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Kein direkter Durchgriff Dritter

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 27.01.2008, 04:14 (vor 6574 Tagen) @ Dione

Hallo Tassie,

Hi Dione,

Du hast ja schon im letzten Thread zum Thema
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=6039
den Nebel sehr anschaulich gelüftet, aber nun komme ich über einen
zentralen Widerspruch einfach nicht drüber.

Angenommen:
Bank A hinterlegt den Grundschuldbrief über 50000 Euro bei einer anderen
Bank B.
Bank A kommt in Schwierigkeiten.
Bank B möchte/muss den Pfand einlösen.

Der Hase im Pfeffer Deines Annahmemodells im Hinblick auf Banken liegt im Begriff der "Hinterlegung".

Entweder wurde Bank B durch Abtretung oder Erwerb des Grundschuldbriefs zum Nachfolgeglaeubiger der Bank A, dann hat die Bank A auch im Problemfall mit dem Grundschuldverhaeltnis der Bank B und dem Grundschuldner ueberhaupt nichts mehr zu tun, oder Bank A geraet gegenueber Bank B in Schieflage und sieht sich deshalb dazu veranlasst, als Glaeubigerin sich an der Grundschuld ihres Schuldners zu bedienen.

Jetzt schreibt Bambus, der Schuldner kann bei drohender ZV innerhalb zwei
Wochen dagegenhalten (Widerspruch, Vollstreckungsabwehrklage, evtl
einstweiligen Verfügung).

Wenn das so ist, dann ist es doch für Bank B nie sicher, ab nun die 50000
Euro aus der Grundschuld bezahlt werden, oder eben nicht.
Taugt dann die Grundschuld noch als Pfand?

In die Grundschuld vollstrecken kann immer nur der Glaeubiger, und das ist entweder Bank A oder Bank B, und gegen den jeweiligen Glaeubiger richten sich dann die Aufschubmassnahmen des Schuldners.

Damit schließt die Werthaltigkeit der Grundschuld zwingend irgendeinen
Widerspruch gegen die ZV aus!

Nein.

Gibt es da einen Unterschied zwischen der Verwertung durch die Bank A oder
durch einen Dritten, also Bank B?

Nein, weil immer nur der Glaeubiger eine Verwertung anstreben kann, es gibt keinen direkten Durchgriff eines Dritten namens Bank B durch den Glaeubiger Bank A auf den Schuldner!

Stichwort: einredefreiner, gutgläubiger Erwerb der Grundschuld?

Oder sitzen in der Rechtsabteilung der Bank B nur Deppen die eine
Mischkalkualtion aufmachen, nach dem Motto, vielleicht verbummelt ja der
Schuldner die zwei Wochen Frist?

Nein, so ist es in der Regel wohl nicht.

Allerdings weiss man auch in der Bank B, dass der Kapitalismus ein Kettenbrief ist, bei dem die Letzten von den Hunden gebissen werden.

Fragen über Fragen...

Dankeschön schon mal
dione

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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