Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist
Hallo Bambus,
ließ doch nochmal in Ruhe den gesamten Thread durch.
Was sollen Notfrist und Abtretungserklärungen denn letztendlich sichern???
Guck nochmal hier rein inklusive dem dazugehörigen Link:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=6537&page=1&category=0&orde...
Wenn die Grundschuld ordnungsgemäß weiterverkauft wurde, mußt du als Schuldner erstmal gar nicht informiert werden. Ist der Verkauf ordnungsgemäß kannst du auch nix dagegen machen.
Notfrist? Was, außer ein paar taktische Verzögerungen, kann dir diese noch bringen. Wenn der Verkauf ordnungsgemäß ist und der neue Gläubiger vollstrecken will, machst du gar nix, außer durch juristische Winkeleien die Zeit etwas zu strecken.
Hi Tassie Devil und ingobert,
Oha, so einfach ist das nicht Tassie Devil:
§ 28 ZVG sagt eindeutig, das das Zwangsversteigerungsverfahren
einzustellen oder aufzuschieben ist, sobald Vollstreckungsmängel erkennbar
werden.Eine Löschungsbewilligung ist sicherlich ein Grund das Verfahren
mindestens nocheinmal zu prüfen und damit aufzuschieben. Wie es dann
bewertet wird, das der Eigentümer des Grundstücks den Brief nicht hat,
kann ich nicht sagen. Rechtspfleger her!!!
ich meine schon, das mit der u.g. Löschungsbewilligung jederzeit die
Löschung möglich ist. Auch wenn die Grundschuld später vom Gläubiger
an
jemanden Dritten abgetreten wird.
Mensch Bambus, nein!
Ok, Löschungsbewilligung und Brief in Eigentümerhand, dann kann man
jederzeit löschen.
Im Falle einer Briefgrundschuld bewirkt die Vorlage einer
Loeschungsbewilligung beim Grundbuchamt ohne gleichzeitige Vorlage des
Grundschuldbriefs grundsaetzlich ueberhaupt nix, und im Falle einer
Buchgrundschuld (Auschluss des Grundschuldbriefs) bewirkt eine
vorgelegte
Loeschungsbewilligung genauso wenig, wenn Loeschbewilliger und
Grundschuldglaeubiger im Grundbuch nicht identisch sind.
Bei einer nachträglichen unberechtigten Abtretung der Grundschuld vom
Gläubiger an jemanden Dritten, hat der Dritte das Problem, das bei
Vollstreckungsmaßnahmen durch diesen Dritten, der Eigentümer mit der
Löschungsbewilligung einen eindeutigen und wirksamen Grund hat der
Vollstreckung zu widersprechen.
Ach woher denn!
na hier:
§ 30b der ZVG: Spätestens mit Zustellung des
Zwangsversteigerungsbeschlusses beginnt eine Notfrist von 2 (zwei) Wochen
zu laufen, auf die man hingewiesen werden muß. Hier kann der Eigentümer
einen Einstellungsantrag stellen.
Wenn der Dritte sich seinen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht holt,
um
anschliessend in die Grundschuld zu vollstrecken, dann weiss der
Grund-Eigentuemer in der Regel nichts davon, und dann isses fuer ihn
auch
schon viel zu spaet, weil der Dritte entweder den Grundschuldbrief oder
einen Auszug aus dem Grundbuch (weil er darin als Glaeubiger
verzeichnet
ist) beim Amtsgericht vorlegt, ansonsten bekaeme er naemlich keinen
Vollstreckungstitel und koennte dann nicht in die Grundschuld
vollstrecken!
Ok, da bin ich mir unsicher. Der Eigentümer erfährt von jeder Änderung im
Grundbuch von Amts wegen. Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf
Berichtigung des Grundbuchs zu stellen. Mit dem Nachweis der
Löschungsbewilligung hat man ein gutes Argument.
Der Eigentuemer kann mit seiner Loeschungsbewilligung seine Toilette
tapezieren, sobald ein Dritter in den Besitz des Grundschuldbriefs
gelangt
oder ein Glaeubigerwechsel findet im Grundbuch seinen Niederschlag.
Moment, nur der Besitz des Briefes reicht nicht. Auch die rechtswirksame
Abtretung ist erforderlich. Und hier sehe ich das Problem für den neuen
Grundschuldgläubiger.Allerdings finde ich in meiner Literatur nichts dazu.
