Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen
Hi Tassie Devil und ingobert,
ich meine schon, das mit der u.g. Löschungsbewilligung jederzeit die
Löschung möglich ist. Auch wenn die Grundschuld später vom Gläubiger an
jemanden Dritten abgetreten wird.
Mensch Bambus, nein!
Im Falle einer Briefgrundschuld bewirkt die Vorlage einer Loeschungsbewilligung beim Grundbuchamt ohne gleichzeitige Vorlage des Grundschuldbriefs grundsaetzlich ueberhaupt nix, und im Falle einer Buchgrundschuld (Auschluss des Grundschuldbriefs) bewirkt eine vorgelegte Loeschungsbewilligung genauso wenig, wenn Loeschbewilliger und Grundschuldglaeubiger im Grundbuch nicht identisch sind.
Bei einer nachträglichen unberechtigten Abtretung der Grundschuld vom
Gläubiger an jemanden Dritten, hat der Dritte das Problem, das bei
Vollstreckungsmaßnahmen durch diesen Dritten, der Eigentümer mit der
Löschungsbewilligung einen eindeutigen und wirksamen Grund hat der
Vollstreckung zu widersprechen.
Ach woher denn!
Wenn der Dritte sich seinen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht holt, um anschliessend in die Grundschuld zu vollstrecken, dann weiss der Grund-Eigentuemer in der Regel nichts davon, und dann isses fuer ihn auch schon viel zu spaet, weil der Dritte entweder den Grundschuldbrief oder einen Auszug aus dem Grundbuch (weil er darin als Glaeubiger verzeichnet ist) beim Amtsgericht vorlegt, ansonsten bekaeme er naemlich keinen Vollstreckungstitel und koennte dann nicht in die Grundschuld vollstrecken!
Der Eigentuemer kann mit seiner Loeschungsbewilligung seine Toilette tapezieren, sobald ein Dritter in den Besitz des Grundschuldbriefs gelangt oder ein Glaeubigerwechsel findet im Grundbuch seinen Niederschlag.
In beiden Faellen gibt es keinen Zwangsmechanismus allein schon mal als Pflicht der Information infolge Glaeubigerwechsels an den grundverschuldeten Eigentuemer, geschweige denn ein Einspruchsrecht fuer diesen!
Allerdings: Wenn man dann im Urlaub ist hat man schon ein Problem, wenn
die Widerspruchsfrist ohne Einrede Abläuft. Da wüste ich dann auch nicht
mehr weiter.
Es braucht noch nicht einmal eine Urlaubsabwesenheit sein, der Glaeubigerwechsel kann jederzeit voellig rechtswirksam hinter dem Ruecken des Grundschuldners stattfinden, ohne dass dieser ueberhaupt eine Ahnung davon hat, ist das denn so schwer zu begreifen?
Um weitere Abtretungen zu verhindern ist es wichtig mit der
Löschungsbewilligung auch den Brief zu erhalten. Dann kann nix mehr
passieren.
Im Falle der Briefgrundschuld eigentlich ja, der allersicherste Weg ist allerdings den Grundschuldeintrag beim Grundbuchamt zu loeschen, dabei wird auch der Grundschuldbrief von der Behoerde einbehalten und anschliessend vernichtet.
Im Falle der Buchgrundschuld gibt es keinen Grundschuldbrief, auch hier ist der sicherste Weg um gegen jegliche Ueberraschungen gefeit zu sein das umgehende Loeschen des Glaeubiger-Eintrags im Grundbuch beim Grundbuchamt.
Ich würde mir überlegen ob es für mich sinnvoll ist die Grundschuld im
Grundbuch stehen lassen, um weitere Dritte die eventuell aus anderen
Titeln vollstrecken wollen glauben, das sie nichts mehr bekommen können,
weil das Grundbuch voll belastet ist.
Damit sieht man dann ärmer aus als man ist.
Ja, genau, das sind dann die Oberschlauberger, die sooo schlau sind, dass sie sich auf solchen Pfaden letztendlich selbst in die Pfanne hauen, weil sie in einem Dritten ihren Meister gefunden haben, der sie ueber die Taeuschung der stehen gelassenen Grundschuld dennoch voll rasiert!
Im uebrigen, Du musst nicht glauben, dass alle so bloed sind und eine solche Taeuschung ggf. nicht durchschauen!
