Die Grundschuld IST die Belastung!
Hai Tassie,
Hi Bergamr,
danke für die erhellende Beleuchtung dieses Sachverhalts.
Bittschee, macht Zwei Mark Fuffzig onn a Vaeschper. ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
Weißt Du auch was über mögliche Winkelzüge bei einer schon abgelösten,
aber nicht im Grundbuch gelöschten Grundschuld? Gibt es da auch
grauzonliche Mittel und Wege für wen auch immer?
Ja natuerlich, selbstverstaendlich.
Früher war es durchaus üblich, diese abgelöste Grundschuld eingetragen zu
lassen, da es bei Bedarf ein unkomplizierter Weg der Kreditbeschaffung
war.
Ja, genau, "Bezahlen Sie mit ihrem guten Namen, denn wir wollen ja nur Ihr Bestes...!" Ihr Geld.
Es ist ganz einfach, die Banken haben rings um die jeweils eingetragene Grundschuld eine aeusserst imponierende Verbal-Nebel-Bank gebaut, um ihrer gesamten Kundschaft mit Grundschuldeintragungen die wahren Rechtsverhaeltnisse zu vernebeln.
Deshalb gibt es solche Keuzwortraetsel-Begriffe wie "Grundschuld ohne Belastung", "abgeloeste Grundschuldbelastung", "abgeloeste Grundschuld" usw. usf.
Alles volles Nebel-Geschwurbel und -Geschwalle der Baenker ausschliesslich aus deren Sichtweisen und Befindlichkeiten!
Wurde z.B. anlaesslich einer Immobilienfinanzierung eine Grundschuld i.H.v. 1.000.000, i.W. Eine Million, auf diese oder ggf. eine andere voellig unbelastete Immobilie aufgezogen, dann erfolgte damit voellig legal und rechtswirksam eine Belastung der Immobilie mit einer Grundschuld in soeben genannter Hoehe zu Gunsten der Bank.
Solange nun die Immobilie mit dieser ins Grundbuch eingetragenen Grundschuld soeben genannter Betragshoehe zu Gunsten der Bank belastet ist, steht der Immobilieneigentuemer zu seinen Lasten als Schuldner in dieser soeben genannten Betragshoehe in der Schuld der Bank, daran fuehrt weder ein Weg vorbei noch beisst eine Maus diesen Schuldfaden ab.
Die belastete Grundschuld zu Lasten des Immobilieneigentuemers und zu Gunsten der Bank ist ein zins- und tilgungsfreies Dauerschuldverhaeltnis in soeben genannter Betragshoehe zwischen diesen beiden Vertragsparteien.
An diesem voellig legalen Dauerschuldverhaeltnis in soeben genannter Form und Betragshoehe bestehen rechtlicherseits ueberhaupt keine Zweifel oder sonstige Einwaende oder Bedenken, der Immobilieneigentuemer steht in genannter Betragshoehe zu seinen Lasten in der Schuld zu Gunsten der Bank, und aus die Maus.
Solange die Bank bei diesem Sachstand des Dauerschuldverhaeltnisses auf die Vollstreckung in die Grundschuld des Immobilieneigentuemers verzichtet - und wer will eine Bank zu einer solchen Vollstreckung zwingen, solange sie ihrerseits nicht hoch verschuldet in sehr tiefen Wassern rudert und durch ihre eigenen Glaeubiger gezwungen werden kann, richtig Butter bei die Fische zu liefern? -, bleibt der Immobilieneigentuemer in Betragshoehe der belastenden Grundschuld im Obligo der Bank.
Die Vollstreckung in die Grundschuld des per Dauerschuldverhaeltnis gebundenen Immobilieneigentuemers verlaeuft voellig unkompliziert und undramatisch, die Bank erwirkt beim zustaendigen Gericht (zumeist Amtsgericht nach meiner jetzigen Erinnerung) einen vollstreckbaren Rechtstitel in diese Grundschuld zu ihren Gunsten wie Haenden, und kreutzt nach dem Erhalt der Vollstreckungsurkunde damit ausgeruestet beim zustaendigen Grundbuchamt auf, womit fuer die Bank zu ihren Gunsten wie auch fuer den Immobilieneigentuemer zu seinen Lasten der Grundschuld-Kaese im Dauerschuldverhaeltnis vollstaendig gegessen ist.
Andere weitere Schuldverhaeltnisse zwischen der Bank und ihrem grundbuchlich grundschuldig gebundenen Kunden, wie z.B. ein oder ggf. mehrere zeitweilig parallel laufende Darlehensvertraege, spielen bestenfalls sekundaere Rollen im Hinblick auf das eingegangene Dauerschuldverhaeltnis einer belastenden Grundschuld zwischen den beiden soeben genannten Parteien, die JEDERZEIT seitens der Bank durch Erwirken eines vollstreckbaren Rechtstitels zur vollen Vollstreckungsreife gemaess obiger Beschreibung gebracht werden kann!
Schraenkt nun die Bank in parallel laufenden Darlehensvertraegen per expliziten Vertragstexten im juristisch exzellent formulierten "Kleingedruckten" ihre vom Grundsatz her uneingeschraenkten Vollstreckungsoptionen auf die Grundschuld des Dauerschuldverhaeltnisses infolge ausschliesslich freiwilliger Eigeninitiative ein, dann gilt diese Einschraenkung nur im Umfang der vertragsbestimmenden Regelungen des jeweiligen Darlehensvertrags.
