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Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist

Lecoquinus, Samstag, 26.01.2008, 02:48 (vor 6573 Tagen) @ Bambus

Hallo Bambus,

ließ doch nochmal in Ruhe den gesamten Thread durch.

Was sollen Notfrist und Abtretungserklärungen denn letztendlich sichern???


Guck nochmal hier rein inklusive dem dazugehörigen Link:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=6537&page=1&category=0&orde...


Wenn die Grundschuld ordnungsgemäß weiterverkauft wurde, mußt du als Schuldner erstmal gar nicht informiert werden. Ist der Verkauf ordnungsgemäß kannst du auch nix dagegen machen.

Notfrist? Was, außer ein paar taktische Verzögerungen, kann dir diese noch bringen. Wenn der Verkauf ordnungsgemäß ist und der neue Gläubiger vollstrecken will, machst du gar nix, außer durch juristische Winkeleien die Zeit etwas zu strecken.

Hi Tassie Devil und ingobert,

Oha, so einfach ist das nicht Tassie Devil:

§ 28 ZVG sagt eindeutig, das das Zwangsversteigerungsverfahren
einzustellen oder aufzuschieben ist, sobald Vollstreckungsmängel erkennbar
werden.

Eine Löschungsbewilligung ist sicherlich ein Grund das Verfahren
mindestens nocheinmal zu prüfen und damit aufzuschieben. Wie es dann
bewertet wird, das der Eigentümer des Grundstücks den Brief nicht hat,
kann ich nicht sagen. Rechtspfleger her!!!

ich meine schon, das mit der u.g. Löschungsbewilligung jederzeit die
Löschung möglich ist. Auch wenn die Grundschuld später vom Gläubiger

an

jemanden Dritten abgetreten wird.


Mensch Bambus, nein!


Ok, Löschungsbewilligung und Brief in Eigentümerhand, dann kann man
jederzeit löschen.


Im Falle einer Briefgrundschuld bewirkt die Vorlage einer
Loeschungsbewilligung beim Grundbuchamt ohne gleichzeitige Vorlage des
Grundschuldbriefs grundsaetzlich ueberhaupt nix, und im Falle einer
Buchgrundschuld (Auschluss des Grundschuldbriefs) bewirkt eine

vorgelegte

Loeschungsbewilligung genauso wenig, wenn Loeschbewilliger und
Grundschuldglaeubiger im Grundbuch nicht identisch sind.

Bei einer nachträglichen unberechtigten Abtretung der Grundschuld vom
Gläubiger an jemanden Dritten, hat der Dritte das Problem, das bei
Vollstreckungsmaßnahmen durch diesen Dritten, der Eigentümer mit der
Löschungsbewilligung einen eindeutigen und wirksamen Grund hat der
Vollstreckung zu widersprechen.


Ach woher denn!

na hier:
§ 30b der ZVG: Spätestens mit Zustellung des
Zwangsversteigerungsbeschlusses beginnt eine Notfrist von 2 (zwei) Wochen
zu laufen, auf die man hingewiesen werden muß. Hier kann der Eigentümer
einen Einstellungsantrag stellen.

Wenn der Dritte sich seinen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht holt,

um

anschliessend in die Grundschuld zu vollstrecken, dann weiss der
Grund-Eigentuemer in der Regel nichts davon, und dann isses fuer ihn

auch

schon viel zu spaet, weil der Dritte entweder den Grundschuldbrief oder
einen Auszug aus dem Grundbuch (weil er darin als Glaeubiger

verzeichnet

ist) beim Amtsgericht vorlegt, ansonsten bekaeme er naemlich keinen
Vollstreckungstitel und koennte dann nicht in die Grundschuld
vollstrecken!


Ok, da bin ich mir unsicher. Der Eigentümer erfährt von jeder Änderung im
Grundbuch von Amts wegen. Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf
Berichtigung des Grundbuchs zu stellen. Mit dem Nachweis der
Löschungsbewilligung hat man ein gutes Argument.

Der Eigentuemer kann mit seiner Loeschungsbewilligung seine Toilette
tapezieren, sobald ein Dritter in den Besitz des Grundschuldbriefs

gelangt

oder ein Glaeubigerwechsel findet im Grundbuch seinen Niederschlag.


Moment, nur der Besitz des Briefes reicht nicht. Auch die rechtswirksame
Abtretung ist erforderlich. Und hier sehe ich das Problem für den neuen
Grundschuldgläubiger.

Allerdings finde ich in meiner Literatur nichts dazu.


