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Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz?

Lecoquinus, Montag, 21.01.2008, 17:22 (vor 6577 Tagen) @ Lecoquinus

Hallo Tassie,

hier noch eine schöne Abhandlung zu dieser ganze Geschichte:

http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm

Auf Seite 4 und 5 findest du folgende Aussagen:

"Die durch den Sicherungsvertrag begründete fiduziarische Zweckbindung
geht bei der Abtretung der Grundschuld unter und wird
nicht aufrechterhalten. Das Treuhandverhältnis, das die Rechtsstellung
des Veräußerers als Sicherungsnehmer der Grundschuld
im Verhältnis zum Sicherungsgeber beschränkt, geht nicht auf
den Erwerber über. Der Erwerber übernimmt nicht stillschweigend
mit dem Erwerb von Grundschuld und Forderung die den
Veräußerer treffenden Pflichten aus dem Sicherungsvertrag.27)
Erwerber der Grundschuld muss daher weder die Interessen des
Sicherungsgebers beachten noch wahrnehmen. Die Grundschuld
unterliegt keiner Zweckbindung mehr.
Die Bestellung einer Grundschuld sicherungshalber ist daher Vertrauenssache.
Sie birgt zahlreiche Risiken. Ein Abtretungsausschluss
wird empfohlen."


Wer von den ahnungslosen, deutschen Schuldnern hat jemals einen Abtretungsausschluß in den Schuldvertrag eingebracht?

Wohl die allerwenigsten. Insofern würde ich auf den sogenannten Sicherungsvertrag nicht viel geben.

Daher auch meine Andeutung mit den Pampers im Falle eines Verkaufes.

Der Satz aus dem oben verlinkten Artikel muß man sich nochmal reinziehen:
"Die Bestellung einer Grundschuld sicherungshalber ist daher Vertrauenssache."

[[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]]

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        • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Lecoquinus, 19.01.2008, 08:58
          • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' - Ciliegia, 19.01.2008, 13:01
            • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:02
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