Vollstreckung von Grundschulden
Hi allerseits,
ich habe mal ein bischen nachgelesen:
Es stimmt, die Grundschuld ist Abstrakt und ohne eine Darlehensforderung berechtigt sie aus dem Grundstück den bestimmten Betrag zu fordern.
Um diesen Betrag zu vollstrecken, benötigt man aber in Deutschland einen vollstreckbaren Titel!!
Diesen Titel bekommt man entweder indem der Grundschuldgläubiger den Grundschuldnehmer (Eigentümer des Grundstücks) verklagt und ein positives Urteil bekommt mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel.
Und nun ist es immer noch nicht soweit!! Jetzt muß der Gläubiger mit dem Titel (vollstreckbare Ausfertigung des Urteils) beim Vollstreckungsgericht die Vollstreckung beantragen.
Das Vollstreckungsgericht ist verpflichtet dem Schuldner der Grundschuld eine Notfrist einzuräumen in der er Widerspruch einlegen kann. Diese Notfrist von zwei Wochen ist spätestens mit dem Bescheid über die Zwangsversteigerung des Grundstücks mitzuteilen. In der Regel erhält man erst diese Notfrist und wenn die abgelaufen ist, erst dann wird zur ZV geläutet.
Nun haben die Banken keine Lust sich erst den Titel über ein Urteil zu holen, so das sie einen unbürokratischen Kniff verwenden. Sie lassen sich einen ich nenn das mal privaten Titel unterschreiben und vom Notar beurkunden.
Dieser private Titel ist die vertraglich vereinbarte Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung. Dieser Titel ermöglicht die sofortige Beantragung der ZV beim Vollstreckungsgericht mit den folgen (Notfrist) wie oben beschrieben.
Diese Unterwerfung kann nun soweit gehen (die Banken wollen das auch so), das man sich nicht nur der Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwirft sondern auch in das Privatvermögen.
Erst mit der Unterwerfung der Vollstreckung in das Privatvermögen bekommt man notariell beurkundet auch das Private Vermögen in die Haftung für den Kredit. Die Grundschuld selber läßt nur die Haftung des Grundstücks zu.
Dieser notarielle Vertrag bringt die Haftung des Privatvermögens mit ins Spiel!!!
Wie kann man die ZV abwehren?
Neben der Notfrist von zwei Wochen in der man der ZV Widersprechen kann gibt es auch noch die Vollstreckungsabwehrklage, die eventuell mit einer einstweiligen Verfügung das gesamte ZV-Verfahren stoppt.
Es gibt also zwei Möglichkeiten sich gegen die ZV zu wehren. Man benötigt für die erfolgreiche Abwehr allerdings einen guten Grund.
Und genau das muß man herausfinden, ob eine Sicherungsabrede Grund genug ist, auch wenn sie bei Verkauf der Grundschuld eventuell (darüber gibt es meines Wissens noch kein Urteil eines deutschen Gerichtes) auseinanderfallen!!???
Zur Kündigung:
Im BGB steht ausdrücklich, das die sechmonatige Kündigungsfrist Abdingbar ist, das heißt vertraglich kann die Kündigungsfrist und -gründe anders vereinbart werden.
Dies erfolgt in der Regel in der Sicherungsabrede.
Kündigt man als Grundschuldschuldner seine Grundschuld, weil nix in der Sicherungsabrede steht, kann man aber gegen seinen Kreditvertrag verstoßen. Der Verstoß wird zu Schadensersatzansprüchen für die Bank führen.
Also Vorsicht.
Das ganze Konstrukt ist super kompliziert!!!
Es gibt mindestens drei, wenn nicht sogar vier Verträge!! Darlehensvertrag, Sicherungsabrede, Grundschuldbewilligung und wahrscheinlich die notariell beurkundete Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung ins Grund- und Privatvermögen. Die Verträge beziehen sich alle irgendwie aufeinander.
