Rechtswirksame Sicherungsabrede
Hi Tassie Devil,
Hi Bambus,
Grundsätzlich hast Du Recht, die Grundschuld ist abstrakt und wird erst
durch die Sicherungsabrede zur Sicherung eines Darlehens.
Durch eine rechtswirksame! Sicherungsabrede, mit Verlaub!
Das theoretische Problem des Auseinanderfallens ensteht aber erst, wenn
verwertet wird, sprich wenn Darlehen und Grundschuld verkauft werden.
Nein, das "theoretische" Problem des Auseinanderfallens kann schon viel frueher entstehen, und zwar bereits von Anfang an, wenn ein schlechter Sicherungsvertrag/Sicherungsabrede deren Rechtswirksamkeit einschraenkt oder sogar voellig ausser Karft setzt.
BEMERKT wird das de facto praktische Problem des Auseinanderfallens spaetestens dann, und solches ist die Regel, wenn zur Verwertung der ggf. noch nie gebundenen Grundschuld geschritten wird.
Soweit ich den Artikel von lecoquinus verstanden habe, ist eine Abtretung
der Grundschuld nur möglich, wenn dies in der Sicherungsabrede vereinbart
wurde.Das wäre das erste was ich eventuell prüfen würde.
Jeder Grundschuldner sollte seinen Sicherungsvertrag/Sicherungsabrede vom zustaendigen Fachmann, Notar und/oder Rechtspfleger und/oder Rechtsanwalt, auf Herz und Nieren schriftlich pruefen lassen, um ggf. seine Risiken richtig erkennen zu koennen.
Das ein Laie, also der übliche Bankkunde, das kaum versteht, ist wohl
inzwischen klar geworden. Die völlige Verunsicherung entsteht aber durch
den Eindruck, das es keinen Zusammenhang gibt zwischen Darlehen und
Grundschuld. Dies wird bisher in der Praxis tatsächlich anders
praktiziert, darauf wird auch in dem Artikel von L verwiesen.
Tatsaechlich wird der Zusammenhang zwischen Darlehen und Grundschuld nur durch einen rechtswirksamen Sicherungsvertrag/Sicherungsabrede hergestellt, der jedoch ausschliesslich auf freiwilliger Basis zwischen beiden Vertragsparteien zustande kommt, es gibt keinen gesetzlichen Zwang zum Abschluss eines solchen Sicherungsvertrags/Sicherungsabrede.
Es hat sich über Jahre eine Rechtsprechung entwickelt, die das ganze
Konstrukt ohne Verkauf rechtssicher macht.
Ja natuerlich gibt es solches, die Rechtssicherheit haengt jedoch stets von der Rechtswirksamkeit des Sicherungsvertrags/Sicherungsabrede
im Einzelfall ab!
Theoretisch stimmt es wohl, das sie unter ganz bestimmten Bedingungen
auseinanderfallen können. Aber die Regelungen in der Sicherungsabrede sind
ja nicht einfach mal so vom Himmel gefallen, den jede Bank inhaltlich
formulieren kann wie sie will. Der Notar muß beurkunden und deshalb
prüfen. Zudem ist es in der Regel ein Formularvertrag, wodurch der
Verbraucher zusätzlich gegen unübliche Inhalte und Überraschungen
geschützt ist
Das mag sein, jedoch kann selbst bei bestens im Sinne des Grundschuldners formulierten Vertragsformularen ein Umstand in ihm selbst liegen, den er unwissender Weise unbeachtet verschwiegen hat, der jedoch in Folge grosse Ueberraschungen aufbietet.
Gaebe es solche individuellen Umstaende nicht, dann waere das Thema Grundschuld zumindest in dieser epischen Breite auch hier im Forum nicht diskutiert worden.
Die kaufende Heuschrecke hat also noch keine Rechtsicherheit zur
Verwertung der vollen Grundschuld unabhängig vom Darlehen.
