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Löschungsbewilligung ist keine Loeschung

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 20.01.2008, 07:21 (vor 6578 Tagen) @ ingobert

Bananenrepublik hin oder her, ich kann mir nicht vorstellen, dass die

Bank

irgendwas von mir wollen könnte, solange ich dieses Dokument habe...


Deine Bank will stark vermutlich nichts von Dir, es werden die

GLAEUBIGER

Deiner Bank sein, die Dir Deine Immobilie abschweissen, wenn sich Deine
Bank bei ihren Geschaeften wie auch immer verspekuliert und

vergallopiert

hat, dagegen machst Du nix!


*** das Schuldverhältnis besteht zwischen der Bank(Gläubigerin) und mir
als Grundstücks-Eigentümer(Schuldner). Wie soll denn da ein dritter was
von mir wollen können?

Ganz einfach: sobald ein Glaeubigertausch stattfindet ist dieser Dritte im Spiel.

Solcherart Glaeubigertauschereien sind erst seit dem Jahre 2002? mit diesem Finanzfoerderungsgesetz der Schroederregierung moeglich geworden: Glaeubiger A verkauft Forderung an Glaeubiger B, OHNE das der Schuldner hierueber ueberhaupt zu informieren ist, geschweige denn um sein Einverstaendnis gefragt wird!

Aber ich werd's wohl trotzdem mal löschen lassen, weil es in der Tat nicht
sein kann, dass ein bereits getilgtes Schuldverhältnis formal noch besteht,
und als Sicherheit irgendwo rumgeistert...

Genau so isses naemlich: die Schulden sind vollstaendig getilgt, dennoch besteht das Schuldverhaeltnis "formal" (was ist denn das ueberhaupt? Entweder besteht das Schuldverhaeltnis oder es besteht kein Schuldverhaeltnis!) weiterhin, die Schuldsumme dieses Schuldverhaeltnisses lautet in der Betragshoehe auf die volle Grundschuld, und zwar genauso und in unveraendert gleicher Betragshoehe wie zum Beginn des Schuldverhaeltnisses ggf. Jahrzehnte zuvor, als noch keine Schulden getilgt waren...

bis denn, dann!

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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        • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - Bergamr, 19.01.2008, 04:27
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          • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - Lecoquinus, 19.01.2008, 05:22
            • Wer den Grundschuld-Brief hat bestimmt! - JoBar, 19.01.2008, 05:40
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          • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:54
            • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - ingobert, 20.01.2008, 06:02
              • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:21
                • Löschungsbewilligung ist keine Loeschung - ingobert, 20.01.2008, 08:20
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        • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief''? (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:04
          • "Grundschuld ohne Brief"? Geht das überhaupt?? (oT) - Lecoquinus, 20.01.2008, 03:38
            • Ja klar geht das, JoBar hat weiter unten einen Wikipedialink eingestellt! (oT) [ [ kein Text ] ] - Tassie Devil, 20.01.2008, 07:28
      • Die Grundschuld IST die Belastung! - Tassie Devil, 19.01.2008, 05:10
        • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Lecoquinus, 19.01.2008, 08:58
          • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' - Ciliegia, 19.01.2008, 13:01
            • ...und wie ist das bei einer ''Grundschuld ohne Brief'' ? (sorry, nervöser Finger) (oT) [ [ kein Text ] ] - Ciliegia, 19.01.2008, 13:02
          • Die Grundschuld IST auch eine wichtige Geschäftsgrundlage - Tassie Devil, 20.01.2008, 01:31
    • Aaangenommen, dem wäre so, dann dürfte die Heuschrecke spätestens am BVG scheitern-mkT - Mephistopheles, 19.01.2008, 03:47
      • Da hab ich einen guten Rat für Dich: - JoBar, 19.01.2008, 04:12
        • Kenn ich - Mephistopheles, 20.01.2008, 01:54
        • Es gibt zweimal die Möglichkeit zu Widersprechen - Bambus, 23.01.2008, 07:44
    • Und damit kommen wir wieder zur Frage: - JoBar, 19.01.2008, 04:22
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