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Ziele von Modellbildung und Verwendung von Begriffen

Mieses von Ludwig @, Montag, 05.07.2010, 11:17 (vor 5660 Tagen) @ moneymind

Hi,

Ich glaube, in "normalen" Zeiten gibt es mehrere Modelle, die die
Gegebenheiten gut beschreiben. Zu Unterschieden kommt es wohl erst in

der

Nähe der Grenzen der Modelle.


Die die Gegebenheiten "ungefähr" beschreiben, wobei beim näheren
Hinsehen dann aber doch schnell Widersprüche auftauchen.

Für mich geht es beim "Geld" in erster Linie darum, zu beschreiben, was
Nichtbanken, Geschäftsbanken, Zentralbank und Staat bei der sog.
"Geldschöpfung" wirklich tun und unter welchen rechtlichen Prämissen sie
das tun (wichtigster Rahmen da eben: Zivilrecht, v.a. Schuldrecht).

Und auf dieser Basis dann ein Modell zu konstruieren, das zusätzlich zu
den Standpunkten der verschiedenen einzelnen Akteure eine Gesamtperspektive
ermöglicht (die natürlich nur im Modell möglich ist und die Realität
vereinfacht, aber (hoffentlich) die wesentlichen Aspekte der juristischen,
betriebswirtschaftlichen und bankbetriebswirtschaftlichen Realität
ausreichend präzise beschreibt, um daraus grobe Prognosen für die
Realität gewinnen zu können.

Für mich steht im Vordergrund, die Folgen von Handlungen prognostizieren zu können. Das ist natürlich ein vollkommen anderes Ziel.

Meine Frage ist: Ist nicht vieles einfacher zu verstehen, wenn man die
Geldscheine als Geld ansieht?[[freude]]


Ich meine, definitiv nein.

"Geld" ist eben kein präziser Begriff, sondern nur eine vage Vorstellung,
unter der unterschiedliche Theoretiker unterschiedliches verstehen.

Was genau verstehst Du unter "Geld"?

Oft schleichen sich dann irreführende Metaphern ein.

Was "Geldscheine" (Zentralbanknoten) wirklich "bedeuten", müssen wir aus
dem tatsächlichen praktischen Handlungszusammenhang (Nichtbanken - GBen -
ZB) und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die dafür maßgeblich gelten,
möglichst präzise rekonstruieren.

Hinter einer ZB-Note steht ein ganzes Geflecht von juristischen
Regelungen, Handlungen und deren Motive. Die müssen wir (in ihren
typischen Momenten) möglichst präzise rekonstruieren, wenn wir einen
Geldbegriff wollen, der sich mit der wirklichen Praxis deckt (und das
hätte ich dann schon gern).

Um also nochmal "to practice what I preached above", in der Hoffnung,
damit nicht weitere Eulen nach Athen zu tragen:

Alle Eulen sind schon da.

Wozu sie Geschäftsbanken berechtigen, steht eben nicht auf ihnen drauf,
sondern in den Verträgen, in denen sie emittiert werden.

Wozu sie Nichtbanken berechtigen (bei Einreichung bei einer GB zu einer
Gutschrift von Sichtguthaben auf einem bei dieser GB geführten Konto)
steht auch nicht auf den Noten, sondern im Kontoführungsvertrag.

Das meinte ich damit, daß die ZB-Noten zwar formell keine "Forderung"
darstellen, praktisch aber eine solche repräsentieren, nur keine
spezifizierte (die ZB akzeptiert beim Rückkauf des in Pension genommenen
Wertpapiers nicht nur die Noten, gegen die ein Wertpapier in Pension
genommen wurden, sondern beliebige von ihr herausgegebene Noten; jegliche
inländische Geschäftsbank wird einer Nichtbank, die ein Konto bei ihr
führt, eine eingereichte Banknote sofort auf dem Konto in Form von
Sichtguthaben gutschreiben (für GB = Bilanzverlängerung, für
Nichtbank=Aktivtausch), weil sie Noten braucht, um fällig werdende
Pensionsverträge erfüllen zu können.

Der dottore hatte das mal so formuliert:

"Der Witz: Die Sicherheiten sind im Repogeschäft klar definiert
(WP-Nr. usw.), die Noten nicht (Nummer), da sie sozusagen vertretbare
Sachen sind"
(Quelle)

Man kann das so sehen, wenn man bereit ist, den Begriff der "Forderung" (egal ob jetzt de jure oder de facto) derartig zu erweitern. Ich bin dazu nicht bereit. Zu dem, was ich schon geschrieben habe, kommt hinzu, dass die ZB-Noten, die die GB erhält, dann ja Forderung auf IHR Eigentum wären. Schon wieder verkehrte Welt.

Analog gedacht: Wenn Karlchen Müller sich von seiner GB einen Wertpapierkredit geben lässt, wäre dieses GB-Geld dann eine Forderung auf Karlchen Müllers Wertpapiere - insbesondere wäre es also eine Forderung gegen Karlchen Müller. Es handelt sich aber um eine auf ZB-Geld lautende Forderung gegen die GB.

Worauf willst Du mit Deiner Frage hinaus, ob die Pfänder zur
Insolvenzmasse zählen oder nicht? Die ZB schuldet diese Pfänder den GBen
in jedem Fall zum Termin gegen ZB-Noten.

Auf zwei Dinge:

1. Ursprünglich ging es mir vor allem darum, abzuschätzen, wie sehr die Gläubiger der ZB geschröpft werden können, bevor das NICHTS geschröpft wird. Wenn die Pfänder in die Insolvenzmasse fallen ist bei den Gläubigern mehr zu holen als andernfalls, denn im zweiten Fall könnten wohl ausschließlich die ZB-Guthaben verfallen.