Verstoesst die Bank gegen vertragliche Bedingungen und Regelungen in parallel laufenden Darlehensvertraegen, dann muss der Bankkunde in eigener Initiative wie auf eigene Rechnung als Klaeger sein Recht wie auch ggf. Schadenersatz auf zivilrechtlichem Wege ggf. ueber mehr als 1 Gerichts-Instanz gegen die Bank als Beklagte erstreiten, dazu gehoert des oefteren aufgrund der Streitwerte und der daran gekoppelten Kostenberechnungen ein kerngesundes Finanzatmungssystem seitens des klagenden Bankkunden.
Existieren nebst der belastenden Grundschuld im Dauerschuldverhaeltnis zwischen Bank und Bankkunde keine weiteren parallel laufenden Darlehens- oder sonstige Vertraege, welche ggf. Einschraenkungen im Hinblick auf die Vollstreckungsoptionen der Bank auf die belastende Grundschuld beinhalten koennten, dann sind die vom Grundsatz her uneingeschraenkten Vollstreckungsoptionen der Bank auf die Grundschuld des Dauerschuldverhaeltnisses voll rechtswirksam!
Nochmals Dein Zitat von oben:
Früher war es durchaus üblich, diese abgelöste Grundschuld eingetragen zu
lassen, da es bei Bedarf ein unkomplizierter Weg der Kreditbeschaffung
war.
Ja klar, voellig logisch, dass nach dem Verbalnebel der "abgeloesten Grundschuld" dieser Weg voellig "unkompliziert" und "unbuerokratisch" bei der Kreditbeschaffung war und ist, steht doch der Bankkunde per belastender Grundschuld in voller Betragshoehe auf seine Immobilie(n) per Dauerschuldverhaeltnis in der Schuld der Bank unter Einschluss deren uneingeschraenkten Vollstreckungsoptionen gemaess obiger Beschreibung, ohne dass der Bankkunde irgendeine noch zu tilgende Forderung zu Gunsten der Bank wie zur Rueckzahlung zu seinen Lasten offen hat!
Danke und Gruß
Bergamr
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
gesamter Thread:
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland -
Tassie Devil,
18.01.2008, 23:34
- Und die Grundschuld ohne Belastung? -
Bergamr,
19.01.2008, 01:58
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
JoBar,
19.01.2008, 04:15
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Bergamr,
19.01.2008, 04:27
- Also früher, in der guten alten Zeit ;) da kauften ja auch keine Heuschrecken paketweise Kredite auf - JoBar, 19.01.2008, 04:53
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Lecoquinus,
19.01.2008, 05:22
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 05:40
- Löschungsbewilligung -
ingobert,
19.01.2008, 11:08
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 01:54
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 06:02
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:21
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 08:20
- Aber Hallo!!!! -
Lecoquinus,
20.01.2008, 08:39
- bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT)
-
ingobert,
20.01.2008, 08:59
- bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT)
- Briefgrundschuld -
Tassie Devil,
20.01.2008, 08:53
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
20.01.2008, 09:43
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 00:54
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
21.01.2008, 03:43
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 10:03
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 16:50
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 17:22
- IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz -
Tassie Devil,
21.01.2008, 20:22
- Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT)
-
Lecoquinus,
22.01.2008, 16:00
- Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT)
- Abtretung der Grundschuld nur mit Verwertungsvereinbarung - Bambus, 26.01.2008, 08:10
- IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz -
Tassie Devil,
21.01.2008, 20:22
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 17:22
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 16:50
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 10:03
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
21.01.2008, 03:43
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 00:54
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
20.01.2008, 09:43
- Aber Hallo!!!! -
Lecoquinus,
20.01.2008, 08:39
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 08:20
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:21
- Mit Löschungsbewilligung kann man löschen -
Bambus,
23.01.2008, 02:07
- Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen -
Tassie Devil,
23.01.2008, 03:36
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist -
Bambus,
23.01.2008, 06:55
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Tassie Devil, 24.01.2008, 02:16
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Lecoquinus, 26.01.2008, 02:48
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist -
Bambus,
23.01.2008, 06:55
- Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen -
Tassie Devil,
23.01.2008, 03:36
- die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating? -
imperator,
26.01.2008, 14:28
- Die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating - Tassie Devil, 26.01.2008, 20:17
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 06:02
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 01:54
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT)
-
Ciliegia,
19.01.2008, 13:04
- "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) -
Lecoquinus,
20.01.2008, 03:38
- Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT)
-
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:28
- Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT)
- "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) -
Lecoquinus,
20.01.2008, 03:38
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Bergamr,
19.01.2008, 04:27
- Die Grundschuld IST die Belastung! -
Tassie Devil,
19.01.2008, 05:10
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage -
Lecoquinus,
19.01.2008, 08:58
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' -
Ciliegia,
19.01.2008, 13:01
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT)
-
Ciliegia,
19.01.2008, 13:02
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT)
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' -
Ciliegia,
19.01.2008, 13:01
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage -
Lecoquinus,
19.01.2008, 08:58
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
JoBar,
19.01.2008, 04:15
- Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT -
Mephistopheles,
19.01.2008, 03:47
- Da hab ich einen guten Rat für Dich: -
JoBar,
19.01.2008, 04:12
- Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
- Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
- Da hab ich einen guten Rat für Dich: -
JoBar,
19.01.2008, 04:12
- Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
- Leider wahr - hier ein link - Finanzausschuß der Bundestages Anhörung - mira, 19.01.2008, 05:07
- Wikipedia ( politsch korrekt ) zu Grundschuld und Sicherungsabrede: - JoBar, 19.01.2008, 05:26
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dione, 19.01.2008, 07:06
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland -
Dionysos,
19.01.2008, 15:05
- Die Aera des Deceptionismus - Tassie Devil, 20.01.2008, 04:10
- Wie sieht das außerhalb der Bananenrepublik aus? - SchlauFuchs, 26.01.2008, 13:18
- Und die Grundschuld ohne Belastung? -
Bergamr,
19.01.2008, 01:58