In beiden Faellen gibt es keinen Zwangsmechanismus allein schon mal
als
Pflicht der Information infolge Glaeubigerwechsels an den
grundverschuldeten Eigentuemer, geschweige denn ein Einspruchsrecht
fuer
diesen![/b]
Notfrist von 2 Wochen gibt es siehe oben
Allerdings: Wenn man dann im Urlaub ist hat man schon ein Problem,
wenn
die Widerspruchsfrist ohne Einrede Abläuft. Da wüste ich dann auch
nicht
mehr weiter.
Es braucht noch nicht einmal eine Urlaubsabwesenheit sein, der
Glaeubigerwechsel kann jederzeit voellig rechtswirksam hinter dem
Ruecken
des Grundschuldners stattfinden, ohne dass dieser ueberhaupt eine
Ahnung
davon hat, ist das denn so schwer zu begreifen?[/b]
Der Eigentümer des Grundstücks bekommt von Amts wegen immer alle
Änderungen mitgeteilt!! Die Frage wäre für mich ob der Eigentümer sogar
schon mit Antragstellung eine Mitteilung bekommt? Also vor dem
tatsächlichen Eintrag des neuen Gläubigers
Um weitere Abtretungen zu verhindern ist es wichtig mit der
Löschungsbewilligung auch den Brief zu erhalten. Dann kann nix mehr
passieren.
Im Falle der Briefgrundschuld eigentlich ja, der allersicherste Weg ist
allerdings den Grundschuldeintrag beim Grundbuchamt zu loeschen, dabei
wird auch der Grundschuldbrief von der Behoerde einbehalten und
anschliessend vernichtet.Im Falle der Buchgrundschuld gibt es keinen Grundschuldbrief, auch hier
ist der sicherste Weg um gegen jegliche Ueberraschungen gefeit zu sein
das
umgehende Loeschen des Glaeubiger-Eintrags im Grundbuch beim
Grundbuchamt.
Ich würde mir überlegen ob es für mich sinnvoll ist die Grundschuld
im
Grundbuch stehen lassen, um weitere Dritte die eventuell aus anderen
Titeln vollstrecken wollen glauben, das sie nichts mehr bekommen
können,
weil das Grundbuch voll belastet ist.
Damit sieht man dann ärmer aus als man ist.
Ja, genau, das sind dann die Oberschlauberger, die sooo schlau sind,
dass
sie sich auf solchen Pfaden letztendlich selbst in die Pfanne hauen,
weil
sie in einem Dritten ihren Meister gefunden haben, der sie ueber die
Taeuschung der stehen gelassenen Grundschuld dennoch voll rasiert!
Wenn man Brief und Löschungsbewilligung hat, gibt es nichts zu rasieren.
Im uebrigen, Du musst nicht glauben, dass alle so bloed sind und eine
solche Taeuschung ggf. nicht durchschauen!Es soll naemlich noch andere Leute geben, die diese Mechanismen
kennen und durchblicken!
Haben Sie eine Idee wie ein Dritter das rauskriegen kann, interessiert
mich.
Ansonsten ist wie Tassie devil unten schreibt vorsorgen besser als
sich
mit denen irgendwann auseinandersetzten zu müssen.
Ist keine Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung vereinbart (allerdings
bei Banken unrealistisch), muss ja zusätzlich noch ein Urteilsspruch vom
Gericht her, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. In diesem
Verfahren kann man auch schon mit der Löschungsbewilligung argumentieren.