In beiden Faellen gibt es keinen Zwangsmechanismus allein schon mal

als

Pflicht der Information infolge Glaeubigerwechsels an den
grundverschuldeten Eigentuemer, geschweige denn ein Einspruchsrecht

fuer

diesen![/b]


Notfrist von 2 Wochen gibt es siehe oben

Allerdings: Wenn man dann im Urlaub ist hat man schon ein Problem,

wenn

die Widerspruchsfrist ohne Einrede Abläuft. Da wüste ich dann auch

nicht

mehr weiter.


Es braucht noch nicht einmal eine Urlaubsabwesenheit sein, der
Glaeubigerwechsel kann jederzeit voellig rechtswirksam hinter dem

Ruecken

des Grundschuldners stattfinden, ohne dass dieser ueberhaupt eine

Ahnung

davon hat, ist das denn so schwer zu begreifen?[/b]


Der Eigentümer des Grundstücks bekommt von Amts wegen immer alle
Änderungen mitgeteilt!! Die Frage wäre für mich ob der Eigentümer sogar
schon mit Antragstellung eine Mitteilung bekommt? Also vor dem
tatsächlichen Eintrag des neuen Gläubigers

Um weitere Abtretungen zu verhindern ist es wichtig mit der
Löschungsbewilligung auch den Brief zu erhalten. Dann kann nix mehr
passieren.


Im Falle der Briefgrundschuld eigentlich ja, der allersicherste Weg ist
allerdings den Grundschuldeintrag beim Grundbuchamt zu loeschen, dabei
wird auch der Grundschuldbrief von der Behoerde einbehalten und
anschliessend vernichtet.

Im Falle der Buchgrundschuld gibt es keinen Grundschuldbrief, auch hier
ist der sicherste Weg um gegen jegliche Ueberraschungen gefeit zu sein

das

umgehende Loeschen des Glaeubiger-Eintrags im Grundbuch beim
Grundbuchamt.

Ich würde mir überlegen ob es für mich sinnvoll ist die Grundschuld

im

Grundbuch stehen lassen, um weitere Dritte die eventuell aus anderen
Titeln vollstrecken wollen glauben, das sie nichts mehr bekommen

können,

weil das Grundbuch voll belastet ist.
Damit sieht man dann ärmer aus als man ist.


Ja, genau, das sind dann die Oberschlauberger, die sooo schlau sind,

dass

sie sich auf solchen Pfaden letztendlich selbst in die Pfanne hauen,

weil

sie in einem Dritten ihren Meister gefunden haben, der sie ueber die
Taeuschung der stehen gelassenen Grundschuld dennoch voll rasiert!


Wenn man Brief und Löschungsbewilligung hat, gibt es nichts zu rasieren.


Im uebrigen, Du musst nicht glauben, dass alle so bloed sind und eine
solche Taeuschung ggf. nicht durchschauen!

Es soll naemlich noch andere Leute geben, die diese Mechanismen
kennen und durchblicken!


Haben Sie eine Idee wie ein Dritter das rauskriegen kann, interessiert
mich.

Ansonsten ist wie Tassie devil unten schreibt vorsorgen besser als

sich

mit denen irgendwann auseinandersetzten zu müssen.


Ist keine Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung vereinbart (allerdings
bei Banken unrealistisch), muss ja zusätzlich noch ein Urteilsspruch vom
Gericht her, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. In diesem
Verfahren kann man auch schon mit der Löschungsbewilligung argumentieren.


Beste Grüße

bambus

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                  • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Tassie Devil, 24.01.2008, 02:16
                  • Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Lecoquinus, 26.01.2008, 02:48
            • die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating? - imperator, 26.01.2008, 14:28
              • Die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating - Tassie Devil, 26.01.2008, 20:17
        • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:04
          • "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) - Lecoquinus, 20.01.2008, 03:38
            • Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT) [ [ kein Text ] ] - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:28
      • Die Grundschuld IST die Belastung! - Tassie Devil, 19.01.2008, 05:10
        • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Lecoquinus, 19.01.2008, 08:58
          • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' - Ciliegia, 19.01.2008, 13:01
            • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:02
          • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
    • Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT - Mephistopheles, 19.01.2008, 03:47
      • Da hab ich einen guten Rat für Dich: - JoBar, 19.01.2008, 04:12
        • Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
        • Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
    • Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
    • Leider wahr - hier ein link - Finanzausschuß der Bundestages Anhörung - mira, 19.01.2008, 05:07
    • Wikipedia ( politsch korrekt ) zu Grundschuld und Sicherungsabrede: - JoBar, 19.01.2008, 05:26
    • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dione, 19.01.2008, 07:06
    • Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dionysos, 19.01.2008, 15:05
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    • Wie sieht das außerhalb der Bananenrepublik aus? - SchlauFuchs, 26.01.2008, 13:18

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