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Kein Borger sei und auch Verleiher nicht

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 01:36 (vor 6573 Tagen) @ Vatapitta

Hallo Vatapitta,
erinnere dich bitte daran, die eingetragene Grundschuld ist immer ein Pfandrecht der Banken gegenüber dem Schuldner.

Genauer, weil das Juristendeutsch mehr verschleiert, als es zu Aufklärung dient, die Bank sichert sich über den Zugriff, sprich den sofortigen Verkauf des Grundstückes und der Immobile, als ERSTER in der Schlange der Schuldner, ihren Kredit ab mit dem Wert der Immobilie ab. In der Regel, wenn der Schuldner nicht mehr die Raten bezahlen kann, dann kann sie, sie muss nicht, die Bank die sofortige Zwangsversteigerung der Immobilie des Schuldners in die Wege leiten, beim zuständigen Amtsgericht.

Zwischenbemerkung:
Die Grundschuld ist grundsätzlich eine Sicherung für die Bank und nur für die Bank. Durch den Eintrag im Grundbuch, Kategorie III, an die erste Stelle, wird im Falle der Verwertung, wegen dieses Ranges an der 1. Stelle, immer die Bank mit ihren Forderungen, vor allen anderen ihre Geld bekommen. Und sollte dann aus dem Zwangsverkauf noch etwas Geld übrig bleiben, dieses Geld wird dann unter den nachfolgenden Schuldnern aufgeteilt, wie Handwerkerechnungen, Konsumkredite.

Hinweis:
Die Schulden beim Staat, die der insolvente Hausbesitzer hat, die gehen immer vor, auch vor der Rangfolge der eingetragenen Grundschuld, selbst dann wenn dort die Bank an 1. Stelle steht. Diese Schulden sind aber meist nicht relevant im Verhältnis zum Wert des Grundstückes und der Immobilie.

Zur Löschung der Grundschuld:
Die erfolgt nicht automatisch, jedenfalls muss sie nicht automatisch erfolgen. Hat aber aus meiner Sicht, trotz der vielen Aufregung um die Grundschuld in der letzten Zeit, bei einem abgezahlten Grundstück auch keine Bedeutung mehr. Die Banken lassen die Grundschuld ganz gerne im Grundbuch stehen, weil sie sich erhoffen, das der Eigentümer, mit Hilfe der Grundschuld, einen weiteren Kredit bei ihnen beantragt, denn immerhin, von den Krediten und den Zinsen leben ja die Banken. Die Grundschuld ist so gesehen, nach dem Abbezahlen der Hypothek, wie ein Schaufenster der Bank, mit einer verlockenden Ware, die jemanden die Möglichkeit anbietet, bei der Bank einen weiteren Kredit zu bekommen, zu besseren und Konditionen und in kürzerer Zeit, als der Interessent diesen Kredit sonst bekommen würde. Auch dafür dient die immobile als Pfand.

Beispiel:
Wenn jemand ein kleines Geschäft aufmachen will, dazu Startkapital benötigt, dann kann er das dafür benötigte Geld über den Grundschuldeintrag bei der Bank beantragen, Wichtig ist aber auch dann, wenn die Bank erhebliche Zweifel hat, dann muss sie diesen Kredit, als Sicherheit die Grundschuld, nicht gewähren. Die Richtlinien der Kreditvergabe bleiben immer auf Seiten der Bank. Der Kreditnehmer ist immer in der passiven Rolle. Anhand dieses Beispieles ist zu erkennen, das die Grundschuld keineswegs nur, und ausschließlich, im Zusammenhang mit der gewährten Hypothek betrachtet werden kann, sie dient auch dazu, ganz andere Schulden, als die Immobilienschulden abzusichern, aber nur zum Nutzen der Bank.

Löschung der Grundschuld?
Sind die gesicherten Kredite zurückgezahlt kann der Eigentümer die Löschung der Grundschuld vom Gläubiger verlangen. Die Löschung erfolgt allerdings nicht "automatisch". Vielmehr muss der Gläubiger hierzu eine sog. Löschungsbewilligung abgeben und der Eigentümer der Löschung (beim Notar) zustimmen und den Vollzug beantragen.

Grundschuldzinsen
## Die oft erschreckend hohen Grundschuldzinsen (meist zwischen 12 % und 20 %) sind keine Zinsen, die tatsächlich bezahlt werden. Vielmehr erhöhen diese Zinsen nur den Sicherungsumfang der Grundschuld. Steht also im Grundbuch z.B. eine Grundschuld zu 100.000,-- EUR samt 15 % Zinsen jährlich, ist die Bank nach zwei Jahren bis zu einem Betrag von 130.000,-- EUR gesichert, auch wenn die tatsächliche Schuld dann nur noch (z.B.) 90.000,-- EUR beträgt.##

Das ist schon besser erklärt, aber immer noch missverständlich. Versetze dich mal in die Lage der Bank und überlege dir, unter welchen Bedingungen die Bank die Hypothek gewährt hat, dann kommst du sehr schnell hinter den Sinn dieser Zinsen.

Der ist, einfach formuliert so beschrieben: Die Bank hat das Geld gegeben mit der Erwartung die Hypothekensumme, z. b. über eine Laufzeit von 20 Jahren, wieder zurückbezahlt zu bekommen. Aber das würde aus der Sicht der Bank ein riesiges Verlustgeschäft sein, nur die Kreditsumme, denn für das herausgegeben Geld würde die Bank auf dem Kapitalmarkt Zinsen bekommen, meinetwegen 3%.

Das bedeutet, das sich die Bank durch Hochrechnungen und Abschätzungen für die herausgegebne Hypothek einen Zinssatz überlegen muss, der diesen einfache Zins ohne Risiko, die 3%, übertrifft und noch ein wenig darüber hinaus. Im Konkurrenzkampf der Banken untereinander kann keine die Zinsen für die Hypothek wahllos nach oben setzten, obwohl sie es gerne machen würden. Die Zinsen, über die lange Laufzeit, das ist das Geschäft der Hypothekenvergabe. Wenn nun jemand Zwangsvollstreckt wird, und die Bank nach, sagen wir zehn Jahren Laufzeit, nur die Summe, die reine Restsumme der Schulden erhält, dann ist die zwar froh, aber trotzdem fürchterlich sauer, weil ihr ja so die Zinsen für Restlaufzeit des Kredites, ihr Gewinn, verloren gehen würde. Also was macht sie? Sie verrechnet die Restsumme mit den Grundschuldzinsen, die der Bank auch noch den zweiten möglichen Verlust absichert, die entgangenen Zinsen.
Alles klar?

eisenherz

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