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Die letzten (Plural) beissen die Hunde

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 27.01.2008, 20:00 (vor 6577 Tagen) @ Dione

Hallo Tassie,

Hi Dione,

Angenommen:
Bank A hinterlegt den Grundschuldbrief über 50000 Euro bei einer
anderen Bank B.
Bank A kommt in Schwierigkeiten.
Bank B möchte/muss den Pfand einlösen.


Der Hase im Pfeffer Deines Annahmemodells im Hinblick auf Banken liegt
im Begriff der "Hinterlegung".

Entweder wurde Bank B durch Abtretung oder Erwerb des Grundschuldbriefs
zum Nachfolgeglaeubiger der Bank A, dann hat die Bank A auch im
Problemfall mit dem Grundschuldverhaeltnis der Bank B und dem
Grundschuldner ueberhaupt nichts mehr zu tun, oder Bank A geraet
gegenueber Bank B in Schieflage und sieht sich deshalb dazu veranlasst,
als Glaeubigerin sich an der Grundschuld ihres Schuldners zu bedienen.


mit Hinterlegung meine ich "Verpfändung/Beleihung" (das steht übrigens
u.a. auch in meinem Darlehensvertrag/AGB)

Die Verpfaendung/Beleihung eines Pfandes ist nicht nur moeglich sondern gaengige Praxis bei der Refinanzierung der Banken mit der ZB, ein Glaeubigerwechsel bzw. Inhaberwechsel des Pfandes findet hierbei nicht statt.

Also die Bank A leiht sich Geld bei B gegen Pfand (denke, das wird auch
praktiziert, oder? Häufig???)

Sicherlich wird das praktiziert, ueber die Haeufigkeit vermag ich keine Aussage zu treffen.

Der Darlehensvertrag bleibt natürlich bei Bank A.

Es geht hierbei nicht um den Darlehensvertrag selbst, weil dieser Vertrag kein Pfand ist, sondern um die per sehr gutem (hoffentlich!) Sicherungsvertrag/Sicherungseinrede damit verknuepfte Grundschuld, die als abstraktes Pfand ihrerseits wieder verpfaendungs-/beleihungsfaehig ist.

Damit schließt die Werthaltigkeit der Grundschuld zwingend
irgendeinen Widerspruch gegen die ZV aus!


Nein.


Wenn ich Dich richtig verstehe, hat die Bank B durchaus das Problem, daß
die Vollstreckung des Pfandes, also in die Grundschuld nicht immer
gelingt?

Ja, und zwar grundsaetzlich insofern, als dass die Bank B bei unserem Beispiel ausschliesslich Glaeubigerin von ihrer Schuldnerin Bank A ist und trotz Pfandbeleihung eben NICHT die Glaeubigerin des Grundschuldners C, welcher nach wie vor Grundschuldner von "seiner" Bank A als seiner Glaeubigerin ist.

Konkret vermag die Bank B ueberhaupt nicht in die Grundschuld des Grundschuldners C der Bank A vollstrecken, das kann trotz Beleihung des Pfandes nur die Bank A selbst.

Die Bank B als Glaeubigerin ihrer Schuldnerin Bank A vermag bestenfalls Druck auf letztere auszuueben, in die Grundschulden des Grundschuldners der Bank A zu vollstrecken, um hierdurch an die noetigen Finanzmittel zu gelangen, um das beliehene Pfand bei Bank B wiederum ausloesen zu koennen.

Grundsaetzlich: die vertragliche Neu-Eroeffnung eines neuen Schuldverhaeltnisses mit Mitteln aus bereits bestehenden vertraglichen Schuldverhaeltnissen muss sich zwangsweise im Rahmen der Vertragsvereinbarungen der letzteren richten und aendert an diesen per se mal ueberhaupt nichts, d.h. die bereits bestehenden Vertraege und die Vertragspartner bleiben unveraendert konstant.

Dann, und nur dann, wenn der Vertragsrahmen der bereits bestehenden Vertragsvereinbarungen Aenderungen zulassen, vermoegen vertragliche Neu-Eroeffnungen ggf. sogar schwerwiegende Aenderungen in den bereits bestehenden Vertraegen bewirken, solches kann bis zur umgehenden Vertragsterminierung gehen.

Oder sitzen in der Rechtsabteilung der Bank B nur Deppen die eine
Mischkalkualtion aufmachen, nach dem Motto, vielleicht verbummelt ja
der Schuldner die zwei Wochen Frist?


Nein, so ist es in der Regel wohl nicht.

Allerdings weiss man auch in der Bank B, dass der Kapitalismus ein
Kettenbrief ist, bei dem die Letzten von den Hunden gebissen werden.


Interessanter Punkt! Kann Bank B gebissen werden? Oder beisst es doch den
"Häuslebauer"?

Ich schrieb von "die Letzten" (Plural!), tatsaechlich koennte bei erheblicher Schieflage der Bank A sowohl die Glaeubigerin Bank B wie auch der Grundschuldner C gebissen werden.

Einen schönen Sonntag!
dione

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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