2. Wenn die Pfänder wie von dottore bestätigt im Eigentum der GB bleiben, sind die ZB-Noten Forderungen auf Eigentum der GB (s.o.). Das ist doch - sagen wir - etwas unorthodox.

Gruß
Ludwig

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          • Die Banknoten kommen nicht per WPPG in die Welt. - unbekannt, 01.07.2010, 16:35
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          • Eben. Nur eine Ideologie... - throne, 01.07.2010, 22:01
            • Freund Marx - moneymind, 01.07.2010, 23:35
          • Idealismus die Dritte (mT) - Melethron, 02.07.2010, 14:59
            • Wunderbar! - Mieses von Ludwig, 02.07.2010, 15:30
              • Idealismus die Dritte (mT) - Melethron, 02.07.2010, 20:07
            • Uff - moneymind, 02.07.2010, 17:01
      • danke, genialer Beitrag (oT) [ [ kein Text ] ] - Onkel Otto, 01.07.2010, 16:45
      • Schöner Beitrag, geht aber leider am Thema vorbei - Mieses von Ludwig, 02.07.2010, 14:45
        • Und was bleibt? - Fabio, 02.07.2010, 14:55
          • Klopapier (oT) [ [ kein Text ] ] - Mieses von Ludwig, 02.07.2010, 15:04
        • Das ist der springende Punkt - Sokrates, 02.07.2010, 15:29
          • Andersrum ist es doch viel einfacher - Mieses von Ludwig, 02.07.2010, 15:34
          • Antwort - moneymind, 02.07.2010, 17:50
        • Quark - moneymind, 02.07.2010, 16:16
          • Letzter Versuch: Wir reden anscheinend immer noch aneinander vorbei. - Mieses von Ludwig, 02.07.2010, 19:36
            • Edit Wertpapiere aus Pension fallen in die Insolvenzmasse - BerlinerStudent, 02.07.2010, 20:22
            • § 166 Verwertung beweglicher Gegenstände - BerlinerStudent, 02.07.2010, 20:35
            • Antwort - moneymind, 02.07.2010, 22:25
              • Was soll das? - Mieses von Ludwig, 04.07.2010, 16:33
                • Ok - moneymind, 04.07.2010, 16:37
                  • Gut, danke! - Mieses von Ludwig, 04.07.2010, 17:57
                    • "Geldscheine einfach als Geld ansehen" - moneymind, 05.07.2010, 00:03
                      • Kann eine ZB überhaupt bankrott gehen ohne dass die GB vorher insolvent ist? - Jockel, 05.07.2010, 00:18
                        • Eine Zentralbank geht natürlich nicht so leicht pleite - Mieses von Ludwig, 05.07.2010, 11:50
                      • Ziele von Modellbildung und Verwendung von Begriffen - Mieses von Ludwig, 05.07.2010, 11:17
                        • Mir ist noch immer nicht klar, was genau Deine Fragen sind - moneymind, 05.07.2010, 12:04
                          • Welche Fragen? - Mieses von Ludwig, 05.07.2010, 13:15
                            • Im Kreis, um ein "Nichts" herum? ;-) - moneymind, 05.07.2010, 13:43
                        • Antwort@ Mises - Jockel, 05.07.2010, 12:26
                          • Nachtrag zu Antwort @Mises - Jockel, 05.07.2010, 12:46
                          • Das wird ja immer toller - Mieses von Ludwig, 05.07.2010, 13:19
                            • Paktiva und Assiva (mT) - Melethron, 05.07.2010, 14:36
                              • buchhalterisch richtig - Jockel, 05.07.2010, 15:33
                                • Ich habe doch nicht widelsplochen (mT) - Melethron, 05.07.2010, 16:52
                        • Korrektur/Ergänzung - moneymind, 05.07.2010, 13:36
                • Pfänder, Verpfändung - dottore, 04.07.2010, 16:48
                  • Okay, und wie sieht's bei Insolvenz der ZB aus? - Mieses von Ludwig, 04.07.2010, 17:42
                    • GB-Pfänder bei ZB-Konkurs - dottore, 05.07.2010, 14:47
                      • Danke (oT) [ [ kein Text ] ] - Mieses von Ludwig, 05.07.2010, 15:24
        • Geht zu Lasten der Steuerzahler - BerlinerStudent, 02.07.2010, 17:01
    • Zwischenfrage - Zinszahlungen Wertpapierpensionsgeschäfte - Thor, 03.07.2010, 13:34
      • Zinsen behalten die GBs - dottore, 03.07.2010, 13:51
        • Frage zu "juristensprech" im KWG (mT) - Melethron, 05.07.2010, 15:29
          • Das KWG gilt nicht für die BuBa (§ 2 I Nr. 1 KWG) (oT) [ [ kein Text ] ] - dottore, 05.07.2010, 16:26
    • Ja, Banknoten verbriefen kein Forderungsrecht - moneymind, 05.07.2010, 12:45
      • @all: Wikipedia - Änderungsvorschlag (mT) - Melethron, 05.07.2010, 14:24
        • Grübel - Jockel, 05.07.2010, 15:43
          • Hab doch "scheinbar" geschrieben (oT) [ [ kein Text ] ] - Melethron, 05.07.2010, 16:54
        • Ein schnelles Nix da! - Tassie Devil, 05.07.2010, 15:47
          • Antwort (mT) - Melethron, 05.07.2010, 18:17

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