Oha, Wohnrechte sind kompliziert...
Hi LenzHannover
Was übrig bleibt geht an den Eigentümer.
Eine Bank kann und wird sich per notaruellem Vertrag quasi in der
Rangklasse weiter oben absichern. Das hatte ich wo erlebt, das Wohnrechte
war 3 mal soviel Wert wie das Haus (damit die Kinder damit sicher keinen
Unfug machen).
Genau die Bank kennt sich aus mit den Rängen und den Wert der Eingetragenen Rechte und wird den Rang wollen, damit der "Pfandwert" auch mindestens den Kredit deckt.
Als Rangverbesserung ist es möglich Rangvorbehalte/Änderungen im Grundbuch einzutragen. Allerdings nur wirksam, wenn die im Rang Besseren dem zustimmen (freiwillig), wie hier der Wohnrechteinhaber es getan hat.
Der Wohnrechtinhaber hat einem 50.000 DM Kredit zugestimmt und dessen
Vorrangigkeit. Damit ging es dann so aus:ZV-Erlös:
Erst Kosten,
50.000 an die Bank und
den Rest an den Wohnrechtinhaber.
Damit war das Wohnrecht nach der ZV aber raus aus dem GB. Da das Wohnrecht nur bis zum Tod des Inhaber im GB steht, variiert der Wert je nach Alter des Berechtigten. Berechnet aus dem nachhaltig möglichen Mietzins.
Der offz. Eigentümer bekam nix (bzw. hatte halt damals die 50.000 DM
bekommen). Ich leider auch nix
Der Wohnberechtigte musste raus und hat eventuell den vollen Wert nicht erhalten!!?? Wohnberechtigte hätte sich auch auf einen Wert mit dem Eigentümer einigen können und diesen mit dem Wohnrecht eintragen lassen.
Ein im Rang nach zig tausend Euro stehendes Wohnrecht ist deshalb weniger bis nix wert!!
Pech gehabt...
Wirklich jeder Rechtspfleger wird bei der ZV klar sagen, was an
Schulden im Grundbuch bleibt. Die Küchenbankforderung und alles andere
bleibt ggf. im Grundbuch, wenn z.B. Versandhaus X 2000 € fordert und dies
per ZV eintreibt.Wenn es für das Versandhaus dumm läuft (oder wie damals bei mir), bekommen
die nix, weil es zu viele vorrangige Schulden gibt. Immerhin bekommt man
alle Kosten erstattet und bleibt nur auf den eigenen sitzen (welche gering
sind, wenn man es selber macht).Bei meiner ZV damals war durch das Grundbuch nicht ersichtlich, wie
wertvoll das Wohnrecht war. Es hätte sogar "was Wert" sein können, wenn
die betreffende Person schon nicht mehr gelebt hätte.
Ja genau, wenn der Wohnberechtigte Tod ist, dann erlischt das Wohnrecht und erhöht den Wert des Grundstücks obwohl das Wohnrecht noch drin steht. Das ist natürlich super, wenn man das weiß und die anderen Steigerungswilligen das nicht wissen.
Im Zweifel immer einen Rechtsverdreher fragen oder den Rechtspfleger
fragen. [/b]
Genau...
Betse Grüße
Bambus
gesamter Thread:
- Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld -
yak,
13.01.2008, 02:54
- Link: neuer Versuch -
yak,
13.01.2008, 03:01
- fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch -
weissgarnix,
13.01.2008, 04:01
- Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? -
Taxass,
13.01.2008, 04:23
- Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - weissgarnix, 13.01.2008, 04:40
- Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 05:03
- Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? -
Bambus,
13.01.2008, 06:52
- Damke, schöne Zusammenstellung, hilfreich für Interessenten bei einer Zangsversteigerung - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 07:18
- Zustimmung zu Bambus und Nachtrag: -
LenzHannover,
13.01.2008, 07:20
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung -
Mephistopheles,
13.01.2008, 07:38
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung -
Bambus,
13.01.2008, 08:15
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung -
Bambus,
13.01.2008, 08:41
- Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel - Bambus, 14.01.2008, 01:03
- Anmerkung: Fahrzeugbrief -
fridolin,
13.01.2008, 08:49
- Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein -
Tassie Devil,
13.01.2008, 16:32
- Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird -
LenzHannover,
13.01.2008, 19:25
- Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts - Tassie Devil, 13.01.2008, 21:27
- Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird -
LenzHannover,
13.01.2008, 19:25
- Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein -
Tassie Devil,
13.01.2008, 16:32
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung -
Bambus,
13.01.2008, 08:41
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - dottore, 13.01.2008, 08:26
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung -
Bambus,
13.01.2008, 08:15
- Oha, Wohnrechte sind kompliziert... - Bambus, 13.01.2008, 08:02
- Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung -
Mephistopheles,
13.01.2008, 07:38
- Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... -
prinz_eisenherz,
13.01.2008, 08:12
- Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - Land der Alten, 13.01.2008, 08:18
- Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - Bambus, 13.01.2008, 08:19
- Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? -
Taxass,
13.01.2008, 04:23
- fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch -
weissgarnix,
13.01.2008, 04:01
- Page Not Found, aber trotzdem -
prinz_eisenherz,
13.01.2008, 04:36
- Grundschuld = Allgemeinwissen? -
yak,
13.01.2008, 11:40
- Grundschuld = Poisson pill? -
Mephistopheles,
14.01.2008, 01:01
- Grundschuld = Poisson pill? - yak, 14.01.2008, 04:27
- Grundschuld = Poisson pill? aus der Praxis.... -
Bambus,
14.01.2008, 09:28
- Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ... - LenzHannover, 14.01.2008, 15:24
- Grundschuld = Poisson pill? -
Mephistopheles,
14.01.2008, 01:01
- Grundschuld = Allgemeinwissen? -
yak,
13.01.2008, 11:40
- Link: neuer Versuch -
yak,
13.01.2008, 03:01

