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Banknote ist Forderung, aber Notenbank nicht Schuldner

Miesespeter @, Mittwoch, 15.12.2010, 08:32 (vor 5546 Tagen) @ Mieses von Ludwig
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.12.2010, 08:39

Nun haben wir den Salat - war ja klar.

Man muss zwische zwei Dingen unterscheiden:

1. Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB, also "Quantitative Easing"


Die ZB kann sich nun retten, indem sie die erworbenen Staatsanleihen als
"Hold to Maturity" klassifiziert, d.h., sie legt sich darauf fest, sie bis
zur Fälligkeit zu behalten. In diesem Fall kann sie eine Wertberichtigung
(zunächst einmal) vermeiden.

Du hast Dir die Antwort selbst gegeben.

Aber: Will die ZB nun QE rückgängig machen, so muss sie die erworbenen
Staatsanleihen trotzdem wieder am Markt verkaufen. Und was bekommt sie
dafür? Im o.g. Szenario 80% des Kaufpreises (es wäre vermutlich noch viel
weniger, weil die Marktteilnehmer bei Einstellung der ZB-Bilanzierung
vermutlich schreiend aus der Währung und den darauf lautenden Anleihen
herauslaufen würde...). Und das heißt, dass sie selbst im besten Fall nur
80% des QE-Geldes wieder abgesaugt bekommt und 20% als Nettogeld im Markt
bleiben - und zwar endgültig.


Bitte zu bedenken:

1) Bei einem Coupon von 4% hat die Notenbank die fehlenden 20% Bewertungsdifferenz nach 5 Jahren wieder eingesammelt, dann kann sie zu 80% verkaufen
2) Bei Faelligkeit (at maturity) sammelt sie 100% wieder ein

Dies zum einen, zum anderen: Warum sollte sie das Geld wieder einsammeln?

Wenn sich M1 durch Nettogeldausgabe verdoppelt, die Mindestreservesaetze jedoch ebenfalls verdoppelt werden, hat die Ausgabe von Nettogeld kaum Einfluss auf die zukuenftige Geldpolitik.


zu 2.:


Erstens: Wenn es einen Run auf bestimmte Banken gibt, so können die ihre
Gläubiger (vulgo: die Guthabenhalter) auszahlen (in bar oder per
Überweisung an eine andere GB), indem sie sich bei der EZB ZB-Geld gegen
Verpfändung ZB-fähiger Sicherheiten leiht (PIIGS-Staatsanleihen sind
übrigens ZB-fähig). Das heißt übrigens: Es ist kaum möglich,
irgendeine GB durch Bankrun in den Ruin zu treiben, denn mit der
Rückendeckung durch die ZB ist das Illiquiditätsrisiko praktisch
ausgeschlossen. Was bleibt, ist das Insolvenzrisiko.

Ja, fuer die GB.


Was passiert nun aber bei einer Insolvenz der GB, und die kann ja durch
einen Haircut bei Staatsanleihen leicht ausgelöst werden? Nun, wie wir
oben gesehen haben, bekommt die EZB in diesem Fall ihr Geld von der GB
nicht zurück, sondern ersatzweise die hinterlegten Wertpapiere. Wenn aber
die Geschäftsbank gerade wegen eines Haircuts bei diesen Wertpaieren
insolvent wurde, so übertragen sich in dem Moment auch die Verluste aus
dem Haircut auf die EZB. Hat die ZB der GB z.B. 100 geliehen und dafür
eine vom Markt damals mit 100 bewertete griechische Staatsanleihe erhalten,
so bekommt sie nun nicht mehr die 100 von der GB zurück, sondern ihr
bleibt nur die auf per Haircut auf z.B. 50 abgewertete Anleihe.

Und der Effekt ist exakt analog zur Neubewertung der Relation Gold/Banknoten aus 1933, sprich die Schuldendeckung des Geldes wird halbiert. Folgte in den USA darauf der Zusammenbruch der Waehrung?

Und das
würde für die EZB sofort die Insolvenz bedeuten,

Keines der 3 Kriterien fuer Insolvenz ist erfuellt, da die Notenbank keine Schulden hat.

Banknoten sind keine Verbindlichkeiten der Notenbank.

Der Inhaber einer Banknote hat keine Forderung an die Notenbank.

Er hat eine Forderung an das zukuenftige Wirtschaftsprodukt durch den Besitz von Zahlungsmittel.

Das Erscheinen des zukuenftigen Wirtschaftsprodukts haengt aber nicht in erster Linie davon ab, ob die Aktiva einer Notenbank at market, at maturity oder ueberhaupt nicht bewertet sind (in einer Bilanz, die kaum jemand liest, oder versteht).

Gruss,
mp

--
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