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Nur Grundschuld oder Dahlehensvertragspaket

Bambus @, Sonntag, 27.01.2008, 06:03 (vor 6574 Tagen) @ Tassie Devil

Hi Tassie Devil,

Eine Grundschuld ohne Brief kann alleine weder von der Bank noch von
anderen verwertet werden, da offensichtlich keine "eigene" berechtige
Forderung gegenüber steht. Es wäre schlichtweg Betrug.


Nein, die Bestimmungen des StGB greifen bei einer einmal legal zustande
gekommenen Grundschuld so gut wie nie.

Nur auf eine Grundschuld bezogen stimmt das. Wenn aber eine Sicherungsgrundschuld eingetragen ist (Ein Darlehen und ein Sicherungsvertrag bestehen) ergibt sich aus dem Treuhandverhältnis die Möglichkeit der Veruntreuung. das ist ein Straftatbestand. Veruntreuung liegt schon dann vor wenn man Gelder in Gefahr bringt verlustig zu gehen. Die Bank als Treuhänder muß schon aufpassen wegen Straftat. Aber sicherlich nur wenn neben der Grundschuld eine Sicherungsabrede besteht.


Ich vermag auch nicht nachzuvollziehen, warum der Glaeubiger einer
Buchgrundschuld (Grundschuld mit Ausschluss des Grundschuldbriefs) seine
Forderungen gegen den Grundschuldner nicht an einen anderen Glaeubiger
abtreten oder veraeussern duerfen sollte, wenn dieser Glaeubigerwechsel
nicht vertraglich ausgeschlossen wurde!

Auch hier nochmal. Eine Grundschuld allein ist abtretbar aber eine Grundschuld mit Sicherungsabrede nicht. In dem Artikel von L. steht das ausdrücklich, das die Grundschuld nur Abtretbar ist wenn das in der Sicherungsabrede positiv vereinbart ist!!

Die derzeitige Diskussion geht dahin, daß auch normal bediente Darlehen
verkauft wurden und die Grundschulden abgetreten wurden. Darauf folget
eine Kündigung, eine behauptete Verschlechterung etc. in Bezug auf die
Grundschuld, nicht auf das Darlehen und die folgende Kündigung und die
fehlende Ablösung des Kredites.

Das ergibt sich aus den Regeln des BGB zum Darlehensvertrag!! Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn die Besicherung nicht mehr ausreicht um den Kredit zu Tilgen!!!
Das hat erstmal nichts mit der Grundschuld zu tun.

Das wäre bei der Hypothek ein Nachteil, da kündigt man dann die Hypothek und nicht nur das Darlehen. Dadurch enstehen neue Kosten mit Eintragung einer neuen Hypothek, wenn man sich mit Bank auf Heilung des Darlehensvertrages einigt. Selbst bei Umschuldung müßte man bei der Hypothek eine Neue eintragen für die umschuldende Bank!!


Beste Grüße
Bambus

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