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Was tun in der Praxis??

Bambus @, Sonntag, 27.01.2008, 05:39 (vor 6690 Tagen) @ Tassie Devil

Hi Tassie Devil,

Grundsätzlich hast Du Recht, die Grundschuld ist abstrakt und wird erst durch die Sicherungsabrede zur Sicherung eines Darlehens.

Das theoretische Problem des Auseinanderfallens ensteht aber erst, wenn verwertet wird, sprich wenn Darlehen und Grundschuld verkauft werden.

Soweit ich den Artikel von lecoquinus verstanden habe, ist eine Abtretung der Grundschuld nur möglich, wenn dies in der Sicherungsabrede vereinbart wurde.

Das wäre das erste was ich eventuell prüfen würde.

Das ein Laie, also der übliche Bankkunde, das kaum versteht, ist wohl inzwischen klar geworden. Die völlige Verunsicherung entsteht aber durch den Eindruck, das es keinen Zusammenhang gibt zwischen Darlehen und Grundschuld. Dies wird bisher in der Praxis tatsächlich anders praktiziert, darauf wird auch in dem Artikel von L verwiesen.

Es hat sich über Jahre eine Rechtsprechung entwickelt, die das ganze Konstrukt ohne Verkauf rechtssicher macht.

Theoretisch stimmt es wohl, das sie unter ganz bestimmten Bedingungen auseinanderfallen können. Aber die Regelungen in der Sicherungsabrede sind ja nicht einfach mal so vom Himmel gefallen, den jede Bank inhaltlich formulieren kann wie sie will. Der Notar muß beurkunden und deshalb prüfen. Zudem ist es in der Regel ein Formularvertrag, wodurch der Verbraucher zusätzlich gegen unübliche Inhalte und Überraschungen geschützt ist

Die kaufende Heuschrecke hat also noch keine Rechtsicherheit zur Verwertung der vollen Grundschuld unabhängig vom Darlehen.

Ich bin kein Rechtsanwalt oder Notar, von daher würde ich akut Betroffene empfehlen mit Darlehensvertrag, und allen dazugehörigen Verträgen zum beurkundenden Notar zu gehen und eventuell gegen ein Pauschalhonorar eine schriftliche Einschätzung verlangen. Ich meine das man das als Nebenleistung kostenlos vom beurkundenden Notar verlangen kann.

Grundsätzlich wird aber schon klar, wie die Banken ihre Marktmacht ausspielen und solch komplizierte Konstrukte wählen und durchsetzten. Das freut dann den Notar!!!

Wenn man als betroffener erstmal abwartet, was eventuell Höchstrichterlich oder von der Bundesnotarkammer dazu veröffentlicht wird, ist das sicherlich auch nachvollziehbar.

Vorsorglich reicht vielleicht aber auch ein Brief an die Bank mit der Bitte um Klarstellung der Sicherungsabrede, das die Sicherungsabrede grundsätzlich so auszulegen ist, das kein Auseinanderfallen von Grundschuld und Darlehen möglich ist. (Preiswerter Anfang.)

Wenn keine Antwort kommt, würde ich es nocheinmal mit einer Fristsetzung versuchen.

Erst dann würde ich zum Notar gehen.
Aber wie gesagt, ich habe das aus Büchern und das ist keine Rechtsberatung!!!

Beste Grüße
Bambus

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