Das Gelbe Forum Forum nach Zeit sortieren Forum nach letzter Antwort sortieren die 150 neuesten Beiträge
  • >Neu hier? / Infos
    • Leitlinien und Regeln
    • Das Gelbe Forum unterstützen
    • Hinweise zur Handhabung
    • Registrieren
    • Passwort vergessen?
    • Gefälschte E-Mails
    • Leserzuschriften
    • Abkürzungen
    • Impressum/Kontakt
    • Disclaimer
  • >Wissen
    • Einstiegsliteratur Debitismus
    • Weitere Literatur
    • Sammlungen
    • Buchempfehlungen
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
  • >Elliott-Wellen
    • Elliott-Grundkurs
    • Alle ELLI-Beiträge
    • Elliott-Links
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
  • >Themen
    • Risiken der Atomkraft
    • Buchempfehlungen
    • div. alternative Nachrichtenüberblicke
    • Froschgrafik
    • Chart du Jour
    • Das oekonomische Zitat
    • Beliebte Rechtschreibfehler
  • >Charts / Börsenlinks
    • Charts / Börsenlinks
    • Währungen
    • Rohstoffe
    • Aktienindizes
    • Gold in Euro
    • Silber in Euro
  • >Forumsarchive
    • Das alte Elliott-Wellen-Forum (2000-2007)
    • Das Gelbe Forum (2007-2017)
  
 
  • Login
zurück zur Hauptseite
  • in Thread öffnen

ARCHIV1 - HIER FINDET SICH DER ZEITRAUM BIS 2017

Forum-Menü | Fluchtburg autark am Meer | Goldpreis heute | Zum Tode von Jürgen Küßner | Bücher vom Kopp-Verlag
ZITAT »Wir ersticken in der Datenflut.«
Unterstützen Sie das Gelbe Forum durch Käufe bei Amazon. | Weitere Buch-Empfehlungen und Amazon-Navigation

Fragen zur Buchgrundschuld

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Montag, 21.01.2008, 00:54 (vor 6696 Tagen) @ Lecoquinus

Hallo TD,

Hi Lecoquinus,

jetzt wird es immer spezieller :-)

[[smile]]

Aus dem Wikipedia-Artikel kann man ersehen, daß es zwei Formen der
Grundschuld gibt:

Die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld.

Man sollte bei jeder Art der Grundschuld folgendes beachten:

Merksatz: „Eine Grundschuld hat keinen Schuldgrund!

Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden!

Bei der Buchgrundschuld wird im Rahmen des elektronischen Zeitalters auf
farbiges Papier verzichtet und es erfolgt nur ein Eintrag ins Grundbuch
über Schuldner und Gläubiger.

Bei der Briefgrundschuld muß der Besitzer des Grundschuldbriefes nicht mit
dem eingetragenen Gläubiger übereinstimmen, da der Brief frei übertragbar
ist.

Also überwiegt der Brief im Falle der Verwertung den Eintrag des
Schuldverhältnisses im Grundbuch.

Ja, im Grundbuch ist vermerkt, ob ein solcher Grundschuldbrief existiert oder nicht (Auschluss Grundschuldbrief), existiert ein solcher Grundschuldbrief, dann hat der jeweilige Inhaber/Besitzer des Briefes als tatsaechlicher Glaeubiger der Grundschuld Prioritaet vor dem Eintrag des Glaeubigers im Grundbuch.

Gibt es dabei wirklich zwei Qualitäten der Grundschuld?

Kann eine Buchgrundschuld daher nicht an einen Dritten übertragen werden,
da Gläubiger und Schuldner nur im Grundbuch verbrieft werden?

Doch, sicherlich ist das moeglich, allerdings ist die Transfer-Prozedur der Buchgrundschuld umstaendlicher und zeitraubender als die Transfer-Prozedur bei der Briefgrundschuld.

Die Buchgrundschuld zeigt eigentlich nur, wer ursprünglich
Gläubiger und Schuldner sind.

