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Zustimmung zu Bambus und Nachtrag:

LenzHannover, Sonntag, 13.01.2008, 07:20 (vor 6584 Tagen) @ Bambus

Was übrig bleibt geht an den Eigentümer.

Eine Bank kann und wird sich per notaruellem Vertrag quasi in der Rangklasse weiter oben absichern. Das hatte ich wo erlebt, das Wohnrechte war 3 mal soviel Wert wie das Haus (damit die Kinder damit sicher keinen Unfug machen).
Der Wohnrechtinhaber hat einem 50.000 DM Kredit zugestimmt und dessen Vorrangigkeit. Damit ging es dann so aus:

ZV-Erlös:
Erst Kosten,
50.000 an die Bank und
den Rest an den Wohnrechtinhaber.
Der offz. Eigentümer bekam nix (bzw. hatte halt damals die 50.000 DM bekommen). Ich leider auch nix :-(

Wirklich jeder Rechtspfleger wird bei der ZV klar sagen, was an Schulden im Grundbuch bleibt. Die Küchenbankforderung und alles andere bleibt ggf. im Grundbuch, wenn z.B. Versandhaus X 2000 € fordert und dies per ZV eintreibt.

Wenn es für das Versandhaus dumm läuft (oder wie damals bei mir), bekommen die nix, weil es zu viele vorrangige Schulden gibt. Immerhin bekommt man alle Kosten erstattet und bleibt nur auf den eigenen sitzen (welche gering sind, wenn man es selber macht).

Bei meiner ZV damals war durch das Grundbuch nicht ersichtlich, wie wertvoll das Wohnrecht war. Es hätte sogar "was Wert" sein können, wenn die betreffende Person schon nicht mehr gelebt hätte.

Im Zweifel immer einen Rechtsverdreher fragen oder den Rechtspfleger fragen.

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