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Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 13.01.2008, 16:32 (vor 6586 Tagen) @ fridolin

Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweis am PKW, die Grundschuld ist das
Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar

durch

Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung.


Nur ein kleiner Hinweis am Rande: der Fahrzeugbrief (bzw. die
neue Zulassungsbescheinigung) weist den Halter des PKW aus, aber
hat mit den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug überhaupt nichts zu tun,
auch wenn oftmals Halter und Eigentümer identisch sind. Wer der
Eigentümer eines PKW ist, ergibt sich erst aus Kaufverträgen und
ähnlichem.

Der Fahrzeugbrief ist Eigentumsnachweis am PKW, die Grundschuld ist das
Recht einen Geldbetrag aus dem Grundstück zu erhalten. Durchsetzbar

durch

Zwangsverwaltung und/oder durch Zwangsversteigerung.


Nur ein kleiner Hinweis am Rande: der Fahrzeugbrief (bzw. die
neue Zulassungsbescheinigung) weist den Halter des PKW aus, aber
hat mit den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug überhaupt nichts zu tun,
auch wenn oftmals Halter und Eigentümer identisch sind. Wer der
Eigentümer eines PKW ist, ergibt sich erst aus Kaufverträgen und
ähnlichem.

Nein, fridolin, falls Stuemper Schroeder und/oder andere schwerstkorrupte Staatsmafia-Verbrecher der BRDDR/DDR 2.0 am System von KFZ-Brief und KFZ-Schein in den vergangenen 10 Jahren nichts geaendert haben, gelten definitiv und ultimativ nach wie vor folgende Rechtsregeln:

1. Der NAMENSEINTRAG im KFZ-SCHEIN weist den aktuell legalen KFZ-BESITZER (Ober-Besitzer) als HALTER des KFZ aus.

2. Der jeweils aktuelle INHABER DES KFZ-SCHEIN (die Person, die ueber den KFZ-Schein physisch verfuegt) weist sich damit als aktuell legaler NUTZER (Unter-Besitzer) des KFZ aus.

3. Der NAMENSEINTRAG im KFZ-BRIEF weist den aktuell legalen KFZ-EIGENTUEMER des KFZ aus.

4. Der jeweils aktuelle INHABER DES KFZ-BRIEF (die Person, die ueber den KFZ-Brief physisch verfuegt) weist damit ihre ANSPRUCHSRECHTE als NEU-EIGENTUEMER des KFZ im vollen Umfang nach.

5. Kaufvertraege, Rechnungen etc. zeigen Vorgaenge im SCHULD-Recht auf, sie koennen jedoch lediglich als Nachweise fuer Eigentums-, Besitz-, Nutzungs- und sonstige Verhaeltnisse im SACH-Recht dienen.

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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  • Kleines Lehrstück zum Thema Grundschuld - yak, 13.01.2008, 02:54 [*]
    • Link: neuer Versuch - yak, 13.01.2008, 03:01
      • fehlt mir jedes Verständnis für ...Link: neuer Versuch - weissgarnix, 13.01.2008, 04:01
        • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Taxass, 13.01.2008, 04:23
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - weissgarnix, 13.01.2008, 04:40
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 05:03
          • Müsste die Grundschuld nicht aus dem Erlös der Versteigerung bedient werden? - Bambus, 13.01.2008, 06:52
            • Damke, schöne Zusammenstellung, hilfreich für Interessenten bei einer Zangsversteigerung - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 07:18
            • Zustimmung zu Bambus und Nachtrag: - LenzHannover, 13.01.2008, 07:20
              • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Mephistopheles, 13.01.2008, 07:38
                • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Bambus, 13.01.2008, 08:15
                  • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - Bambus, 13.01.2008, 08:41
                    • Klärung des Begriffs Titel, vollstreckbarer Titel - Bambus, 14.01.2008, 01:03
                  • Anmerkung: Fahrzeugbrief - fridolin, 13.01.2008, 08:49
                    • Anmerkung: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein - Tassie Devil, 13.01.2008, 16:32
                      • Das haben die Halb-Kriminellen noch nicht geändert, wobei Schäuble das ggf. egal sein wird - LenzHannover, 13.01.2008, 19:25
                        • Danke, Lenz, fuer Deine Bestaetigung dieses rechtlichen Sachverhalts - Tassie Devil, 13.01.2008, 21:27
                • Ähem. Jetzt schtell i mi ma ganz domm - bitte um Berichtigung - dottore, 13.01.2008, 08:26
              • Oha, Wohnrechte sind kompliziert... - Bambus, 13.01.2008, 08:02
            • Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 08:12
              • Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - Land der Alten, 13.01.2008, 08:18
              • Nette Ergänzung, für die die, die immer noch nicht verstehen, das die Macht entscheidet... - Bambus, 13.01.2008, 08:19
    • Page Not Found, aber trotzdem - prinz_eisenherz, 13.01.2008, 04:36
      • Grundschuld = Allgemeinwissen? - yak, 13.01.2008, 11:40
        • Grundschuld = Poisson pill? - Mephistopheles, 14.01.2008, 01:01
          • Grundschuld = Poisson pill? - yak, 14.01.2008, 04:27
          • Grundschuld = Poisson pill? aus der Praxis.... - Bambus, 14.01.2008, 09:28
            • Dann ist man aber sehr heftig an sein Weib gebunden ... - LenzHannover, 14.01.2008, 15:24

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