Nein, so kann man das nicht sagen, denn auch bei der Buchgrundschuld ist ein Glaeubigerwechsel moeglich, sodass man bestenfalls die Aussage treffen kann, dass bei der Buchgrundschuld der Eintrag im Grundbuch lediglich den neuesten und damit letzten prozedural vollstaendig durchgezogenen Glaeubigerwechsel ausweist.

KEINE im Grundbuch eingetragene Grundschuld weist zu JEDEM beliebigen Zeitpunkt mit voller Sicherheit den aktuell tatsaechlichen Glaeubiger aus!

Wenn ich es richtig verstehe, kann ein Gläubiger seine
Grundschuldforderung (ob Brief- oder Buchgrundschuld) an einen dritten
Übertragen. Dazu sollte ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen beiden
Gläubigerparteien reichen.

Ja, allerdings reicht der rechtswirksame Kaufvertrag allein zum Vollzug der Uebertragung der Grundschuld nicht aus, dazu sind weitere Vollzugsmassnahmen erforderlich.

Bei der Briefgrundschuld reicht die Übergabe des Grundschuldbriefes.

Wenn bei der Briefgrundschuld zusaetzlich eine Abtretungserklaerung oder irgendein Schriftstueck dabei ist(z.B. Kaufvertrag der Grundschuld), das die Uebergabe des Grundschuldbriefs infolge Glaeubigerwechsel zwischen beiden Glaeubigerparteien bestaetigt und somit als rechtens ausweist, dann reicht das voellig aus, damit ist bei der BRIEFGrundschuld die Uebertragung der Grundschuld infolge Glaeubigerwechsel vollstaendig vollzogen.

Klar!
Wie sieht es bei der Buchgrundschuld aus?
Die Existenz dieses Kaufvertrages bedingt doch nicht automatisch eine
Änderung der Eintragung im Grundbuch??

Ja, richtig, was bedeutet, dass die Uebertragung der Grundschuld nicht rechtswirksam vollstaendig vollzogen ist.

Der Kaufvertrag sollte als Ergänzung dieses Eintrages völlig ausreichen.

Nein, der Kaufvertrag kann nur zur Grundlage fuer einen Gang zum Notar dienen, nur ueber dessen notarielle Prozeduren ist es dann moeglich, zwecks Aenderung ueberhaupt rechtswirksam auf das Grundbuch einwirken zu koennen.

Die Verbriefung des neuen Schuldverhältnisses wäre demnach nur Formsache,
die aber nicht unbedingt nötig ist, da das alte verbriefte
Schuldverhältnis + Kaufvertrag ebenso wirksam sein dürften. (Super
Verschleierungstaktik)

Bei der Briefgrundschuld ist es keine Frage, dass die wahren Schuldverhaeltnisse zwischen dem Grundschuldner und ggf. sogar seinen Glaeubigern (plural!) wunderbar verschleiert sein koennen, was bei der Buchgrundschuld nicht ganz so einfach zu bewerkstelligen ist (Offenlassen des Grundschuld-Transfer zwischen den beiden Glaeubigerparteien).

Fragen über Fragen.

Es ist nicht so sehr die Uebertragung einer Grundschuld zwischen Glaeubigern, die der Grundschuldner per se zu fuerchten hat, sondern es ist der Umstand der sofortigen Vollstreckbarkeit in die Grundschuld (einfach einen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht erwirken, was weder sachlich noch zeitlich ueberhaupt ein Problem ist)!

Wie bereits @ingobert in einem Beitrag hinwies, auch wenn die Grundschuld lediglich nur noch "formal" besteht, d.h. tatsaechlich ist der Grundschuldner nirgendwo (mehr) verschuldet, dennoch kann auch voellig zu Unrecht ex nihilo jederzeit sofort in die Grundschuld vollstreckt werden!

Lies Dir nochmal genau die Wikipediaseite zur Grundschuld durch und denke mal darueber nach, was die Unterwerfung des Grundschuldners unter die sofortige Vollstreckung auch mittels Zwangsvollstreckung fuer diesen unmittelbar zur Folge hat oder haben kann, und er wiederum gegenzueglich ausschliesslich auf zivilrechtlichen Gerichtswegen klagend ggf. ueber Jahre hinweg sich gegen erlittenes Unrecht zur Wehr setzten muss, falls er diese Tortur finanziell wie gesundheitlich ueberhaupt durchzustehen vermag!