Es soll naemlich noch andere Leute geben, die diese Mechanismen kennen und durchblicken!
Ansonsten ist wie Tassie devil unten schreibt vorsorgen besser als sich
mit denen irgendwann auseinandersetzten zu müssen.Beste Grüße
bambus
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
gesamter Thread:
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland -
Tassie Devil,
18.01.2008, 23:34
- Und die Grundschuld ohne Belastung? -
Bergamr,
19.01.2008, 01:58
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
JoBar,
19.01.2008, 04:15
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Bergamr,
19.01.2008, 04:27
- Also früher, in der guten alten Zeit ;) da kauften ja auch keine Heuschrecken paketweise Kredite auf - JoBar, 19.01.2008, 04:53
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Lecoquinus,
19.01.2008, 05:22
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 05:40
- Löschungsbewilligung -
ingobert,
19.01.2008, 11:08
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 01:54
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 06:02
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:21
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 08:20
- Aber Hallo!!!! -
Lecoquinus,
20.01.2008, 08:39
- bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT)
-
ingobert,
20.01.2008, 08:59
- bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT)
- Briefgrundschuld -
Tassie Devil,
20.01.2008, 08:53
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
20.01.2008, 09:43
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 00:54
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
21.01.2008, 03:43
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 10:03
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 16:50
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 17:22
- IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz -
Tassie Devil,
21.01.2008, 20:22
- Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT)
-
Lecoquinus,
22.01.2008, 16:00
- Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT)
- Abtretung der Grundschuld nur mit Verwertungsvereinbarung - Bambus, 26.01.2008, 08:10
- IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz -
Tassie Devil,
21.01.2008, 20:22
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 17:22
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 16:50
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 10:03
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
21.01.2008, 03:43
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 00:54
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
20.01.2008, 09:43
- Aber Hallo!!!! -
Lecoquinus,
20.01.2008, 08:39
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 08:20
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:21
- Mit Löschungsbewilligung kann man löschen -
Bambus,
23.01.2008, 02:07
- Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen -
Tassie Devil,
23.01.2008, 03:36
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist -
Bambus,
23.01.2008, 06:55
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Tassie Devil, 24.01.2008, 02:16
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Lecoquinus, 26.01.2008, 02:48
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist -
Bambus,
23.01.2008, 06:55
- Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen -
Tassie Devil,
23.01.2008, 03:36
- die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating? -
imperator,
26.01.2008, 14:28
- Die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating - Tassie Devil, 26.01.2008, 20:17
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 06:02
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 01:54
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT)
-
Ciliegia,
19.01.2008, 13:04
- "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) -
Lecoquinus,
20.01.2008, 03:38
- Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT)
-
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:28
- Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT)
- "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) -
Lecoquinus,
20.01.2008, 03:38
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Bergamr,
19.01.2008, 04:27
- Die Grundschuld IST die Belastung! -
Tassie Devil,
19.01.2008, 05:10
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage -
Lecoquinus,
19.01.2008, 08:58
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' -
Ciliegia,
19.01.2008, 13:01
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT)
-
Ciliegia,
19.01.2008, 13:02
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT)
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' -
Ciliegia,
19.01.2008, 13:01
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage -
Lecoquinus,
19.01.2008, 08:58
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
JoBar,
19.01.2008, 04:15
- Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT -
Mephistopheles,
19.01.2008, 03:47
- Da hab ich einen guten Rat für Dich: -
JoBar,
19.01.2008, 04:12
- Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
- Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
- Da hab ich einen guten Rat für Dich: -
JoBar,
19.01.2008, 04:12
- Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
- Leider wahr - hier ein link - Finanzausschuß der Bundestages Anhörung - mira, 19.01.2008, 05:07
- Wikipedia ( politsch korrekt ) zu Grundschuld und Sicherungsabrede: - JoBar, 19.01.2008, 05:26
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dione, 19.01.2008, 07:06
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland -
Dionysos,
19.01.2008, 15:05
- Die Aera des Deceptionismus - Tassie Devil, 20.01.2008, 04:10
- Wie sieht das außerhalb der Bananenrepublik aus? - SchlauFuchs, 26.01.2008, 13:18
- Und die Grundschuld ohne Belastung? -
Bergamr,
19.01.2008, 01:58