Beste Grüßebambus
gesamter Thread:
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland -
Tassie Devil,
18.01.2008, 23:34
- Und die Grundschuld ohne Belastung? -
Bergamr,
19.01.2008, 01:58
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
JoBar,
19.01.2008, 04:15
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Bergamr,
19.01.2008, 04:27
- Also früher, in der guten alten Zeit ;) da kauften ja auch keine Heuschrecken paketweise Kredite auf - JoBar, 19.01.2008, 04:53
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Lecoquinus,
19.01.2008, 05:22
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 05:40
- Löschungsbewilligung -
ingobert,
19.01.2008, 11:08
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 01:54
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 06:02
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:21
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 08:20
- Aber Hallo!!!! -
Lecoquinus,
20.01.2008, 08:39
- bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT)
-
ingobert,
20.01.2008, 08:59
- bei mir gibt's keinen Grundschuldbrief! (oT)
- Briefgrundschuld -
Tassie Devil,
20.01.2008, 08:53
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
20.01.2008, 09:43
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 00:54
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
21.01.2008, 03:43
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 10:03
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 16:50
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 17:22
- IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz -
Tassie Devil,
21.01.2008, 20:22
- Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT)
-
Lecoquinus,
22.01.2008, 16:00
- Hallo Tassie, hab jetzt wenig Zeit. Danke für deine umfangreiche Mühe!!! (oT)
- Abtretung der Grundschuld nur mit Verwertungsvereinbarung - Bambus, 26.01.2008, 08:10
- IZusammenfassung von Schutzgummi und Gummischutz -
Tassie Devil,
21.01.2008, 20:22
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 17:22
- Ist der rechtsgültige Sicherungsvertrag wirklich ein Schutz? -
Lecoquinus,
21.01.2008, 16:50
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 10:03
- Fragen zur Löschung einer Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
21.01.2008, 03:43
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Tassie Devil,
21.01.2008, 00:54
- Fragen zur Buchgrundschuld -
Lecoquinus,
20.01.2008, 09:43
- Aber Hallo!!!! -
Lecoquinus,
20.01.2008, 08:39
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 08:20
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:21
- Mit Löschungsbewilligung kann man löschen -
Bambus,
23.01.2008, 02:07
- Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen -
Tassie Devil,
23.01.2008, 03:36
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist -
Bambus,
23.01.2008, 06:55
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Tassie Devil, 24.01.2008, 02:16
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist - Lecoquinus, 26.01.2008, 02:48
- Im Gesetz steht mindestens noch etwas von Notfrist -
Bambus,
23.01.2008, 06:55
- Mit Löschungsbewilligung kann man gelegentlich auch löschen -
Tassie Devil,
23.01.2008, 03:36
- die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating? -
imperator,
26.01.2008, 14:28
- Die nicht erfolgte Loeschung erhoeht das Banken-Rating - Tassie Devil, 26.01.2008, 20:17
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
ingobert,
20.01.2008, 06:02
- Löschungsbewilligung ist keine Loeschung -
Tassie Devil,
20.01.2008, 01:54
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT)
-
Ciliegia,
19.01.2008, 13:04
- "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) -
Lecoquinus,
20.01.2008, 03:38
- Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT)
-
Tassie Devil,
20.01.2008, 07:28
- Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT)
- "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) -
Lecoquinus,
20.01.2008, 03:38
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
Bergamr,
19.01.2008, 04:27
- Die Grundschuld IST die Belastung! -
Tassie Devil,
19.01.2008, 05:10
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage -
Lecoquinus,
19.01.2008, 08:58
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' -
Ciliegia,
19.01.2008, 13:01
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT)
-
Ciliegia,
19.01.2008, 13:02
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT)
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
- ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' -
Ciliegia,
19.01.2008, 13:01
- Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage -
Lecoquinus,
19.01.2008, 08:58
- Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! -
JoBar,
19.01.2008, 04:15
- Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT -
Mephistopheles,
19.01.2008, 03:47
- Da hab ich einen guten Rat für Dich: -
JoBar,
19.01.2008, 04:12
- Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
- Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
- Da hab ich einen guten Rat für Dich: -
JoBar,
19.01.2008, 04:12
- Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
- Leider wahr - hier ein link - Finanzausschuß der Bundestages Anhörung - mira, 19.01.2008, 05:07
- Wikipedia ( politsch korrekt ) zu Grundschuld und Sicherungsabrede: - JoBar, 19.01.2008, 05:26
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland - Dione, 19.01.2008, 07:06
- Geplante und planmaessige Willkuehr in der BananenRepublik Deutschland -
Dionysos,
19.01.2008, 15:05
- Die Aera des Deceptionismus - Tassie Devil, 20.01.2008, 04:10
- Wie sieht das außerhalb der Bananenrepublik aus? - SchlauFuchs, 26.01.2008, 13:18
- Und die Grundschuld ohne Belastung? -
Bergamr,
19.01.2008, 01:58