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

antworten
 

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Tassie Devil, 18.01.2008, 23:34 [*]
    • Und die Grundschuld ohne Belastung? - Bergamr, 19.01.2008, 01:58
      • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 04:15
        • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - Bergamr, 19.01.2008, 04:27
          • Also früher, in der guten alten Zeit ;) da kauften ja auch keine Heuschrecken paketweise Kredite auf - JoBar, 19.01.2008, 04:53
          • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - Lecoquinus, 19.01.2008, 05:22
            • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 05:40
        • Löschungsbewilligung - ingobert, 19.01.2008, 11:08
          • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:54
            • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - ingobert, 20.01.2008, 06:02
              • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:21
                • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - ingobert, 20.01.2008, 08:20
                  • Aber Hallo!!!! - Lecoquinus, 20.01.2008, 08:39
                    • bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT) [ [ kein Text ] ] - ingobert, 20.01.2008, 08:59
                  • Briefgrundschuld - Tassie Devil, 20.01.2008, 08:53
                    • Fragen zur Buchgrundschuld - Lecoquinus, 20.01.2008, 09:43
                      • Fragen zur Buchgrundschuld - Tassie Devil, 21.01.2008, 00:54
                        • Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld - Lecoquinus, 21.01.2008, 03:43
                          • Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld - Tassie Devil, 21.01.2008, 10:03
                            • Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? - Lecoquinus, 21.01.2008, 16:50
                              • Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? - Lecoquinus, 21.01.2008, 17:22
                                • IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz - Tassie Devil, 21.01.2008, 20:22
                                  • Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT) [ [ kein Text ] ] - Lecoquinus, 22.01.2008, 16:00
                                • Abtretung der Grundschuld nur mit Verwertungsvereinbarung - Bambus, 26.01.2008, 08:10
            • Mit Löschungsbewilligung kann man löschen - Bambus, 23.01.2008, 02:07
              • Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen - Tassie Devil, 23.01.2008, 03:36
                • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Bambus, 23.01.2008, 06:55
                  • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Tassie Devil, 24.01.2008, 02:16
                  • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Lecoquinus, 26.01.2008, 02:48
            • die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating? - imperator, 26.01.2008, 14:28
              • Die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating - Tassie Devil, 26.01.2008, 20:17
        • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:04
          • "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) - Lecoquinus, 20.01.2008, 03:38
            • Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT) [ [ kein Text ] ] - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:28
      • Die Grundschuld IST die Belastung! - Tassie Devil, 19.01.2008, 05:10
        • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Lecoquinus, 19.01.2008, 08:58
          • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' - Ciliegia, 19.01.2008, 13:01
            • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:02
          • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
    • Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT - Mephistopheles, 19.01.2008, 03:47
      • Da hab ich einen guten Rat für Dich: - JoBar, 19.01.2008, 04:12
        • Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
        • Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
    • Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
    • Leider wahr - hier ein link - Finanzausschuß der Bundestages Anhörung - mira, 19.01.2008, 05:07
    • Wikipedia ( politsch korrekt ) zu Grundschuld und Sicherungsabrede: - JoBar, 19.01.2008, 05:26
    • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dione, 19.01.2008, 07:06
    • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dionysos, 19.01.2008, 15:05
      • Die Aera des Deceptionismus - Tassie Devil, 20.01.2008, 04:10
    • Wie sieht das außerhalb der Bananenrepublik aus? - SchlauFuchs, 26.01.2008, 13:18

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.

CoinInvest -- Ihr Edelmetallhändler






444324 Einträge in 53482 Threads, 990 registrierte Benutzer, 56 Benutzer online (0 registrierte, 56 Gäste) | Forumszeit: 21.05.2026, 15:56 (Europe/Berlin)
Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht (und natürlich auch Politik ud  Gesellschaft - und ein wenig alles andere) || Altes Elliott-Wellen-Forum

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz
✖