Das kommt jeweils auf den individuellen Einzelfall an. Hat die Heuschrecke den Sicherungsvertrag/Sicherungsabrede zwecks Absicherung des Grundschuldners im Hinblick auf seine Grundschuld nicht uebernommen, dann hat sie die volle Rechtssicherheit zur Verwertung der vollen Grundschuld, der Darlehensvertrag, falls ebenfalls uebernommen, spielt dabei nur eine Nebenrolle, insoweit in diesem ggf. Vertragsregeln Bezug auf ein (abstraktes) Pfand uberhaupt nehmen.
Bambus, bitte!, es kann keine Frage sein, dass Heuschrecken auch auf Wegen zu ihrer Rechtssicherheit als Glaeubiger zur vollen Verwertung von Grundschulden gekommen sind, welche im Anschluss Schadenersatzklagen der Grundschuldner gegen die jeweiligen Verkaeufer der Grundschulden zur Folge haben!
Jedoch, wiederum keine Frage, sind dabei die Kinder bereits in die Brunnen gefallen.
Ich bin kein Rechtsanwalt oder Notar, von daher würde ich akut Betroffene
empfehlen mit Darlehensvertrag, und allen dazugehörigen Verträgen zum
beurkundenden Notar zu gehen und eventuell gegen ein Pauschalhonorar eine
schriftliche Einschätzung verlangen. Ich meine das man das als
Nebenleistung kostenlos vom beurkundenden Notar verlangen kann.
Bei dieser Aussage stimme ich Dir verbehaltlos und vollumfaenglich zu.
Grundsätzlich wird aber schon klar, wie die Banken ihre Marktmacht
ausspielen und solch komplizierte Konstrukte wählen und durchsetzten. Das
freut dann den Notar!!!
Und die Banken, siehe auch meine Statements zur REFI der Banken bei der ZB in anderen Beitraegen!!!
Wenn man als betroffener erstmal abwartet, was eventuell Höchstrichterlich
oder von der Bundesnotarkammer dazu veröffentlicht wird, ist das sicherlich
auch nachvollziehbar.
Abwarten und Tee trinken ist jedoch nicht immer die richtige Kur fuer alle!
Fuer einige Betroffene kann es bereits viel zu spaet sein.
Vorsorglich reicht vielleicht aber auch ein Brief an die Bank mit der
Bitte um Klarstellung der Sicherungsabrede, das die Sicherungsabrede
grundsätzlich so auszulegen ist, das kein Auseinanderfallen von
Grundschuld und Darlehen möglich ist. (Preiswerter Anfang.)
Diese Variante sollte aber immer nur zusaetzlich zum obligatorischen Gang zum zustaendigen Rechtsfachmann, Notar und/oder Rechtspfleger und/oder Rechtsanwalt, ausgefuehrt werden.
Wenn keine Antwort kommt, würde ich es nocheinmal mit einer Fristsetzung
versuchen.Erst dann würde ich zum Notar gehen.
Den Gang zum Notar/Rechtspfleger/Rechtsanwalt wuerde ich grundsaetzlich antreten, denn professionelle Vorsorge ist stets besser wie jaemmerliches Heulen.
Aber wie gesagt, ich habe das aus Büchern und das ist keine
Rechtsberatung!!!
Dito.