Soweit ich mich erinnere gab es im TV bis jetzt nur Berichte, das böse Inkassounternehmen säumige Schuldner unter Druck setzten. Ich habe noch von keiner ZV gehört, die betrieben wurde, weil eine Heuschrecke vollstrecken lässt, weil Sicherungsabrede und Grundschuld auseinanderfallen!!!
Es gab im alten Forum einen Aufsatz, indem theoretisch postuliert wurde, das unter den umständen des Verkaufs und der Säumigkeit und einer schlechten Sicherungsabrede (was das genau ist, weiß ich nicht mehr) Grundschuld und Sicherungsabrede auseinanderfallen. Was dazu ein Vollstreckungsgericht meint, wenn mit dieser begründung widersprochen wird, habe ich noch nirgens gefunden. Auch im Rahmen einer Vollstreckungsschutzklage habe ich dazu noch nichts gelesen.
Die Eintragung von wichtigen Bedingungen der Sicherungsabrede in das Grundbuch ist wohl möglich.
Hierzu habe ich nachgelesen in Leesmeister, Materielles Liegenschaftsrecht im Grundbuchverfahren S. 285-286, das es möglich sein soll markante Punkte der Sicherungsabrede in das Grundbuch (auch nachträglich) eintragen zu lassen. Das Buch ist von 1992, wie sich die Eintragungspraktiken seit dem entwickelt haben, konnte ich nicht finden.
Unter Markant würde ich z.B. die Kündigungsfrist und Gründe (nämlich die Koppelung an das Darlehen) verstehen.
Die Eintragungsmöglichkeit prüft der zuständige Rechtspfleger beim Grundbuchamt.
Also, wer hier tatsächlich betroffen ist, sollte sich bevor er in panik verfällt mal seine Sicherungsabrede nehmen und beim Grundbuchamt vorsprechen, ob die nachträgliche Eintragung möglich ist.
Falls die Sache akut ist oder wird, würde ich eventuell vom beurkundenden Notar eine Antwort verlangen, ob die von ihm beurkundete Grundschuld die Gefahr birgt, das bei Verkauf Grundschuld und Sicherungsabrede auseinanderfällt. Der Notar ist meiner Meinung nach im Rahmen seiner Nebenpflichten verpflichtet das zu beantworten. Wenn nicht dann würde ich nach einem Pauschalhonorar fragen und mir eine schriftliche Antwort erbeten.
Der Notar hat bei Beurkundung die Pflicht auf Gefahren die den Vertragszweck beeinträchtigen hinzuweisen. Wenn es die Gefahren gibt, dann müßte er die Vertragsparteien darauf hinweisen. Den Hinweis ließt man dann im Vertrag selber auch, weil der Notar aus der Haftung raus will. Ich würde mal gern wissen, wie zur Zeit die Notare bei der Beurkundung verfahren.
Beste Grüße
Bambus
gesamter Thread:
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
sensortimecom,
25.01.2008, 12:50
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
dottore,
25.01.2008, 13:06
- @dottore - Ist das die Lösung? Grundschuld selber kündigen .... -
Vatapitta,
25.01.2008, 14:11
- OT: Grundschuld & Zinsen -
rodex,
25.01.2008, 15:58
- nochmal Grundschuld - bei abbezahltem Kredit -
neo,
26.01.2008, 01:59
- nochmal Grundschuld - bei ab/teil - bezahltem Kredit - lonzo, 26.01.2008, 02:14
- hast du den Thread von Tassie nicht glesen??? -
Lecoquinus,
26.01.2008, 02:16
- hast du den Thread von Tassie nicht glesen??? - lonzo, 26.01.2008, 02:45
- nochmal Grundschuld - bei abbezahltem Kredit -
neo,
