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Bei Grundschulden noch weiterdenken: Das Rating der Grundschuld

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Samstag, 26.01.2008, 03:41 (vor 6575 Tagen) @ Lecoquinus

Grundschulden kann ich auch für

Aktienkäüfe nutzen


Dottore,

soweit konnte ich gar nicht denken... .

Hi Lecoquinus,

Du kannst restlos alles, was ueberhaupt irgendwie denkbar ist, mit Kredit von der Bank finanzieren, und die Grundschuld dient der Bank quasi als Pfand dafuer, dass sie ihre Geld-Forderungen gegen den Kreditschuldner aus der Verwertung dieses Pfands befriedigen kann, falls der Kreditschuldner in Schieflage geraet.

Nun ist es ja so, dass die einmal ins Grundbuch eingetragene Grundschuld von der Betragshoehe her solange daran fixiert bleibt, bis der Eintrag im Grundbuch wie auch immer geaendert wird.

Eine Bank muss nun die Grundschulden ihrer Grundschuldner etwas mehr oder weniger regelmaessig raten, d.h. abschaetzen, ob das Grundobjekt im Falle seiner Verwertung auch tatsaechlich die Betragshoehe der eingetragenen und darauf lastenden Grundschuld hergibt und einspielt, i.e. ob sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Kaeufer fuer dieses Grundobjekt finden lassen, die zumindest die Betragshoehe der Grundschuld zu bezahlen bereit sind.

In einem rundum "inflationaeren" Marksegment-Szenario, das mit staendig steigenden Preisen aufwartet, sind die Ergebnisse solcher Bank-Ratings fuer deren Grundschuldner regelmaessig kein Problem, weil die Belastung des Grundobjekts unveraendert gleichbleibt, jedoch seine Belastungsfaehigkeit infolge inflationaerer "Wertsteigerung" staendig steigt.

In einem rundum "deflationaeren" Marksegment-Szenario, das mit staendig fallenden Preisen aufwartet, ist es genau umgekehrt, die Ergebnisse solcher Bank-Ratings fuehren fuer deren Grundschuldner zu staendig wachsenden Problem, weil die Belastung des Grundobjekts unveraendert gleichbleibt, jedoch seine Belastungsfaehigkeit infolge deflationaeren "Wertverfalls" staendig faellt.

In massgraedlicher Abhaengigkeit der Betragshoehe der Grundschuld zur jeweils aktuellen Belastungsfaehigkeit des Grundobjekts kommt bei staendig fortschreitendem Preisverfall des Grundobjekts letztendlich fuer jeden Grundschuldner irgendwann der Zeitpunkt, an dem die Bank bei ihm anklopft und von ihm eine alternative Loesung im Hinblick auf die aktuelle "Unterdeckung" der Grundschuld infolge verminderter Belastungsfaehigkeit des Grundobjekts fordert.

Gemaess m.W. haftet der Grundschuldner in unbegrenzter Hoehe mit seinem gesamten Privatvermoegen im Hinblick auf die Betragshoehe der Grundschuld, vermag der Grundschuldner in einem solchen Fall der "Unterdeckung" eine Verminderung der Betraegshoehe der Grundschuld oder das Einbringen anderer
belastbarer Sicherheitsobjekte nicht zu bewerkstelligen, dann ist Feierabend fuer ihn, die Bank wird in sein Grundeigentum vollstrecken und es der Verwertung zufuehren.

WENN das SO erfolgt ist und es bei einem Bankencrash zu Vollstreckungen
kommt, dann würde sich wahrhaftig die Pforte der Hölle öffnen.

Das kann auch bei anderen Crashs, die stand-alone oder parallel zueinander ablaufen, darunter natuerlich auch Bankencrashs, zutreffen.

Mord und Totschlag allerortens.

Richtig, weil dann am Fliessband, nein, an Fliessbaenderstroemen, Vollstreckungen produziert und die Grundobjekte in Massen auf die Immobilienmaerkte geworfen und dort angeboten werden, was natuerlich die Preise in die unterste Kelleretage rauschen lassen wuerde...

Oder sie werden gebundelt und irgendwo auf der weiten Welt zum Tonnenpreis angeboten einschliesslich der CDOs saemtlicher Restschulden aller ehemaligen grundverschuldeten Immobilieneigentuemer...

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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