Beste Grüße
Bambus
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
gesamter Thread:
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
sensortimecom,
25.01.2008, 12:50
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
dottore,
25.01.2008, 13:06
- @dottore - Ist das die Lösung? Grundschuld selber kündigen .... -
Vatapitta,
25.01.2008, 14:11
- OT: Grundschuld & Zinsen -
rodex,
25.01.2008, 15:58
- nochmal Grundschuld - bei abbezahltem Kredit -
neo,
26.01.2008, 01:59
- nochmal Grundschuld - bei ab/teil - bezahltem Kredit - lonzo, 26.01.2008, 02:14
- hast du den Thread von Tassie nicht glesen??? -
Lecoquinus,
26.01.2008, 02:16
- hast du den Thread von Tassie nicht glesen??? - lonzo, 26.01.2008, 02:45
- nochmal Grundschuld - bei abbezahltem Kredit -
neo,
26.01.2008, 01:59
- Vollstreckung von Grundschulden -
Bambus,
26.01.2008, 07:09
- Toller Beitrag - Herzlichen Dank Bambus (oT)
-
Vatapitta,
26.01.2008, 10:01
- Bei Verkauf der Immobilie kann der Darlehensvertrag mitsamt... -
Vatapitta,
26.01.2008, 10:14
- Außerordentliches Darlehenskündigungsrecht -
Bambus,
26.01.2008, 13:02
- Danke auch von mir - noch eine Frage.... -
Dione,
26.01.2008, 23:48
- Bezahlung Darlehen und Grundschuld -
Bambus,
27.01.2008, 04:23
- Panik ist natürlich nie gut -
Dione,
27.01.2008, 05:11
- Eine Bemerkung noch... - Bambus, 27.01.2008, 06:18
- Panik ist natürlich nie gut -
Dione,
27.01.2008, 05:11
- Bezahlung Darlehen und Grundschuld -
Bambus,
27.01.2008, 04:23
- Danke auch von mir - noch eine Frage.... -
Dione,
26.01.2008, 23:48
- Außerordentliches Darlehenskündigungsrecht -
Bambus,
26.01.2008, 13:02
- Theorie und Praxis bei der Vollstreckung von Grundschulden -
Tassie Devil,
26.01.2008, 21:20
- Ist der Pfand nun etwas wert oder nicht? -
Dione,
27.01.2008, 00:13
- Kein direkter Durchgriff Dritter -
Tassie Devil,
27.01.2008, 04:14
- Nur Verpfändung/Beleihung soll betrachtet werden -
Dione,
27.01.2008, 05:36
- Die letzten (Plural) beissen die Hunde - Tassie Devil, 27.01.2008, 20:00
- Nur Verpfändung/Beleihung soll betrachtet werden -
Dione,
27.01.2008, 05:36
- Kein direkter Durchgriff Dritter -
Tassie Devil,
27.01.2008, 04:14
- Was tun in der Praxis?? -
Bambus,
27.01.2008, 05:39
- Rechtswirksame Sicherungsabrede - Tassie Devil, 27.01.2008, 21:03
- Ist der Pfand nun etwas wert oder nicht? -
Dione,
27.01.2008, 00:13
- Toller Beitrag - Herzlichen Dank Bambus (oT)
- Kein Borger sei und auch Verleiher nicht - prinz_eisenherz, 27.01.2008, 01:36
- OT: Grundschuld & Zinsen -
rodex,
25.01.2008, 15:58
- Noch zwei kleine Fragen an dottore - sensortimecom, 25.01.2008, 14:43
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
Lecoquinus,
26.01.2008, 02:21
- Habe TassiDevils Posting über das Wesen der "Grundschuld" gelesen. Mir kommt die Katze hoch. (oT)
-
sensortimecom,
26.01.2008, 02:30
- Bei Grundschulden noch weiterdenken: Das Rating der Grundschuld -
Tassie Devil,
26.01.2008, 03:41
- Grundschuld ohne Brief! Was ist eine Grundschuld -
coldice,
26.01.2008, 06:44
- Grundschuldfixierung -
Tassie Devil,
26.01.2008, 22:27
- Nur Grundschuld oder Dahlehensvertragspaket -
Bambus,
27.01.2008, 06:03
- Sicherungsabrede -
Lecoquinus,
27.01.2008, 10:31
- Keine Verwertung der Grundschuld mit Sicherungsabrede - Bambus, 27.01.2008, 11:46
- Grundschuld und Sicherungsabrede - Tassie Devil, 27.01.2008, 21:54
- Sicherungsabrede -
Lecoquinus,
27.01.2008, 10:31
- Nur Grundschuld oder Dahlehensvertragspaket -
Bambus,
27.01.2008, 06:03
- Grundschuldfixierung -
Tassie Devil,
26.01.2008, 22:27
- Grundschuld ohne Brief! Was ist eine Grundschuld -
coldice,
26.01.2008, 06:44
- Habe TassiDevils Posting über das Wesen der "Grundschuld" gelesen. Mir kommt die Katze hoch. (oT)
- @dottore - Ist das die Lösung? Grundschuld selber kündigen .... -
Vatapitta,
25.01.2008, 14:11
- Aus gegebenem Anlass. Frage an @dottore und andere Experten hier. -
dottore,
25.01.2008, 13:06
