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Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden?

Bambus @, Sonntag, 13.01.2008, 06:52 (vor 6584 Tagen) @ Taxass

Hi Taxass,

es gibt Rangklassen und innerhalb der Abteilungen des Grundbuches noch Ränge nach Eintragungsdatum und Nr. der Eintragung in einer Abteilung.
Also keine zwingende Lastenfreie Übergabe bei Ersteigerung!!!!!!

Rangklasse 1: Kosten Zwangsversteigerung
RK 2: Litlohnansprüche
RK3: angemeldete öffentliche Lasten (z.B. Grundtsteuer, Schornsteinfegergebühr us.w.)
Rk4: eingetragene Dingliche Rechte, wie z.B. die Grundschuld, Hypothek, Wohnrechte u.s.w.
innerhalb der RK 4 gilt im Rangverhältnis die Nr der Eintragung, die in der regel nach dem Antragsdatum eingetragen wird. Zwischen den Abteilungen richtet sich der rang ausschließlich nach Eintragungsdatum!
RK5: ungesicherte Vollstreckungsgläubiger (aus ungesicherten Schuldverhältnissen)
RK 6: Dingliche Rechte nach der Beschlagnahme
RK 7 und 8: Ältere Rückstände

Das geringste Gebot besteht nun aus den Kosten des Verfahrens, und den Rechten, die vor dem betreibenden Recht im Grundbuch stehen bzw. angemeldet sind (RK 1-3 müssen angemeldet sein)
Der Mehrerlös geht an Betreiber der Versteigerung und überschuß an ehemaligen Eigentümer.
Alle eingetragenen Rechte, die im Rang besser stehen als der Betreibende bleiben bestehen und müssen vom Erwerber übernommen werden bzw. bleiben eingetragen!! Sonst hätte eine Eintragung von Rechten im Grundbuch auch keinen Sinn!!!

Beste Grüße
Bambus

Oder bekommt die Bank den Versteigerungserlös zu 100%, weil sie die
Versteigerung betrieben hat. Hätte das Küchenstudio auch die Versteigerung
betreiben können?
Gruss Taxass

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  • Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld - yak, 13.01.2008, 02:54 [*]
    • Link: neuer Versuch - yak, 13.01.2008, 03:01
      • fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch - weissgarnix, 13.01.2008, 04:01
        • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Taxass, 13.01.2008, 04:23
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - weissgarnix, 13.01.2008, 04:40
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 05:03
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Bambus, 13.01.2008, 06:52
            • Damke, schöne Zusammenstellung, hilfreich für Interessenten bei einer Zangsversteigerung - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 07:18
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              • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Mephistopheles, 13.01.2008, 07:38
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                    • Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel - Bambus, 14.01.2008, 01:03
                  • Anmerkung: Fahrzeugbrief - fridolin, 13.01.2008, 08:49
                    • Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein - Tassie Devil, 13.01.2008, 16:32
                      • Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird - LenzHannover, 13.01.2008, 19:25
                        • Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts - Tassie Devil, 13.01.2008, 21:27
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