  • Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld - yak, 13.01.2008, 02:54 [*]
    • Link: neuer Versuch - yak, 13.01.2008, 03:01
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        • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Taxass, 13.01.2008, 04:23
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                    • Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein - Tassie Devil, 13.01.2008, 16:32
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