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Grundschuld = Allgemeinwissen?

yak @, Sonntag, 13.01.2008, 11:40 (vor 6696 Tagen) @ prinz_eisenherz

Hallo Prinz,

nachdem es mir das erste Posting wegen Zeitüberschreitung ins Nirvana versenkt hat, neuer Versuch mit Editor:

Das Grundproblem ist wohl, dass weder mir noch vermutlich den meisten anderen hierzulande klar war/ist, welche Risiken eine Grundschuld mit sich bringt. Das wird halt einfach unterschrieben, da das von der Bank so verlangt wird und alle anderen auch so machen.
Dieses Beispiel zeigt aber sehr deutlich, dass eine Grundschuld ohne Zusatzvereinbarung wie Sicherungsvertrag (und ggf. nicht mal damit) schlicht und einfach ein Geldbetrag darstellt, der i.d.R. zzgl. 3 Jahreszinsen jederzeit eingefordert werden kann - und zwar völlig unabhängig davon, ob eine (vermeintlich) damit zusammehängende Rückzahlung, Leistung etc. erbracht wurde oder nicht. Deshalb - und nicht als irgendein "Aufreger" (weissgarnichts) hatte ich den Artikel hier reingestellt.
Für mich ist das mittlerweile nichts Neues, aber leider halt erst seit ein paar Wochen. Wenn ich das alles bei Unterzeichnung des Kreditvertrages gewusst hätte, hätte ich mich allenfalls auf eine Hypothek, aber sicher nicht auf eine Grundschuld eingelassen. In meinem Freundeskreis (viele bauwillige Akademiker) weiss z.B. kein Mensch um diese Problematik.

Was ich auch sehr bezeichnend finde, dass es wohl schon als völlig normal empfunden wird, wenn ein Küchenstudio 13.000.00 Euro einfordert, ohne (angeblich) auch nur einen Finger dafür krumm gemacht zu haben. Ethik, Fairniss? Ein Fremdwort in Deutschland. Da wird eher noch den Betroffenen die Schuld gegeben - siehe die Antwort von Weissgarnix auf mein Posting.

Grüsse,
Yak

PS: Bei meinem KFW-Kreditvertrag habe ich wenigstens mal eine Klausel gefunden, dass die Sicherheiten nicht verwertet werden dürfen, bevor nicht die bekannten, speziellen Gründe dafür eingetreten sind. Jetzt muss ich noch der evtl. fehlenden Sicherungsvereinbarung nachforschen. Mal sehen, wie die Bank reagiert, sollte diese tatsächlich fehlen. Positiv: Die Möglichkeit einer Reduktion der Grundschuld auf den aktuell offenen Kreditbetrag ist im Vertrag bereits festgehalten.

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  • Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld - yak, 13.01.2008, 02:54 [*]
    • Link: neuer Versuch - yak, 13.01.2008, 03:01
      • fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch - weissgarnix, 13.01.2008, 04:01
        • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Taxass, 13.01.2008, 04:23
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - weissgarnix, 13.01.2008, 04:40
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 05:03
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            • Zustimmung zu Bambus und Nachtrag: - LenzHannover, 13.01.2008, 07:20
              • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Mephistopheles, 13.01.2008, 07:38
                • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Bambus, 13.01.2008, 08:15
                  • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Bambus, 13.01.2008, 08:41
                    • Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel - Bambus, 14.01.2008, 01:03
                  • Anmerkung: Fahrzeugbrief - fridolin, 13.01.2008, 08:49
                    • Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein - Tassie Devil, 13.01.2008, 16:32
                      • Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird - LenzHannover, 13.01.2008, 19:25
                        • Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts - Tassie Devil, 13.01.2008, 21:27
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            • Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ... - LenzHannover, 14.01.2008, 15:24

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