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Fragen zur Buchgrundschuld

Lecoquinus, Sonntag, 20.01.2008, 09:43 (vor 6579 Tagen) @ Tassie Devil

Hallo TD,

jetzt wird es immer spezieller :-)


Aus dem Wikipedia-Artikel kann man ersehen, daß es zwei Formen der Grundschuld gibt:

Die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld.

Bei der Buchgrundschuld wird im Rahmen des elektronischen Zeitalters auf farbiges Papier verzichtet und es erfolgt nur ein Eintrag ins Grundbuch über Schuldner und Gläubiger.

Bei der Briefgrundschuld muß der Besitzer des Grundschuldbriefes nicht mit dem eingetragenen Gläubiger übereinstimmen, da der Brief frei übertragbar ist.

Also überwiegt der Brief im Falle der Verwertung den Eintrag des Schuldverhältnisses im Grundbuch.

Gibt es dabei wirklich zwei Qualitäten der Grundschuld?

Kann eine Buchgrundschuld daher nicht an einen Dritten übertragen werden, da Gläubiger und Schuldner nur im Grundbuch verbrieft werden?

Die Buchgrundschuld zeigt eigentlich nur, wer ursprünglich Gläubiger und Schuldner sind.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ein Gläubiger seine Grundschuldforderung (ob Brief- oder Buchgrundschuld) an einen dritten Übertragen. Dazu sollte ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen beiden Gläubigerparteien reichen.

Bei der Briefgrundschuld reicht die Übergabe des Grundschuldbriefes. Klar!

Wie sieht es bei der Buchgrundschuld aus?
Die Existenz dieses Kaufvertrages bedingt doch nicht automatisch eine Änderung der Eintragung im Grundbuch??
Der Kaufvertrag sollte als Ergänzung dieses Eintrages völlig ausreichen.

Die Verbriefung des neuen Schuldverhältnisses wäre demnach nur Formsache, die aber nicht unbedingt nötig ist, da das alte verbriefte Schuldverhältnis + Kaufvertrag ebenso wirksam sein dürften. (Super Verschleierungstaktik)

Fragen über Fragen.

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