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IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Montag, 21.01.2008, 20:22 (vor 6577 Tagen) @ Lecoquinus

Hallo Tassie,

Hi Lecoquinus,

ich habe die beiden letzten Postings von Dir zum Thema hier im Beitrag zusammengefasst.

genau da liegt aber der Hase im Pfeffer!
Ich zitiere direkt aus dem Wikipedia-Link:
"Da der Sicherungsvertrag bei einem Verkauf der Grundschuld nicht
automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, kann dieser die Grundschuld > in voller Höhe vollstrecken. Als Gegenmaßnahme des Schuldners wird
lediglich eine Schadensersatzklage gegen den ehemligen Gläubiger, der die
Forderung verkauft hat, ohne für eine rechtsgültige Übertragung des
Sicherungsvertrages zu sorgen, angesehen."

Welcher der bisherigen, gutgläubigen Darlehnsnehmer hat jemals einen derart > juristisch verwinkelten Sicherungsvertrag formuliert, der die automatische > Weitergabe des Sicherungsvertrages regelt?

ICH haette das garantiert so gemacht, haette ich jemals einen Sicherungsvertrag eingehen MUESSEN, habe ich aber niemals gemacht, weil fuer mich ueber Gewisse Zeitraeume inzwischen vor Jahrzehnten eine Hypothek den Zweck bestens erfuellt hat.

Damit Du im Bilde bist, bereits Anfang der 1970-er Jahre, kurz nach meinem Stapellauf der Volljaehrigkeit (damals noch mit Alter 21) habe ich auch das Konkurrenzprinzip bei Verhandlungen mit Banken knallhart in meinem Sinne zur Anwendung gebracht, wie ich auch bereits in diesem Alter im Hinblick auf einige zivilrechtliche Gerichtsstreitigkeiten vor allem an LGs und einem gewissen OLG die manchmal sehr umfangreichen Schriftsaetze eigenhaendig produziert habe, die danach der Herr Dr. Rechtsanwalt zumindest des oefteren ohne jegliche Aenderung ins Sekretariat zum Schreiben gab...

Mehr als mein Abi in der 2. Haelfte der 1960-er habe ich nicht benoetigt, um teilweise unter ziemlich schwierigen Bedingen und Umstaenden, darunter auch gegen mich und direkte Angehoerige gerichtete Illegalitaeten und Schwer-Kriminalitaet, dort hinzugelangen, wo ich heute residiere... [[smile]]

Und wenn der Gläubiger aus Geldnot sich vor einer rechtsgültigen
Übertragung des Sicherungsvertrages drückt, dann kannst du aber lange als
Bankrotteur gegen die wahrscheinlich bis dahin selbst pleite gegangene Bank
prozessieren.

Ja, klar, selbstverstaendlich, das war auch bereits vor 40 und mehr Jahren nicht anders, dass in welcher Angelegenheit auch immer zivilrechtlich
nachtraeglich applizierte Genugtuung zuweilen ein Ding der Unmoeglichkeit ist, weil nackte Maenner keine Taschen zu haben pflegen.

In den soeben genannten Zeitdimensionen gab es selbstverstaendlich gleichfalls die staatsmafiose Korruption, allerdings in ganz entscheidend geringeren Umfaengen auf allen Ebenen.

Die Vorstände, die das zu verantworten haben sitzen dann mit irgendwelchen > brasilianischen "Models" am Strand...

Solcherart Erscheinungen allerdings sind im Hinblick auf die Volumina und Verantwortungsebenen eine Mode der Neuzeit, zu frueheren Zeiten waren solche Optionen in der Regel nur ganz oben vorbehalten.

hier noch eine schöne Abhandlung zu dieser ganze Geschichte:

http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm

Auf Seite 4 und 5 findest du folgende Aussagen:

"Die durch den Sicherungsvertrag begründete fiduziarische Zweckbindung
geht bei der Abtretung der Grundschuld unter und wird
nicht aufrechterhalten. Das Treuhandverhältnis, das die Rechtsstellung
des Veräußerers als Sicherungsnehmer der Grundschuld
im Verhältnis zum Sicherungsgeber beschränkt, geht nicht auf
den Erwerber über. Der Erwerber übernimmt nicht stillschweigend
mit dem Erwerb von Grundschuld und Forderung die den
Veräußerer treffenden Pflichten aus dem Sicherungsvertrag.27)
Erwerber der Grundschuld muss daher weder die Interessen des
Sicherungsgebers beachten noch wahrnehmen. Die Grundschuld
unterliegt keiner Zweckbindung mehr.
Die Bestellung einer Grundschuld sicherungshalber ist daher
Vertrauenssache.
Sie birgt zahlreiche Risiken. Ein Abtretungsausschluss
wird empfohlen."


Wer von den ahnungslosen, deutschen Schuldnern hat jemals einen
Abtretungsausschluß in den Schuldvertrag eingebracht?

Ja, ich weiss, wie geradezu harmlos bis zur infantilen Einfaeltigkeit auch schon zu frueheren Zeiten nicht gerade wenige meiner kulturellen Landsleute zu denken und zu handeln pflegten, einmal sehr konservativ ausgedrueckt, und seit Ende der 1980-er Jahre wurden darueber hinaus saemtliche verfuegbaren Turbolader und Nachbrenner hoechst zweckdienlich eingeschaltet, um die Masse der Konsumentenflachhirne und Fernsehdeppen, darunter in staendig steigenden Umfaengen studiert und mit akademischen Weihen ausgeruestet, volumenmaessig zu potenzieren.