26.01.2008, 01:59
- Vollstreckung von Grundschulden -
Bambus,
26.01.2008, 07:09
- Toller Beitrag - Herzlichen Dank Bambus (oT)
-
Vatapitta,
26.01.2008, 10:01
- Bei Verkauf der Immobilie kann der Darlehensvertrag mitsamt... -
Vatapitta,
26.01.2008, 10:14
- Außerordentliches Darlehenskündigungsrecht -
Bambus,
26.01.2008, 13:02
- Danke auch von mir - noch eine Frage.... -
Dione,
26.01.2008, 23:48
- Bezahlung Darlehen und Grundschuld -
Bambus,
27.01.2008, 04:23
- Panik ist natürlich nie gut -
Dione,
27.01.2008, 05:11
- Eine Bemerkung noch... - Bambus, 27.01.2008, 06:18
- Panik ist natürlich nie gut -
Dione,
27.01.2008, 05:11
- Bezahlung Darlehen und Grundschuld -
Bambus,
27.01.2008, 04:23
- Danke auch von mir - noch eine Frage.... -
Dione,
26.01.2008, 23:48
- Außerordentliches Darlehenskündigungsrecht -
Bambus,
26.01.2008, 13:02
- Theorie und Praxis bei der Vollstreckung von Grundschulden -
Tassie Devil,
26.01.2008, 21:20
- Ist der Pfand nun etwas wert oder nicht? -
Dione,
27.01.2008, 00:13
- Kein direkter Durchgriff Dritter -
Tassie Devil,
27.01.2008, 04:14
- Nur Verpfändung/Beleihung soll betrachtet werden -
Dione,
27.01.2008, 05:36
- Die letzten (Plural) beissen die Hunde - Tassie Devil, 27.01.2008, 20:00
- Nur Verpfändung/Beleihung soll betrachtet werden -
Dione,
27.01.2008, 05:36
- Kein direkter Durchgriff Dritter -
Tassie Devil,
27.01.2008, 04:14
- Was tun in der Praxis?? -
Bambus,
27.01.2008, 05:39
- Rechtswirksame Sicherungsabrede - Tassie Devil, 27.01.2008, 21:03
- Ist der Pfand nun etwas wert oder nicht? -
Dione,
27.01.2008, 00:13
- Toller Beitrag - Herzlichen Dank Bambus (oT)
- Kein Borger sei und auch Verleiher nicht - prinz_eisenherz, 27.01.2008, 01:36
- OT: Grundschuld & Zinsen -
rodex,
25.01.2008, 15:58
- Noch zwei kleine Fragen an dottore - sensortimecom, 25.01.2008, 14:43
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
Lecoquinus,
26.01.2008, 02:21
- Habe TassiDevils Posting über das Wesen der "Grundschuld" gelesen. Mir kommt die Katze hoch. (oT)
-
sensortimecom,
26.01.2008, 02:30
- Bei Grundschulden noch weiterdenken: Das Rating der Grundschuld -
Tassie Devil,
26.01.2008, 03:41
- Grundschuld ohne Brief! Was ist eine Grundschuld -
coldice,
26.01.2008, 06:44
- Grundschuldfixierung -
Tassie Devil,
26.01.2008, 22:27
- Nur Grundschuld oder Dahlehensvertragspaket -
Bambus,
27.01.2008, 06:03
- Sicherungsabrede -
Lecoquinus,
27.01.2008, 10:31
- Keine Verwertung der Grundschuld mit Sicherungsabrede - Bambus, 27.01.2008, 11:46
- Grundschuld und Sicherungsabrede - Tassie Devil, 27.01.2008, 21:54
- Sicherungsabrede -
Lecoquinus,
27.01.2008, 10:31
- Nur Grundschuld oder Dahlehensvertragspaket -
Bambus,
27.01.2008, 06:03
- Grundschuldfixierung -
Tassie Devil,
26.01.2008, 22:27
- Grundschuld ohne Brief! Was ist eine Grundschuld -
coldice,
26.01.2008, 06:44
- Habe TassiDevils Posting über das Wesen der "Grundschuld" gelesen. Mir kommt die Katze hoch. (oT)
- @dottore - Ist das die Lösung? Grundschuld selber kündigen .... -
Vatapitta,
25.01.2008, 14:11
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
dottore,
25.01.2008, 13:06
