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Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 13.01.2008, 21:27 (vor 6589 Tagen) @ LenzHannover

Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. > egal sein wird

Ja.

und der Kfz-Brief liegt ja heute in der Regel bei einer Bank im Tresor [[trost]].

Hmmm, Deine Festellung ist sehr problematisch und wird garantiert wieder von den Lesern des Forums nach ihrem jeweiligen Geschmack interpretiert, deshalb korrigiere ich ein wenig, weil es dabei wiederum um Eindeutigkeiten bei eigentumsrechtliche Aspekten und Belangen geht:

Der KFZ-Brief liegt heute zumeist IM TRESOR EINER BANK!

Das ist keine Haarspalterei, sondern dabei geht es wiederum um Milliarden von Eurotzen:

1. Nicht alle, aber die weitaus ueberwiegende Anzahl aller KFZ-Briefe lagern in den Geschaeftsgebaeuden des Bankensystems.

2. Da die weit ueberwiegende Anzahl aller KFZs per Schuldvertrag (Darlehen, Kredit) finanziert sind, die ihrem Ende noch entgegenblicken (die Schuld wurde noch nicht vollstaendig getilgt), lagert ein jeder dieser KFZ-Briefe
im Tresor der finanzierenden Bank, was heisst, dass nicht nur der Tresor sondern auch der Inhalt des Tresors im Eigentumsanspruch der Bank liegt.

3. Soweit die Finanzierung und vollstaendige Bezahlung eines jeden KFZs abgeschlossen wurde, lagert nunmehr des oefteren der KFZ-Brief bei einer Bank im Tresor, was heisst, dass zwar der Tresor im Eigentum der Bank steht, die Bank hingegen jedoch keinerlei Eigentumsanspruch auf den Tresorinhalt hat.

Es ist ratsam, bei PKW Verkauf den Kfz-Schein und die Kennzeichen zu
behalten und den PKW damit still zu legen.

Ja, heutzutage ist diese Vorgehensweise in der BRDDR/DDR 2.0 sehr ratsam, vor allem auch gegenueber dem sehr vertrauenswuerdigen MultiKulti-Schrott.

Damit endet das Verhältnis zur Versicherung und der "Kfz-Steuer".

Nein, enden tun damit keinerlei Verhaeltnisse, sondern mit dem Tag der Stillegung eines KFZ wie zuvor beschrieben enden lediglich die Praemienforderungen der KFZ-Versicherung und die KFZ-Steuerforderungen an den KFZ-Halter.

Verhindert eventuell reichlich Ärger.

Das ist voellig richtig, weil der bisherige KFZ-Eigentuemer wie auch der bisherige KFZ-Halter (das kann ein und dieselbe Person sein, es muss aber nicht so sein) ab Uebergabe des KFZ an den Kaeufer haftpflichtig jenseits jeglichen Obligos steht!

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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  • Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld - yak, 13.01.2008, 02:54 [*]
    • Link: neuer Versuch - yak, 13.01.2008, 03:01
      • fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch - weissgarnix, 13.01.2008, 04:01
        • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Taxass, 13.01.2008, 04:23
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - weissgarnix, 13.01.2008, 04:40
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 05:03
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            • Damke, schöne Zusammenstellung, hilfreich für Interessenten bei einer Zangsversteigerung - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 07:18
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              • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Mephistopheles, 13.01.2008, 07:38
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                        • Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts - Tassie Devil, 13.01.2008, 21:27
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              • Oha, Wohnrechte sind kompliziert... - Bambus, 13.01.2008, 08:02
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            • Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ... - LenzHannover, 14.01.2008, 15:24

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