Fairer Weise muss ich aber an dieser Stelle konzedieren, dass sicherlich nicht sehr viele meiner kulturellen Landsleute bereits in jungen Jahren ihrer Selbsstaendigkeit das zweifelhafte Vergnuegen hatten, zur Zielscheibe eines dann gluecklicherweise verhinderten Mordkomplotts (sic!) zu werden, aber auch diese Erfahrungsschule vermittelte mir wertvolle Ansichten und Einsichten.

Wohl die allerwenigsten. Insofern würde ich auf den sogenannten
Sicherungsvertrag nicht viel geben.

JEDER Vertrag vermag gebrochen zu werden, das war noch niiieee anders,
und solange aus einem Vertragsbruch ausschliesslich nur zivilrechtliche Konsequenzen folgen, sind die Huerden schon immer um eine respektable Groessenordnung niederer montiert als die Huerden der strafrechtlichen Konsequenzen.

Jedoch, auch letztere wurden geradezu offenkundig in den vergangenen 1-2 Jahrzehnten in erheblichen Massen herabgesetzt, vor allem auch im Hinblick auf die hohen und hoechsten Ebenen der BRDDR/DDR 2.0 ihrer gesamten Gesellschaft.

Allein der Umstand, dass dieser Ex-BuKa Kohl immer noch voellig ungeschoren frei herumstoepselt, beweisst die hohe Qualitaet in der Korruptionsdisziplin der BananenRepublik Deutschland.

Daher auch meine Andeutung mit den Pampers im Falle eines Verkaufes.

Ja, klar.

Der Satz aus dem oben verlinkten Artikel muß man sich nochmal reinziehen:
"Die Bestellung einer Grundschuld sicherungshalber ist daher
Vertrauenssache."

Ja klar, logisch, das war schon vor bald 40 Jahren und noch frueher so...

[[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]] [[zigarre]]

Rauch' nicht so viel! [[zwinker]]

Oder hast Du bei diesem Thema ein neues und stark vermutlich sehr eintraegliches Geschaeftsfeld entdeckt?

Lass' es sein, Du bist noch ziemlich jung und wirst dafuer zu Deinen Lebzeiten eines Tages zur Kasse gebeten werden und dafuer bezahlen muessen, glaub's mir!

Ich bin schon einiger solcher Zahlweisen ansichtig geworden, darunter mein eigener Erzeuger, auch dieser hat letztendlich fuer seine gesamten Handlungen wie Unterlassungen unter dem Drogeneinfluss der Sozen-Ideologie schwer bezahlen muessen, seinen geradezu grausig-grausamen Tod im Alter von 67 Jahren wollte ICH nicht erleiden muessen!

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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  • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Tassie Devil, 18.01.2008, 23:34 [*]
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      • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 04:15
        • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - Bergamr, 19.01.2008, 04:27
          • Also früher, in der guten alten Zeit ;) da kauften ja auch keine Heuschrecken paketweise Kredite auf - JoBar, 19.01.2008, 04:53
          • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - Lecoquinus, 19.01.2008, 05:22
            • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 05:40
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            • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - ingobert, 20.01.2008, 06:02
              • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:21
                • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - ingobert, 20.01.2008, 08:20
                  • Aber Hallo!!!! - Lecoquinus, 20.01.2008, 08:39
                    • bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT) [ [ kein Text ] ] - ingobert, 20.01.2008, 08:59
                  • Briefgrundschuld - Tassie Devil, 20.01.2008, 08:53
                    • Fragen zur Buchgrundschuld - Lecoquinus, 20.01.2008, 09:43
                      • Fragen zur Buchgrundschuld - Tassie Devil, 21.01.2008, 00:54
                        • Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld - Lecoquinus, 21.01.2008, 03:43
                          • Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld - Tassie Devil, 21.01.2008, 10:03
                            • Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? - Lecoquinus, 21.01.2008, 16:50
                              • Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? - Lecoquinus, 21.01.2008, 17:22
                                • IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz - Tassie Devil, 21.01.2008, 20:22
                                  • Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT) [ [ kein Text ] ] - Lecoquinus, 22.01.2008, 16:00
                                • Abtretung der Grundschuld nur mit Verwertungsvereinbarung - Bambus, 26.01.2008, 08:10
            • Mit Löschungsbewilligung kann man löschen - Bambus, 23.01.2008, 02:07
              • Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen - Tassie Devil, 23.01.2008, 03:36
                • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Bambus, 23.01.2008, 06:55
                  • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Tassie Devil, 24.01.2008, 02:16
                  • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Lecoquinus, 26.01.2008, 02:48
            • die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating? - imperator, 26.01.2008, 14:28
              • Die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating - Tassie Devil, 26.01.2008, 20:17
        • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:04
          • "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) - Lecoquinus, 20.01.2008, 03:38
            • Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT) [ [ kein Text ] ] - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:28
      • Die Grundschuld IST die Belastung! - Tassie Devil, 19.01.2008, 05:10
        • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Lecoquinus, 19.01.2008, 08:58
          • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' - Ciliegia, 19.01.2008, 13:01
            • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:02
          • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
    • Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT - Mephistopheles, 19.01.2008, 03:47
      • Da hab ich einen guten Rat für Dich: - JoBar, 19.01.2008, 04:12
        • Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
        • Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
    • Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
    • Leider wahr - hier ein link - Finanzausschuß der Bundestages Anhörung - mira, 19.01.2008, 05:07
    • Wikipedia ( politsch korrekt ) zu Grundschuld und Sicherungsabrede: - JoBar, 19.01.2008, 05:26
    • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dione, 19.01.2008, 07:06
    • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dionysos, 19.01.2008, 15:05
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